Lexipedia

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · 2005-06-07

Fässler-Osterwalder Hildegard · Nationalrat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-07

Wortprotokoll

Ich möchte Sie ermuntern, in beiden Punkten der Mehrheit zuzustimmen. Ich spreche zu Artikel 2a. Aus folgenden fünf Gründen ist die Mehrheit der Ansicht, dass wir hier jetzt die Differenz zum Ständerat ausräumen sollten:

1. Es handelt sich hier um das Thema administrative Vereinfachungen; diese sollten selbstverständlich nur für Ausnahmefälle gelten und nicht generell.

2. Man muss wissen, dass bis zu einem Betrag von 2150 Franken pro Jahr die Beiträge befreit sind; da muss man gar nichts machen, da muss man auch nichts anmelden.

3. Die Ausgleichskassen haben festgestellt: Wenn man den Buchstaben c streichen würde, wie das die Minderheit verlangt, dann würde das bedeuten, dass ein Unternehmen nach beiden Verfahren abrechnen müsste. Die Ausgleichskassen sagen, das sei für sie schlicht und einfach nicht durchführbar.

4. Der Schweizerische Arbeitgeberverband hat an die bürgerlichen Parlamentarier des Ständerates einen Brief geschickt mit der Aufforderung, sie sollten bei diesem Punkt am Beschluss des Ständerates festhalten. Die Begründung: "Für die Arbeitgeber machen zwei verschiedene Abrechnungsverfahren keinen Sinn. Die Parallelität steht im Widerspruch zum Ziel der administrativen Vereinfachung, sowohl bei den Arbeitgebern wie bei den Arbeitnehmern."

5. Der Ständerat ist unserer Version ein bisschen entgegengekommen, indem er in Buchstabe b beschlossen hat, dass der Betrag, bei dem diese Abrechnung eine Rolle spielen darf, nicht nur das Anderthalbfache, sondern das Doppelte der Lohnsumme betragen kann; das sind 50 000 Franken. Das entspricht dem Wunsch, etwa fünfmal 10 000 Franken so abrechnen zu können.

Es macht keinen Sinn, dass ein Unternehmen nach beiden Verfahren abrechnet. Ich bitte Sie deshalb dringend, dieser administrativen Vereinfachung so zuzustimmen und die Differenz auszuräumen.