Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2005-06-08
Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-08
Wortprotokoll
Das geltende Tierschutzgesetz ist mehr als ein Vierteljahrhundert alt. In dieser langen Zeit hat sich unser Verständnis den Tieren gegenüber gewandelt, auf eine manchmal nicht ganz einfach zu interpretierende Art und Weise; das will ich überhaupt nicht verhehlen. Einerseits gibt es einen riesigen Markt für Heimtiere und vor allem Heimtierfutter mit grösstenteils ziemlich degoutanter Werbung und wohl ebensolcher Wirkung. Welche Katze braucht schon ausgerechnet eine Petersiliengarnitur auf ihrem Porzellantellerchen oder jeden Tag ein anderes Menu? Andererseits verlangen wir zwar Fleisch aus tiergerechter Produktion und können es nicht ertragen, wenn im Sahlenweidli ein Huhn geschlachtet wird, und rennen trotzdem zu Carrefour, Aldi oder ins grenznahe Ausland und kaufen dort ein Poulet zu vier Franken das Kilo oder hundert Gramm Schinken für Fr. 1.30. Das geht nicht auf.
Den Konsumentinnen und Konsumenten, die eine tierfreundliche Haltung wollen - und das haben sie nicht zuletzt mit den Abstimmungen zu Landwirtschaftsfragen auch bekräftigt, das besagt aber auch die Bundesverfassung, welche Tiere nicht mehr als Sachen, sondern als Lebewesen definiert -, muss bewusst sein, dass billigstes Fleisch nur aus katastrophaler Tierhaltung stammen kann. Der Information kommt daher eine grosse Bedeutung zu; sie wird dementsprechend auch im Gesetz verankert.
Den produzierenden Bauern aber, meine Herren von der rechten Seite, muss ebenso klar sein, dass sie nicht zu EU-Preisen produzieren können, dass sie - mit oder ohne Tierschutz, mit oder ohne Umweltschutz, mit oder ohne Raumplanung - nie ein Poulet zu vier Franken das Kilo produzieren können, sondern dass sie auf Qualität setzen und diese auch als solche verkaufen müssen. [PAGE 707]
Für Qualität werden heute Labels verwendet, anhand deren sich die Konsumentinnen und Konsumenten orientieren können. Die Grossverteiler Migros und Coop beweisen, dass sich Label-Fleisch durchaus verkaufen lässt, und zwar gewinnbringend, sonst nähmen sie es nämlich schleunigst aus dem Sortiment. Die tiergerechte Haltung von Nutztieren ist ein günstiges Verkaufsargument, und der Label-Anteil beim Fleisch erreicht heute bei den Grossverteilern je nach Sorte bis zu 90 Prozent.
Das Landwirtschaftsgesetz bindet die Ausrichtung von Direktzahlungen unter anderem an die Voraussetzung, dass die Vorgaben des Tierschutzes erfüllt werden - eigentlich eine Selbstverständlichkeit. In den letzten Tagen haben Sie gehört, dass die Bauern da selber kürzen wollen; sie werden das merken.
Dennoch hat die GPK des Ständerates bereits 1993 gravierende Mängel im Vollzug des Tierschutzes geortet, und die darauf eingesetzte Arbeitsgruppe Langenberger empfahl deshalb u. a., die Kompetenzen und die Mittel des Bundes im Tierschutz zu stärken - zu stärken, nicht zu schwächen! Sie regte zudem an, nebst der Festsetzung von baulichen Mindestanforderungen zwei neue Gruppen von Vollzugsinstrumenten zu schaffen, nämlich Information, Ausbildung und Motivation sowie Leistungsauftrag und Zielvereinbarung. Das Gesetz nimmt diese Anliegen auf.
Ferner schlägt der Bericht eine Meldepflicht für Verletzungen des Tierschutzgesetzes vor. Auch das ist im Gesetz enthalten. Konsequenterweise sollte sie allerdings mit Sanktionsmöglichkeiten oder einem Tieranwalt verbunden sein, wie ihn der Kanton Zürich kennt. Sonst bleiben Strafanzeigen weiterhin praktisch folgenlos. Den entsprechenden Antrag werden Sie in dieser Debatte beraten können. Denkbar wäre selbstverständlich auch, den Tierschutzorganisationen ein Verbandsbeschwerderecht einzuräumen. Das dürfte im gegenwärtigen politischen Klima allerdings eine eher anspruchsvolle Forderung sein.
