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Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2005-06-07

Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-07

Wortprotokoll

Alle Jahre vollziehen wir dasselbe Ritual und sprechen vor etwas gelichteten Reihen über unsere Arbeit in den Delegationen. Wenn die gelichteten Reihen für den Wert unserer Aktivitäten in den verschiedenen Delegationen symbolisch wären, so wäre dies bedenklich. Die Arbeit, das Engagement und die Präsenz der Schweiz im Europarat, in der IPU, in der OSZE und in anderen Gremien sind jedoch wichtig für eine häufig doch eher verschlossene Schweiz.

Ein Highlight möchte ich erwähnen, das im vergangenen Jahr meine Arbeit im Europarat geprägt hat. Es ist die neue Konvention zur Bekämpfung des Menschenhandels - die Erarbeitung, das Ringen darum und das Aushandeln. Sie wurde Anfang Mai dieses Jahres am Gipfel des Europarates in Warschau zur Signatur aufgelegt. Rund zwölf Staaten haben unterschrieben. Die föderale Schweiz muss mit dem Text erst noch in die Vernehmlassung, denn sehr viele Teile der Konvention müssen ja in den Kantonen umgesetzt werden.

Das Hauptanliegen der Konvention ist der Schutz der Opfer von Menschenhandel. Meist sind Frauen und Kinder Opfer dieses scheusslichen Verbrechens. Die Zahlen sprechen Bände. Man spricht von 500 000 bis 1,5 Millionen Menschen, die europaweit Opfer von Menschenhandel sind. Jährlich kommen rund 200 000 "neue" Frauen auf den "Markt". Diese Begriffe setze ich in Anführungszeichen, denn es ist ein verbrecherischer Markt.

Die 46 verhandelnden Mitgliedstaaten taten sich sehr schwer mit einem menschenwürdigen und angepassten Opferschutz. Es wurde ersichtlich, dass, wie überall, Opfer von Menschenhandel immer wieder so behandelt werden, als wären sie illegale Migrantinnen. Sie werden - ohne befragt zu werden, ohne dass die Länder wissen wollen, ob sie [PAGE 675] Opfer von Menschenhandel sind - einfach sofort wieder ausgewiesen. Oft führen weder Informationen noch Fakten dazu, dass diese Frauen wirklich als Opfer von Menschenhandel behandelt werden. Auch die Schweiz schlug keine Breschen, und es brauchte viel Engagement, Öffentlichkeitsarbeit, Druck der Nichtregierungsorganisationen und internationalen Frauenorganisationen, bis der Opferschutz endlich wirksamer gestaltet werden konnte. Beispiele sind etwa die Reflexionsfrist von dreissig Tagen für Opfer von Menschenhandel, damit sie sich entscheiden können, ob sie mit den Strafbehörden kooperieren wollen oder nicht, eine erneuerbare Aufenthaltsbewilligung für Opfer von Menschenhandel und der Zugang zum Arbeitsmarkt, ein Rekursrecht, wenn Opfer abgewiesen werden, oder keine Bestrafung wegen illegalen Aufenthaltes.

In vielen Staaten, auch in den Konsumländern wie der Schweiz, gibt es Opfer von Menschenhandel, die wegen illegalen Aufenthaltes verurteilt werden. Diese Bestrafung kennt auch die Schweiz, und in den verschiedenen Kantonen wird die Verurteilung unterschiedlich gehandhabt. Es ist an der Zeit, dass mit der neuen Konvention endlich eine einheitliche Regelung zugunsten der Opfer eingeführt wird.

Der Zwiespalt bezüglich Arbeitsteilung zwischen dem Europarat und der EU zeigte sich unter anderem in der Ausgestaltung der Kontrolle der Umsetzung der neuen Konvention. Mit einer sogenannten "clause de déconnexion" beschloss die EU-Kommission, innerhalb ihrer Mitgliedstaaten ein eigenes Anwendungs- und Kontrollsystem für die Konvention vorzusehen, das auf den EU-Richtlinien beruht. In der Zusammenarbeit mit Nicht-EU-Staaten, d. h. mit den 21 anderen Europaratsstaaten, sollen dann jedoch die Kontrollmechanismen der Konvention angewendet werden. Diese Sonderbehandlung der EU-Staaten in der Kontrolle der Einhaltung der Konvention erboste die Europaratsstaaten, und es brauchte lange Debatten, bis dieses Vorgehen akzeptiert wurde. Diese Situation zeigt, dass zwischen dem Europarat und der EU heute eine ungute Konkurrenz besteht, die weder der Einhaltung der Menschenrechte noch den Demokratisierungsprozessen in verschiedenen Ländern dient. Es braucht in den Bemühungen, die Menschenrechte anzuerkennen und Demokratisierungsprozesse zu gestalten, alle Kräfte und die partnerschaftliche Zusammenarbeit beider - des Europarates und der EU.

Dass die Bemühungen, die Menschenrechte für alle zu gewährleisten, häufig scheitern, zeigen die Berichte des Menschenrechtskommissars des Europarates, der auch in der Schweiz - im Asylwesen und in der Unterbringung von Gefangenen in Genfer Gefängnissen - Menschenrechtsverletzungen aufzeigte. Es braucht noch sehr viel Arbeit, bis sich die Mitgliedstaaten wirklich zum Schutz der Menschenrechte verpflichtet fühlen.

Die Schweiz muss sich vermehrt für die politischen Instrumente - die Konventionen und Resolutionen des Europarates - in den für die Menschenrechte relevanten Bereichen einsetzen. Das bedeutet jedoch, dass wir uns hier mit diesen Fragen ehrlich konfrontieren. Bei der Beratung des Asyl- und Ausländergesetzes in der nächsten Session haben wir die Möglichkeit zu beweisen, dass wir mit den Menschenrechten wirklich Ernst machen wollen.