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Riklin Kathy · Nationalrat · 2005-06-08

Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-08

Wortprotokoll

Ich spreche für die CVP-Fraktion.

Tierschutz ist ein Thema, das die Bevölkerung bewegt. Sonst hätten wir nicht Hunderte von Postkarten und Dutzende von Mails und Schreiben erhalten. Wir haben auch zur Kenntnis genommen, dass die "Branche Tier" enorm gut organisiert ist.

Für die meisten Personen ist der Schutz der Tiere eine Selbstverständlichkeit. Wir haben unsere ethische Verantwortung und die Achtung vor dem Leben wahrzunehmen. Missbräuche und Tierquälereien sind klar und energisch zu bekämpfen.

Das 1978 erlassene Tierschutzgesetz gilt als eines der besten und fortschrittlichsten Tierschutzgesetze der Welt. Untersuchungen der GPK-SR in den Neunzigerjahren haben aber gezeigt, dass wir im Tierschutz ein Vollzugsproblem haben. Daher ist es zu begrüssen, dass der Bundesrat bereits 2002 eine Revision des Tierschutzgesetzes vorlegte. Diese Revision soll nun auch als Gegenvorschlag zur Volksinitiative "für einen zeitgemässen Tierschutz" dienen.

Diese Volksinitiative hat eine potente Anhängerschaft hinter sich, verlangt aber teilweise Unmögliches oder Unsinniges. Sie brächte uns politisch, auch aussenpolitisch und gesellschaftspolitisch, in grosse Schwierigkeiten. Einerseits widerspricht sie klar dem WTO-Abkommen, anderseits will sie das Schächtverbot wieder in die Verfassung aufnehmen. Damit nimmt sie klar keine Rücksicht auf die Bedürfnisse der jüdischen und muslimischen Religionsgemeinschaften.

Wenn Sie die Botschaft des Bundesrates zur Volksinitiative "Tierschutz - Ja!" lesen, sollte es jedem verantwortungsbewussten Parlamentsmitglied klar sein, dass diese Initiative abgelehnt werden muss. Besser wäre es, sie käme gar nicht zur Abstimmung.

Daher haben wir uns bemüht, die essenziell neuen und wichtigen Anliegen des Tierschutzes aufzunehmen und in das vorliegende Gesetz einzufügen. Insbesondere setzen wir uns für kurze und unter "tierwürdigen" Bedingungen durchgeführte Tiertransporte ein. Dieses Thema kam wegen katastrophalen grenzüberschreitenden Tiertransporten in die Medien und hat uns alle aufgerüttelt. Solche Transporte, wie sie in gewissen Filmen gezeigt wurden, sind in der Schweiz schon heute undenkbar und verboten.

Ebenfalls medial hochgefahren wurde das Thema der importierten Hunde- und Katzenfelle. Auch die CVP möchte diese Importe verbieten.

Die Tierversuche sind bereits heute sehr streng und restriktiv geregelt. Ein absolutes Verbot ist leider nicht angebracht und würde die medizinische Forschung ins Ausland abwandern lassen. Hier stellen wir mit dem Antrag Darbellay zu Artikel 15 einen Vermittlungsantrag. Allgemein möchten wir das Tier schützen, ohne aber einen enormen Kontrollapparat aufzuziehen oder in alle Wohnungen und Häuser hineinschauen zu müssen.

Das Anliegen der Tierschutzanwälte kann auf kantonaler Ebene eingeführt werden, wie dies in Zürich erfolgt ist. Eine nationale Regelung lehnen wir in Übereinstimmung mit den Kantonen ab. Bevor wir einen Tierschutzanwalt einführen, müssten wir sicher dafür besorgt sein, dass wir einen Kinderanwalt haben. Unsere Gesellschaft sollte hier ihre Prioritäten eindeutig wieder einmal überdenken.

Unsere Fraktion wird sich vor allem an die Vorarbeit des Ständerates halten und in den meisten Fällen dessen Beschlüssen folgen - dies insbesondere bei der umstrittenen Ferkelkastration.

Bei der Deklarationspflicht für Nahrungsmittel aus tierischer Produktion ist unsere Fraktion zur Überzeugung gelangt, dass diese ein unüberwindbares Handelshemmnis wäre, internationalen Abmachungen widersprechen würde und nicht durchführbar wäre. Was machen Sie mit Eierteigwaren, Käse, Honig oder mit Salami aus verschiedenen Fleischsorten? Auf alle Fälle gehört das Anliegen auch rein sachlich nicht ins Tierschutzgesetz. Wenn schon, müsste man das Anliegen ins Landwirtschaftsgesetz oder ins Lebensmittelgesetz aufnehmen und mit einer Positivdeklaration regeln. Dies wurde von unserem ehemaligen Fraktionsmitglied Melchior Ehrler mit einer parlamentarischen Initiative (02.439) verlangt, welche in der WAK bereits behandelt worden ist.

Erlauben Sie mir auch noch eine Schlussbemerkung zur Kommissionsarbeit: Wir haben stundenlange, zum Teil sehr mühsame Debatten geführt. Nachdem ich aber feststellen musste, dass es vehementen Tierschutzlobbyierenden in der Kommission nicht klar war, dass das Gesetz für Wirbeltiere gilt - bekanntlich sind auch Fische, Amphibien, Reptilien und Vögel Wirbeltiere, und nicht nur die Säugetiere -, bekam ich grosse Zweifel an der Gewissenhaftigkeit der Anträge.

Die CVP will ein griffiges Tierschutzgesetz, das im Vollzug vertretbar und durchführbar ist. Der Schutz der Würde der Kreatur ist uns wichtig. In diesem Sinne sind wir für Eintreten auf diese ausgewogene Revision. Wir lehnen die zwar gutgemeinte, aber in der Form nicht unterstützungswürdige Volksinitiative ab. Sie ist widersprüchlich und arbiträr, und sie würde, wie bereits erwähnt, enorme Vollzugsprobleme verursachen. Ihre Anliegen sind vom Bundesrat und von der Kommission in das revidierte Gesetz aufgenommen worden.