Immerhin hat die vorberatende Kommission das Strafmass erhöht und die Verjährungsfristen ausgedehnt. Tierquälereien sind keine Bagatellen mehr.
Die schweizerische Bevölkerung räumt dem Tierschutz heute einen hohen Stellenwert ein. Das zeigt sich jeweils in den heftigen Reaktionen und direkten Zuschriften an die zuständigen Amtsstellen, wenn Missstände in Tierhaltungen aufgedeckt werden. Ich erinnere auch an die heftige Kontroverse, als der Bundesrat das Schächtverbot aufheben wollte.
Der Erfolg der Fleischprodukte aus besonders tierfreundlicher Haltung, wie sie unter verschiedenen Labels angeboten werden, ist ein weiterer Hinweis darauf, dass der Tierschutz auch dann akzeptiert wird, wenn er mit Mehrausgaben verbunden ist. Um es noch einmal zu sagen: Er ist meines Erachtens die einzige Möglichkeit für die schweizerische Landwirtschaft, auf dem Fleischmarkt mit besseren, weil tierfreundlichen Produkten zu bestehen - weil die schweizerische Landwirtschaft mit Fleischpreisen aus Frankreich, Polen und Ungarn nie wird konkurrieren können und weil für die Konsumentinnen nicht einsehbar wäre, wenn sie für den Mehrpreis nicht auch einen Mehrwert erhielten, nämlich gesünderes Fleisch und gesündere Eier von gesünderen Tieren aus tiergerechter Haltung.
Dazu braucht es Labels. Dazu braucht es das Einhalten von Mindeststandards. Dass das geht, dass es auch wirtschaftlich funktioniert, beweisen die Grossverteiler mit ihrem Bioangebot, aber auch verschiedene Nutztier-Schutzorganisationen, die sich insbesondere für artgerechte Tierhaltung mit täglichem Auslauf im Freien einsetzen. Das ist zum Beispiel KAG-Freiland, eine schweizweit aktive Nutztier-Schutzorganisation, die sich insbesondere für artgerechte Tierhaltung mit täglichem Auslauf im Freien einsetzt und in deren Vorstand ich vor kurzem gewählt worden bin.
Damit ist auch meine Interessenbindung offen gelegt. Hinzu kommt die Tatsache, dass ich selber mit Tieren aufgewachsen bin und heute acht Katzen und zwei Hirtenhunde halte.
Ich bin überzeugt - und verschiedene wissenschaftliche Untersuchungen belegen es -, dass Tiere den Menschen gut tun. Sie werden in Zusammenhang mit dem Antrag Gysin Remo, den ich Ihnen schon jetzt zur Annahme empfehle, noch mehr darüber hören.
Die Rechte der Tiere sind nicht, wie immer wieder zu hören ist, den Rechten der Menschen oder speziell der Kinder entgegenzusetzen: Diese Rechte sind ebenso hartnäckig und immer wieder aufs Neue einzufordern, aber ein schlechtes Tierschutzgesetz verbessert die Rechte der Kinder in keiner Weise. Und die Tatsache, dass wir mehr für Tierfutter ausgeben als für Entwicklungshilfe, sagt zwar etwas aus über unsere Gesellschaft, aber wir geben keinen einzigen zusätzlichen Franken in die Entwicklungshilfe, wenn wir ein schlechtes Tierschutzgesetz haben. Tierschutz - und damit eben auch ein griffiges Tierschutzgesetz und insbesondere eine griffige Verordnung, deren Inhalt wir leider noch nicht kennen - ist in erster Linie eine ethische Frage, die viel darüber aussagt, wie wir mit anderen Lebewesen und mit unseren Mitgeschöpfen und den Mitbewohnern auf diesem Planeten umgehen.
