Kunz Josef · Nationalrat · 2005-06-08
Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-08
Wortprotokoll
Das heutige Tierschutzgesetz stammt aus dem Jahre 1978. Es galt damals als eines der strengsten Tierschutzgesetze weltweit. Die schweizerische Bevölkerung misst dem Tierschutz einen hohen Stellenwert bei. Dies bezeugen die über 500 000 Mitglieder von Tierschutzorganisationen. Der Tierschutz und insbesondere die Qualität des Vollzuges in der Schweiz sind im internationalen Vergleich bereits sehr hoch. Die Nutztierhalter können deshalb weitere Vorschriften des Tierschutzgesetzes, die meist mit teuren Investitionen oder höherem Arbeitsaufwand verbunden sind, aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr hinnehmen.
Auch die ständig ändernden Vorschriften im baulichen Tierschutz haben zu hohen Investitionen geführt, die zum Teil nicht abgeschrieben werden konnten. Es darf nicht angehen, dass die Schweiz die Produktion mit Vorschriften und Regelungen stark einschränkt oder verteuert, gleichzeitig aber Produkte importiert, welche unter fragwürdigen Tierschutzbedingungen hergestellt wurden. Für die Landwirtschaft ist ein sinnvoller Tierschutz eine Selbstverständlichkeit; das Schutzniveau ist weder zu senken noch massiv zu erweitern. In der Heimtierhaltung besteht eher Handlungsbedarf, welcher aber nicht mit Gesetzen, sondern vielmehr mit Aufklärung abgedeckt werden soll.
Die SVP will vor allem, dass durch die Revision des Tierschutzgesetzes für die Landwirtschaft keine kostentreibenden Auflagen gemacht werden, denn dies widerspricht ganz klar dem Ziel, die Landwirtschaft dem freien Markt auszusetzen. Hier stehen die Produkte unserer Landwirtschaft schon heute in der Konkurrenz mit Importprodukten, die vor allem bezüglich Tierschutz schon heute klar unter dem schweizerischen Standard hergestellt werden.
Deshalb unterstützt die SVP die klare Deklaration von Lebensmitteln aus tierischer Produktion. Die Einführung von Tierschutzkommissionen und Tierschutzanwälten lehnt die SVP klar ab.
Ebenso setzt sich die SVP für die Vereinfachung und Koordination der Kontrollen ein und lehnt die Übertragung der Kosten auf die Tierhalter prinzipiell ab. Die Ausbildung der Personen, welche mit Tieren umgehen, soll nicht, wie im Gesetz vorgesehen, in der alleinigen Kompetenz des Bundesrates liegen, sondern muss in Zusammenarbeit mit der Branche geregelt werden.
Das Wohl des Tieres, vor allem in der Heimtierhaltung, kann nicht mit strengen Gesetzen geregelt werden. Vielmehr setzt es Grundkenntnisse und eine hohe Eigenverantwortung der Tierhalter voraus. Hier haben die Tierschutzorganisationen eine grosse Verantwortung, die Ausbildung und Aufklärung den Hunderttausenden von Heimtierhaltern anzubieten. Dies wäre viel effizienter, als Anwälte und Kommissionen zu fordern. Denn das Wohl des Tieres liegt in der Hand des Besitzers und in dessen Eigenverantwortung, sei es in der Heimtierhaltung oder in der Landwirtschaft, und nicht in Gesetzen, welche ein zusätzliches Heer von Beamten erfordern und hohe Kosten verursachen und allenfalls nur in der Landwirtschaft, nicht aber in der Heimtierhaltung durchgesetzt werden können. Deshalb lehnt die SVP die Volksinitiative "für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz - Ja!)" klar ab, welche für uns eindeutig über die Ziele eines vernünftigen Tierschutzes hinausgeht. Vielmehr sollten den Tierhaltern die Bedürfnisse der Tiere aufgezeigt werden, und es sollte nicht gar eine Vermenschlichung der Tiere angestrebt werden.
In diesem Sinne wird die SVP-Fraktion auf die Vorlage eintreten.