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Noser Ruedi · Nationalrat · 2005-06-08

Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-08

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, die von der Mehrheit ins Tierschutzgesetz eingeschmuggelte Deklarationspflicht von Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion zu streichen. Wenn man die Deklarationspflicht nur kurz anschaut, kann man durchaus verstehen, dass die Mehrheit diesem Anliegen Sympathie entgegenbringt. Ich habe mich in der Kommission denn auch ausdrücklich dafür eingesetzt, dass sämtliche Möglichkeiten geprüft werden, um einen gangbaren Weg für eine solche Deklarationspflicht zu finden. Doch diesen Weg gibt es nicht, und die Konsumenten, die Bauern und sogar die Tierschützer tun gut daran, dem nicht zuzustimmen.

Ich bin auch sicher, dass Sie nach Abwägung der folgenden Argumente dem Streichungsantrag der Minderheit folgen werden: [PAGE 719]

Die Tierschutz-Initiative verlangt keine solche Deklarationspflicht. Mit der Initiative und mit diesem Gesetz wollen wir die Tierhaltung in der Schweiz regeln; dafür ist das Gesetz gemacht. In anderen Ländern gibt es ebensolche Gesetze. Sie können sich das babylonische Durcheinander vorstellen, wenn jedes Land sein eigenes Tierschutzgesetz in die ganze Welt exportieren und damit einen Riesenwirrwarr von Deklarationspflichten auslösen würde. Diese Arbeit müssen wir internationalen Organisationen überlassen. Die Nahrungsmitteldeklaration ist heute im Lebensmittelgesetz und im Landwirtschaftsgesetz geregelt. Es gibt keinen einsichtigen Grund, warum wir jedes Mal bei einem Spezialgesetz neue Deklarationspflichten verlangen sollten.

Wenn sich die Mehrheit durchsetzt, werden wir eine Bestimmung haben, die schlicht und einfach nicht umsetzbar ist, auch wenn man einen riesigen Aufwand auf kantonaler Ebene betreiben würde - der notabene von den Produzenten und den Konsumenten zu bezahlen wäre. Das Fleisch von jedem einzelnen Tier müsste rückverfolgbar deklariert werden. Oder wie lange darf eine Kuh nicht mehr angebunden worden sein, damit man die Milch entsprechend deklarieren darf? Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie machen sich der Tierquälerei des Beamtenschimmels schuldig, denn dieser wird unter der Last der Deklarationspflicht schlicht und einfach zusammenkrachen.

Wie fragwürdig diese Deklarationspflicht ist, sieht man am Beispiel der Verarbeitung der Nahrungsmittel. So müsste man z. B. bei italienischer Salami, die aus Fleisch von belgischen und aus Schwarten von polnischen Schweinen besteht, beide Schweinehaltungsarten aufführen. Oder wie soll in Zukunft Greyerzer deklariert werden, der aus Milch von 200 verschiedenen Kühen besteht, die z. B. aus 25 verschiedenen Tierhaltungen stammen? Ganz besonders verstehe ich die Bauern nicht, dass sie dieser Deklarationspflicht zugestimmt haben.

Während französischer Käse in Zukunft mit der Deklaration brillieren kann, dass die Tiere besonders naturnah gehalten werden, wird man beim Emmentaler aus Schweizer Produktion in Zukunft hinzufügen müssen, er stamme aus Milch von Kühen in Anbindehaltung. Liebe Bauern: Wollt ihr das wirklich? Wir müssen davon ausgehen, dass die Tiere, aus denen Nahrungsmittel hergestellt werden, im In- und Ausland gemäss den Tierschutzvorschriften der jeweiligen Produktionsländer gehalten worden sind. Diese Deklarationspflicht steht auch in einem krassen Gegensatz zur Diskussion um das Cassis-de-Dijon-Prinzip.

Wenn Sie der Mehrheit folgen, verteuern Sie die Lebensmittel. Sie treten einen nicht verantwortbaren Verwaltungsaufwand im Inland los, und gegenüber dem Ausland haben wir eine Deklarationspflicht, die wir nicht durchsetzen können.

Ich bitte Sie, dem Streichungsantrag der Minderheit zu folgen.

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