Wir nutzen die Tiere, sie dienen unserer Ernährung und unserer Gesundheit; wir halten Tiere als Versuchstiere in der pharmazeutischen Forschung und als landwirtschaftliche Nutztiere, die uns Fleisch, Milch, Käse, Eier, aber auch Leder, Felle und Wolle liefern. Wir halten Tiere als Hausgenossen und Weggefährten, wir besuchen sie in Zoos und Zirkussen, aber wir sind ihnen auch etwas schuldig: einen Umgang, der ihrer Art entspricht und sie weder zum Menschenersatz noch zum Produktionsfaktor macht. Wir haben für ihr Wohlbefinden zu sorgen und ihre Würde zu respektieren und sollten ihnen keine unnötigen Leiden und Schmerzen verursachen. Wir sind es den Tieren schuldig, dass wir sie als lebendige Wesen und als Mitgeschöpfe wahrnehmen.
Das ist im geltenden Tierschutzgesetz nicht der Fall. Obschon es vor 25 Jahren ein fortschrittliches Gesetz war, haben uns die umliegenden Länder in Sachen Tierschutz längst überholt. Schweden und Norwegen haben strengere Nutztierbestimmungen, in Österreich ist es verboten, Hunde zeitlebens an der Kette zu halten. In der Schweiz ist es auch heute noch möglich, ein Meerschweinchen zu kaufen und es im Keller in einer Schuhschachtel zu versorgen. Bei uns ist die Ständerhaltung von Pferden - anders als in mehreren deutschen Bundesländern - nicht verboten, und einen Gecko können Sie in einem Plexiglaswürfel von 18 Zentimetern Kantenlänge in die Wohnwand stellen.
Wir erwarten, dass in der Verordnung diesbezüglich noch deutliche Präzisierungen vorgenommen werden. Wir bitten den Bundesrat, dem Parlament die Verordnung vor der Schlussabstimmung zugänglich zu machen.
In der Vernehmlassung zum Tierschutzgesetz erwarteten die landwirtschaftlichen Organisationen, dass die verschiedenen staatlichen Kontrollen gemäss Lebensmittel-, Landwirtschafts-, Tierseuchen- und Tierschutzgesetz koordiniert erfolgen. Vonseiten der Verwaltung haben wir in der vorberatenden Kommission ebenfalls viel über den Vollzug gehört, wobei meistens der fehlende Vollzug oder die kantonalen Unterschiede gemeint waren.
Bei uns landen jedes Jahr 10 000 Tiere in Tierheimen, weil aus dem drolligen Hündchen ein Hund geworden ist, der bellt und Auslauf fordert, weil das herzige Häschen bald nach Ostern verleidet und weil das muntere Kätzchen die Vorhänge zerreisst. Auch im neuen Gesetz soll der ganze Heimtierbereich ausgeklammert bleiben; da hat das Gesetz noch eine Lücke, die Sie in den nächsten Tagen hoffentlich schliessen werden.
Im Übrigen hat die vorberatende Kommission gute Arbeit geleistet und verschiedene Anliegen der Initiative im Gesetz verankert. Es sind Kompromisse, aber es sind Verbesserungen im Vergleich zum Entwurf des Bundesrates. Wir bitten Sie deshalb, keinesfalls hinter diese sorgfältig ausgehandelten Kompromisse zurückzugehen, sondern durch Zustimmung zu unseren Minderheitsanträgen noch einige Kernforderungen der Initiative zu übernehmen sowie einen verbesserten, durch den Bund kontrollierten Vollzug zu ermöglichen.
Sie wissen, dass wir eine Volksinitiative haben, die sehr weit geht. Wir haben einen Gesetzentwurf, der zwar in die [PAGE 708] richtige Richtung, aber noch zu wenig weit geht. Wir sollten uns dabei durchaus bewusst sein, dass die Initiative zur Abstimmung gelangt, wenn wir nicht wenigstens ein paar ihrer Anliegen im Gesetz verankern können. Wir sollten uns ebenfalls bewusst sein, dass wir etliche gravierende Probleme bekommen, sollte diese Initiative entgegen allen Prognosen und Empfehlungen der etablierten Parteien angenommen werden. Umgekehrt kann diese Initiative zurückgezogen werden, wenn wir ihre wichtigsten Anliegen im Gesetz verankern und der Schweiz damit wieder zu einem fortschrittlichen Tierschutzgesetz verhelfen.