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Randegger Johannes · Nationalrat · 2005-06-09

Randegger Johannes · Nationalrat · Basel-Stadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-09

Wortprotokoll

Wir sind hier wieder bei einem sehr schwierigen Thema. Die FDP-Fraktion lehnt den Versuch der Minderheit Graf Maya ab, im 6. Abschnitt sowohl bei Artikel 15, beim Beschränkungsartikel, wie auch bei Artikel 18 schwerbelastende Tierversuche zu verbieten. Das war das letzte Statement, das Frau Graf hier gemacht hat, nämlich eben zu Artikel 18, zum Durchführungsartikel. Dann wäre es eben so, Kollege Widmer, dass diese schwerbelastenden Tierversuche verboten wären. Wir sind das einzige Land in der Welt, das diese Kategorie 3 der Belastung kennt. Damit wäre es natürlich auch verboten, in unserem Land die notwendigen Versuche in Bezug auf die Qualitätskontrolle der Arzneimittel zu machen, die heute auf dem Markt sind und routinemässig geprüft werden müssen. Wir müssten diese Versuche dann eben im Ausland machen, wenn Sie der Minderheit Graf Maya folgten.

Nun zu Artikel 15 Absatz 2: Diese Bestimmung beinhaltet genau das, was die Volksinitiative "für einen zeitgemässen Tierschutz" mit dem Entwurf für einen Artikel 80 Absatz 2 Buchstabe e der Bundesverfassung verlangt. Das läuft auf ein Verbot schwerbelastender Tierversuche hinaus.

Jetzt hat Frau Graf hier ausgeführt, dass die Akademien diese Richtlinien ja selber geschrieben hätten. Sie hat aber nicht gesagt, dass die Akademien gerade im Begriff sind, diese Richtlinien zu revidieren. Sie hat bei den Ausnahmen den letzten Satz zwar erwähnt: "Als schwere Leiden gelten Zustände, welche ohne lindernde Massnahmen" - darunter fallen die Narkose und die Schmerzstillung - "als unerträglich zu bezeichnen sind." Gemäss den Richtlinien des Veterinärwesens ist es heute aber immer noch so, dass diese Versuche, auch wenn Schmerzstillung und Narkose angewendet werden, nicht in die Kategorie 2 zurückgestuft werden, sondern in der Kategorie 3 bleiben und in der Statistik immer noch als schwerbelastende Versuche gelten.

Ich möchte für Sie auch wiederholen, was ich beim Eintreten gesagt habe: Aufgrund einer Initiative der parlamentarischen Gruppe für den Tierschutz gründete die Pharmaindustrie mit dem Bundesamt für Veterinärwesen eine Stiftung. Diese Stiftung besteht seit zwanzig Jahren und hat genau die Förderung und Erforschung von Alternativmethoden vorangetrieben. Das Resultat ist, dass die Tierversuche gegenüber der Situation vor zwanzig Jahren um 70 Prozent reduziert werden konnten und dass die schweren Tierversuche, eben diese Kategorie-3-Versuche, in der Statistik jetzt noch mit einem Prozentanteil von 3,7 anfallen; bei diesen Tierversuchen wiederum sind 90 Prozent der eingesetzten Tiere Ratten und Mäuse, es sind wenige Hunde, Katzen oder Primaten. Das muss hier einfach der Korrektheit halber festgestellt werden.

Schwerbelastende Versuche werden bereits heute nur mit grösster Zurückhaltung durchgeführt und streng nach dem Prinzip der Güterabwägung beurteilt. Sie werden nur bewilligt, wenn es keine Alternativen gibt, und sie werden auch hinsichtlich Ersatzmethoden hinterfragt.

Beachten Sie Folgendes: Was der Ständerat in Artikel 18 Absatz 2 ergänzt hat - Frau Graf und Herr Widmer -, enthält gerade dieses Anliegen, nämlich: dass diese Prüfung gemacht werden muss. Es wird nur bewilligt, was nicht mit Alternativmethoden gemacht werden kann. Der Förderungsaspekt wird jetzt auch aufgenommen; der Bund hat eine Förderungsaufgabe, die in Artikel 20 Absatz 2 festgelegt ist.

Jetzt sollten wir uns vielleicht noch fragen: Was haben denn Tierversuche in der Vergangenheit zum medizinischen Fortschritt beigetragen? Aus den Zwanzigerjahren des letzten Jahrhunderts ist die Entdeckung des Insulins ein gutes Beispiel für den Beitrag, welchen Tierversuche zum medizinischen Fortschritt geleistet haben. Seither wurden in jedem Jahrzehnt für Krankheiten neue Behandlungsmethoden entwickelt. Ich erinnere an die Antibiotika gegen bakterielle [PAGE 752] Infektionen, an die Impfstoffe gegen Viruskrankheiten, an die Herz-Lungen-Maschine, deren Entwicklung ohne Tierversuche nie möglich gewesen wäre. Ich erinnere an die Nierentransplantationen, an den Hüft- und Kniegelenkersatz, an Medikamente gegen Krebs, Blutdruck, Aids usw. Für diesen Fortschritt waren Tierversuche notwendig; das ist eine historische Tatsache.

Es ist auch eine historische Tatsache, dass die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger unseres Landes in mehreren Volksabstimmungen deutlich gemacht haben, dass sie im Interesse der Patientensicherheit und des medizinischen Fortschrittes bereit sind, den Schutzanspruch der Tiere unter strengen Regelungen etwas einzuschränken. Ich erinnere an die Volksabstimmung vom 1. Dezember 1985: Dort ging es um die Abschaffung der Tierversuche. 1992 ging es um die Einschränkung der Tierversuche und 1993 wiederum um die Abschaffung von Tierversuchen, und bei der Gen-Schutz-Initiative im Jahr 1998 ging es um das Verbot transgener Tiere. All diese Forderungen wurden mit sehr deutlichen Mehrheiten abgelehnt.

Ich kann Ihnen wirklich versichern: Es wird unter Güterabwägung alles sehr sorgfältig vorgekehrt, um diese schwerbelastenden Tierversuche so gering wie möglich zu halten. Ich bitte Sie, die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.