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Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2005-06-09

Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-09

Wortprotokoll

Ich habe Ihre Ausführungen in der TV-Sendung "NZZ Standpunkte" mit grossem Interesse verfolgt, Herr Bauernverbandspräsident Walter. Er ist leider noch nicht da. - Sie haben gesagt, der regelmässige Auslauf sei neu im Gesetz enthalten. Das ist so - allerdings nur, wenn Sie die Fassung der Minderheit bei Absatz 1 ablehnen und die Minderheit bei Absatz 2 unterstützen.

Es ist zwar richtig, dass viele Bauern ihre Tiere bereits heute nach RAUS (Regelmässiger Auslauf von Nutztieren im Freien) und BTS (Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) halten - sie bekommen dafür auch Direktzahlungen. Es ist auch so, dass das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) in einer Studie nachgewiesen hat, dass RAUS- und BTS-Tiere gesünder sind und ihre Haltung wirtschaftlicher ist, weil sie weniger arbeitsintensiv ist und weniger Tierarztkosten verursacht. Gemäss dieser Untersuchung gehen die Kühe aus RAUS- und BTS-Betrieben weniger lahm, und Veränderungen an den Sprung- und Karpalgelenken sind signifikant seltener als bei Kühen in Betrieben ohne Haltungsprogramme. Ich zitiere wörtlich: "Insgesamt lässt sich also sagen, dass Gesundheit und Wohlergehen der Milchkühe in Betrieben mit BTS und RAUS gegenüber Betrieben ohne Programm wesentlich verbessert sind."

Bei Mastschweinen haben BTS- und RAUS-Betriebe seltener Probleme wegen Schwanzbeissen, und zwar in einem Verhältnis von 1 zu 10. Schweine in Betrieben mit Vollspaltenböden haben 65-mal mehr Veränderungen an Gelenken - wie starke Verhornungen und Verletzungen - als Schweine in BTS- oder RAUS-Betrieben. Ich zitiere nochmals das BVET: "Die Haltungsprogramme BTS und RAUS wirken sich also sowohl bei Milchkühen wie auch bei Mastschweinen positiv auf die Gesundheit und das Wohlergehen der Tiere aus. Die Programme bilden somit eine solide Basis für eine nachhaltige Produktion von Milch und Fleisch in der Schweiz."

Dennoch verlangt der Bundesrat - und mit ihm die Mehrheit der Kommission - keinen regelmässigen Auslauf, schon gar nicht im Freien, sondern begnügt sich mit der für das Wohlergehen notwendigen Beschäftigungs- und Bewegungsmöglichkeit. Die Minderheit Kunz will auch diese Minimalanforderung streichen. Ich bin deshalb froh, dass der Präsident des Bauernverbandes das anders sieht, und ich hoffe, dass er die Mehrheit seiner Fraktion hinter sich hat - und natürlich auch die Mehrheit dieses Rates.[PAGE 737]

Dazu müssen Sie der Minderheit zu Absatz 2 zustimmen.

In diesem ganzen Artikel 6 geht es um eine der Kernforderungen des Tierschutzes, nämlich um die artgerechte Tierhaltung. Es ist ja schön, wenn wir das Gesetz hinsichtlich Transportdauer und schmerzfreier Ferkelkastration verbessern. Aber das sind letztlich nur Momente in einem Tierleben. Viel wesentlicher sind die Verbesserungen in den allgemeinen Haltungsanforderungen, die eben für alle Tiere gelten, nicht nur für die landwirtschaftlichen Nutztiere. Da ist es irrelevant, Herr Kunz, ob ein Tier zehn Monate oder zehn Jahre lebt.

Was Bundesrat und Kommissionsmehrheit beantragen, ist das absolute Minimum, und die Minderheit Kunz will weit dahinter zurückgehen, indem sie sowohl die Beschäftigung als auch das Wohlergehen aus dem Gesetz streichen will. Ich muss ehrlich sagen: Da verstehe ich den Bauern Kunz nicht. Wie kann es ihm egal sein, ob seine Tiere sich wohl fühlen?

Wir haben diesen Artikel in der Kommission intensiv und sehr ausführlich diskutiert. