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Blocher Christoph · Bundesrat · 2005-06-06

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-06

Wortprotokoll

Auf die Frage von Herrn Zisyadis: Die Polizeihoheit liegt bei den Kantonen. Dementsprechend regeln die Kantone vorab selber, wie sie die Sicherheit auf ihrem Gebiet gewährleisten. Diese Regelungskompetenz umfasst auch die Übertragung von Polizeiaufgaben und Polizeibefugnissen an private Sicherheitsfirmen. Selbstverständlich ist bei der Ausübung der Tätigkeit von privaten Firmen die Bundesgesetzgebung zu beachten. Das gilt hier vor allem für das Waffengesetz mit seinen Regeln über den Erwerb und das Tragen von Waffen.

Am 22. September 2004 hat der Ständerat das Postulat Stähelin 04.3267, "Private Sicherheitsfirmen", angenommen. Das Postulat beauftragt den Bundesrat, eine Gesamtsicht zur Thematik vorzulegen. In der Folge haben wir eine interdepartementale Arbeitsgruppe eingesetzt, die unter anderem die rechtliche Situation bei Bund und Kantonen sowie die Frage der Notwendigkeit einer eidgenössischen oder kantonalen Regelung für den Fall behandelt, dass aussenstehende private Firmen für die Gewährleistung der Sicherheit eingesetzt werden.

Die Arbeitsgruppe hat den Auftrag, bis Ende 2005 einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Gestützt darauf wird dann der Bundesrat zu diesem Thema eine Standortbestimmung vornehmen und diese dem Parlament zuleiten. Dann haben wir eine Möglichkeit, diese Fragen umfassend zu beantworten.

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