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Graf Maya · Nationalrat · 2005-06-08

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2005-06-08

Wortprotokoll

Für die Grünen ist der Tierschutz ein zentrales Anliegen. Wir begrüssen daher diese Revision grundsätzlich. Wir sind aber mit dem Entscheid des Bundesrates nicht einverstanden, wonach er das Schutzniveau nicht erhöht und die Revision allein damit begründet, dass die Vollzugsinstrumente verbessert werden müssen.

Die vorliegende Revision des Tierschutzgesetzes ist eine grosse Chance. Nach 25 Jahren kann die schweizerische Gesetzgebung den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und dem gewandelten Mensch-Tier-Verhältnis angepasst werden. Unser jetziges Tierschutzgesetz mag bei seiner Inkraftsetzung 1981 noch eines der fortschrittlichsten Tierschutzgesetze gewesen sein. Heute trifft das nicht mehr zu. Viele seiner Bestimmungen und das Schutzniveau als solches sind heute von ausländischen Rechtsordnungen bereits überholt worden. Die gesellschaftliche Einstellung zu Tieren, welche immer mehr als empfindungsfähige Mitgeschöpfe erkannt werden - Tiere sind auch gesetzlich keine Sachen mehr -, macht die Revision dringend nötig.

Wir leben mit 15 bis 20 Millionen Wirbeltieren zusammen. Für sie machen wir diese Revision des Tierschutzgesetzes. Wir profitieren alle auf vielfältigste Art von ihnen, seien es Nutztiere, seien es Heimtiere, Sporttiere, Zootiere oder Versuchstiere für unsere zukünftige Medizin. Wir haben ihnen gegenüber eine Verantwortung und müssen uns um ihr tiergerechtes Wohl kümmern. Das hat nichts mit Vermenschlichung zu tun, sondern mit Verantwortungsgefühl.

Um der Instrumentalisierung entgegenzuwirken, Herr Freysinger, braucht es einen Rechtsstaat und braucht es gesetzliche Grundlagen. 1993 sprach sich die GPK-SR unmissverständlich für eine Verbesserung des gegenwärtigen Tierschutzniveaus aus. 1998 doppelte die sogenannte Arbeitsgruppe Langenberger nach. Es besteht also Handlungsbedarf.

Der Ständerat hat dies - im Unterschied zum Bundesrat - bereits erkannt und Verbesserungen angebracht, wie dies auch unsere vorberatende Kommission getan hat.

Die grüne Fraktion anerkennt diese Verbesserungen und Konkretisierungen. Sie unterstützt die Forderungen der Mehrheit wie namentlich die zeitliche Beschränkung der Tiertransporte, das Verbot der Ferkelkastration ab dem Jahr 2009, die Deklarationsvorschrift für Nahrungsmittel aus tierischer Produktion sowie auch das Importverbot von Hunde- und Katzenfellen.

Die grüne Fraktion möchte aber, dass weitere Forderungen für einen echten Tierschutz Platz finden. Damit kann auch [PAGE 705] der Initiative "Tierschutz - Ja!" weitgehend Rechnung getragen werden. So werden wir bei Artikel 6 die Minderheitsanträge für artgerechte Haltung, insbesondere für Wild- und Heimtiere, unterstützen, wie auch den Tierschutzanwalt beziehungsweise die Tierschutzanwältin und die Einsetzung einer Tierschutzkommission.

Nun noch kurz zu einem Kernanliegen der Grünen: Wir werden im Bereich der Tierversuche verlangen, dass schwer belastende Tierversuche durch Alternativmethoden ersetzt werden und die Dokumentationsstelle für Tierversuche und Alternativmethoden beibehalten wird. Die Bestimmungen der vorliegenden Revision über die Tierversuche stellen nämlich im Vergleich zum geltenden Recht eine wesentliche Verschlechterung dar.

Eintreten ist für die grüne Fraktion selbstverständlich.