Lexipedia

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · 2005-06-08

Gadient Brigitta M. · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-08

Wortprotokoll

Seit dem Inkrafttreten des Tierschutzgesetzes vor mehr als zwanzig Jahren hat sich das Los der Tiere in der Schweiz nachhaltig verbessert. Das Tierschutzniveau in unserem Land ist heute im internationalen Vergleich hoch, und es darf auch keinesfalls gesenkt werden, im Gegenteil: Es gilt heute, mit einer Revision des Gesetzes gewisse Anpassungen und Verbesserungen vorzunehmen. So hat sich gezeigt, dass insbesondere beim Vollzug verschiedene Probleme und Lücken bestehen. Das Schwergewicht der Revision liegt deshalb auf neuen Vollzugsinstrumenten wie der Aus- und Weiterbildung, der Information oder auch auf Vereinbarungen mit den Kantonen wie der Verpflichtung zur Errichtung kantonaler Fachstellen.

Hauptpunkt ist ohne Zweifel die Festlegung von Ausbildungsvorschriften für Personen, die mit Tieren umgehen. Mit guter und gezielter Aus- und Weiterbildung kann der tiergerechte Umgang von Menschen mit dem ihnen anvertrauten Tier besser sichergestellt werden als allein mit teuren baulichen Massnahmen. Bei schweren Gesetzesverletzungen oder anderweitiger Unfähigkeit sollen den Betreffenden zudem die Tierhaltung, aber auch der Handel, die Zucht oder die berufsmässige Beschäftigung mit Tieren ganz verboten werden. Bestraft werden sollen auch jene Tierquäler, welche die Würde des Tieres verletzen. Dies immer im Bewusstsein, dass auch Tiere eine besondere Würde und Stellung haben und endlich - auch rechtlich - nicht mehr nur als Sachen betrachtet werden dürfen.

Sodann sind im neuen Gesetz weitere Verbesserungen vorgesehen. Ganz wichtig ist zum Beispiel bei den Tiertransporten die Beschränkung der Dauer. Bei den Tierversuchen wird einerseits festgelegt, dass solche nur zulässig sind, wenn keine Alternativmethoden bestehen; andererseits sollen Tierversuche insbesondere auch dann generell unzulässig sein, wenn gemessen am erwarteten Erkenntnisgewinn dem Tier unverhältnismässige Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt würden oder es in unverhältnismässige Angst versetzt würde.

Im Weiteren gibt es Verbesserungen bei der vielzitierten Ferkelkastration, aber auch bei der wichtigen Information der Öffentlichkeit. Bis heute wird z. B. kaum darüber informiert, dass tierische Landwirtschaftsprodukte in der Schweiz in hohem Masse tierschutzkonform erzeugt werden. Die WBK verlangt deshalb - und dies liegt insbesondere auch im Interesse der Schweizer Bauernschaft - eine Deklarationspflicht nach Herkunft, Produktionsmethode und Tierhaltung für alle Nahrungsmittel aus tierischer Produktion.

Betroffen ist bei Tierschutzmassnahmen zu einem grossen Teil immer auch unsere Landwirtschaft, ziehen doch solche Massnahmen oft finanzielle Belastungen nach sich. Es geht deshalb bei jeder neuen Regelung darum, eine vernünftige Abgrenzung zwischen dem Schutz und dem Nutzen der Tiere zu finden, was nach Auffassung der grossen Mehrheit der nationalrätlichen Kommission mit der Vorlage gelungen ist.

Demgegenüber verdient die Tierschutz-Initiative, über die wir ebenfalls zu befinden haben, keine Unterstützung. Ihre Anliegen sind bei der Revision weitgehend berücksichtigt worden. In einigen Punkten, insbesondere beim Tierversuchsverbot oder bei der Einführung von Tierschutzanwälten, geht die Initiative aber zu weit.

Mit der Gesetzesrevision sollen insgesamt wichtige Verbesserungen erreicht werden. Dabei ergänzen die neuen Instrumente das bewährte bisherige Instrumentarium. Indem man nämlich nur das ins Gesetz schreibt, was auch gesetzeswürdig ist - also die Grundsätze -, und die Detailbestimmungen entsprechend in der Verordnung festlegt, erhalten wir stufengerechtere Regelungen, die es ermöglichen, in Zukunft den Tierschutz innert nützlicher Zeit auch neuen Erkenntnissen anzupassen.

Ich bitte Sie deshalb, im Interesse eines guten, ausgewogenen und zeitgemässen Tierschutzes und im Interesse eines würdigen Umgangs mit den Tieren in unserem Land, auf die Gesetzesrevision einzutreten und die Volksinitiative abzulehnen.