Randegger Johannes · Nationalrat · 2005-06-08
Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-08
Wortprotokoll
Die FDP-Fraktion begrüsst die Revision des Tierschutzgesetzes aus dem Jahre 1978 und die vom Ständerat beschlossene Zusammenlegung der Beratungen zur Gesetzesrevision und zur Volksinitiative "für einen zeitgemässen Tierschutz (Tierschutz - Ja!)". Dieser weise ständerätliche Entscheid ermöglicht es uns heute, die Gesetzesrevision als indirekten Gegenvorschlag zu einer Volksinitiative zu beraten, die uns bei der Umsetzung vor erhebliche Probleme stellen würde. Wir stellen uns auch hinter die positive Bilanz, die das über zwanzig Jahre alte Gesetz und dessen Verordnung in breiten Kreisen der Bevölkerung hinterlassen.
Zu erwähnen ist, dass sich nicht nur das Wohl der Tiere verbesserte, sondern dass sich auch unsere Sichtweise über das Wesen des Tieres in eine Richtung veränderte, die dazu führte, dass Volk und Stände die bis anhin ausschliesslich dem Menschen vorbehaltene Würde in angemessener Art und Weise auch der nichtmenschlichen Kreatur, dem Tier, zubilligten. Damit wurden Tiere zwar nicht zu Menschen gemacht, aber vom Status einer einfachen Sache befreit. Mit der Anerkennung der Würde des Tieres wird eine Pflicht zur Güterabwägung zwischen den Interessen der Menschen und den Belastungen der Tiere festgeschrieben und in Zukunft Teil der behördlichen Vollzugspraxis sein.
Vieles ist auch aufseiten der Nutztierhalter schon geschehen. Unter Inkaufnahme von sehr teuren Investitionen wurden grosse Vorkehrungen getroffen, um das Wohl der Nutztiere zu verbessern. Letztlich haben auch die Öffentlichkeit und der Nahrungsmittelmarkt dazu beigetragen, dass die Schweiz einen im internationalen Vergleich sogar sehr beachtlichen Tierschutzlevel vorweisen kann. Dies bestätigt unter anderem auch der Besuch der deutschen Landwirtschaftsministerin im letzten Jahr, die sich bei uns die Haltung der Freilandhühner im Detail zeigen liess und sich vom betriebenen Aufwand sehr beeindruckt zeigte.
Aber auch im Bereich der Tierversuche für die medizinische Forschung wurde in den letzten Jahren mit erheblichem Erfolg an der kontinuierlichen Reduktion der Zahl und des Schweregrades von Tierversuchen gearbeitet. Die Suche nach Alternativen zu und der Ersatz von Tierversuchen sowie das klare Bekenntnis zur Güterabwägung haben in den letzten zwanzig Jahren zu einer massiven Reduktion der Tierversuche um über 75 Prozent geführt. Heute werden Versuche mit weniger als 500 000 Tieren durchgeführt.
Bei der Beratung der Gesetzesrevision in der vorberatenden Kommission des Ständerates wurde ganz besonders darauf geachtet, mit allen interessierten Kreisen ins Gespräch zu kommen und die Sensibilitäten und spezifischen Vorstellungen auszuloten. Aufgrund dieser Diskussionen wurden auch gewisse Ansprüche der Tierschutzkreise berücksichtigt, natürlich auch mit dem Hintergedanken, die Initianten zu einem Rückzug ihrer Initiative zu bewegen. Der Ständerat ist dieser gegenüber dem bundesrätlichen Gesetzentwurf verschärften Vorlage der Kommission denn auch gefolgt, was bei den betroffenen Kreisen auf einige Akzeptanz gestossen ist. Der vom Ständerat eingeschlagene Mittelweg sieht in neun wichtigen Punkten strengere Bestimmungen vor. Meine Kollegin Laura Sadis wird diese strengeren Bedingungen hier im Einzelnen erläutern.
In der nationalrätlichen Kommission wurden sämtliche vom Ständerat nicht aufgenommenen Forderungen der Initiative wieder als Anträge eingebracht. Es betrifft dies die Tierversuche, die Heim- und Wildtierhaltung, den Tierschutzanwalt und die Eidgenössische Kommission für Tierschutz. Die FDP-Fraktion trägt die vom Ständerat verabschiedete Vorlage mit, lehnt aber alle weiter gehenden Forderungen klar ab. Sie tut dies, weil der Ständerat nach ihrem Ermessen mit einer sorgfältigen Güterabwägung sowohl der Würde und dem Wohlergehen des Tieres als auch den Interessen der Landwirtschaft, der Tierhalter und der wissenschaftlichen Forschung Rechnung getragen hat.
Die FDP lehnt die Volksinitiative selbstverständlich klar ab.
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