Baumann J. Alexander · Nationalrat · 2005-06-08
Baumann J. Alexander · Nationalrat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-08
Wortprotokoll
Gibt es irgendeinen Grund, dass Tierquälerei nicht strafrechtlich geahndet werden kann, nicht geahndet werden soll? Weshalb sollen Menschen, die Tiere quälen, in einigen Kantonen weiterhin für Taten straffrei ausgehen, für welche in anderen Kantonen mit einer Strafuntersuchung und mit einer Verurteilung zu rechnen ist? Das Tier kann keinen Einfluss darauf nehmen, in welchem Kanton es gehalten wird. Hier wird nicht von Standortqualität gesprochen. Die Wahl wird ihm aufgezwungen. Doch zeigt die Statistik klar, dass dort, wo Tiere einen Anwalt haben, Tierquälereien bis zu fünfzigmal häufiger geahndet werden als in anderen Kantonen. Es ist ja schon unwahrscheinlich, dass in einem Kanton überhaupt keine Delikte in diesem Bereich vorkommen und in einem anderen - auch wenn es da mehr Tiere gibt - fünfzigmal mehr.
Wenn wir also wollen, dass das Tierschutzgesetz auch im strafrechtlichen Bereich vollzogen wird, sagen wir Ja zu einer Tierschutzanwaltschaft, wie sie in Artikel 24a des Tierschutzgesetzes vorgesehen ist. Diesen kleinen Eingriff in den Föderalismus können, ja müssen wir zugunsten des Tieres in Kauf nehmen. Wir können davon ausgehen, dass das Wirken einer Tierschutzanwaltschaft auch eine segensreiche Präventivwirkung entfalten wird. Sehr oft ist es ja Gedankenlosigkeit, welche die Interessen des Tieres vergessen lässt. Wenn aber bekannt ist, dass Sanktionen anstehen, werden die Gedanken sehr rasch wieder gefunden, sie werden aktiv. Es ist auch im Interesse der einheimischen, der regionalen Produzenten, deren Verkaufsargumente geschwächt werden, wenn grössere Verletzungen des Tierschutzgebotes bekannt werden und öffentlich diskutiert werden müssen. Darin liegt eine grosse Präventivwirkung.
Im Interesse eines Tierschutzes, der diesen Namen verdient, kommen wir um eine Tierschutzanwaltschaft im Sinne von Artikel 24a nicht herum.