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Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2005-06-07

Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-07

Wortprotokoll

Wir haben da noch zwei, drei Differenzen zum Ständerat. Der Ständerat hat gut gearbeitet, und ich bin der Meinung, wir sollten einen Schritt in Richtung des Ständerates machen, wobei wir nicht alles übernehmen können, wie es daherkommt.

Die erste Differenz findet sich bei Artikel 2a. Es geht dabei um den "persönlichen Geltungsbereich" für die Anwendung des Gesetzes. Bei Litera a und Litera b geht der Ständerat von einem etwas anderen Konzept aus. Er begrenzt die Anzahl der Arbeitnehmer nicht mehr. Er führt dafür eine Lohnsummengrenze von 51 600 Franken ein. Das ist an und für sich unproblematisch, dem können wir zustimmen. Das gibt [PAGE 696] etwas mehr Flexibilität bei der Gestaltung der Arbeitsverhältnisse.

Hingegen hat er eine Litera c aufgenommen, die verlangt, dass nur vereinfacht abgerechnet werden kann, wenn alle Löhne auf diese Art abgerechnet werden. Damit haben wir natürlich schon gewisse Probleme. Die Frage ist, was dieses Gesetz soll. Was wollen wir mit diesem Gesetz? Wollen wir mit diesem Gesetz effektiv die Schwarzarbeit einschränken, reduzieren? Dann müssen wir ein Gesetz machen, das auch angewendet werden kann, das praxisnah ist. Probleme gibt es in verschiedenen Bereichen, im Landwirtschaftsbereich, im Tourismusbereich und in anderen. Gerade in diesen Bereichen ist es doch oft so, dass die Betriebe einen oder zwei Festangestellte haben und daneben während der Hauptsaison, während der Erntezeit oder während der Ausflugszeit, zusätzliches Personal benötigen, für das sie vereinfacht abrechnen wollen, wenn es sinnvoll ist, das zu tun. Wenn wir diese Möglichkeit ausschliessen, dann machen wir effektiv ein Gesetz, das keine Wirkung erzielt. Es wird zum "Putzfrauengesetz" und ist auf solche Anwendungen beschränkt.

Der Vorwand, dass es für die Unternehmungen komplizierter werde, greift nicht. Es ist den Unternehmungen überlassen, wie sie abrechnen wollen. Wenn die Unternehmer selber das Gefühl haben, sie könnten bei diesen paar wenigen Fällen auch noch ordentlich abrechnen, wenn sie schon die normalen Arbeitsverhältnisse ordentlich abrechnen würden, dann ist das die Entscheidung der Unternehmer. Wenn sie hingegen das vereinfachte Verfahren wählen wollen, dann sollen sie das tun können. Auch der Vorwand der Verwaltung, es sei für sie komplizierter, ist nicht nachvollziehbar, da sie ohnehin ein Verfahren für das vereinfachte Abrechnen erstellen muss.

Ich bitte Sie in diesem Sinne, dem Antrag meiner Minderheit bei Artikel 2a zu folgen.

Wir stellen einen zweiten Minderheitsantrag bei Artikel 18 Absatz 1. Dabei geht es um Sanktionen im Bereich der Aufträge der öffentlichen Hand und der Finanzhilfen. Auch hier sind wir der Meinung, dass der Ständerat an sich gut gearbeitet hat, indem er eine klarere Formulierung dafür gewählt hat, wann Sanktionen zu ergreifen sind.

Nicht zustimmen kann meine Minderheit der Kürzung der Finanzhilfen. Die Finanzhilfen, insbesondere in der Landwirtschaft, sind eine Abgeltung für Dienste, die im öffentlichen Interesse erbracht werden. Die Dienste werden erbracht, und der Lohn ist effektiv auch geschuldet. Der Vergleich mit der Bauwirtschaft hinkt. Wenn ein Betrieb bestraft wird, indem er keine öffentlichen Verträge mehr erhält, dann ist das das eine. Wenn man die Betriebe in der Bauwirtschaft gleich behandeln wollte, dann dürfte man die Bauwirtschaft nicht mehr für Aufträge bezahlen, die sie ausgeführt hat. Die Leistungen dürften also nicht mehr abgegolten werden. Ich bin absolut damit einverstanden, dass Verstösse von Landwirten oder auch anderen mit Bussen oder Gefängnis geahndet werden, wenn schwerwiegend und wiederholt gegen das Gesetz verstossen wird. Aber ich bin dagegen, dass hier Justiz- und Verwaltungsverfahren vermischt werden. Sonst müssen wir im Prinzip Bundesbeamten oder anderen Leuten, die schwerwiegend und wiederholt gegen dieses Gesetz verstossen, indem sie die Arbeit von Chauffeuren, Gärtnern, Putzfrauen usw. nicht ordnungsgemäss abrechnen, die Familien- oder Kinderzulagen streichen; das wäre in etwa vergleichbar.

Ich bitte Sie, auch bei Artikel 18 Absatz 1 die Minderheit zu unterstützen; Absatz 3 ist eine Folge der Abstimmung über Absatz 1.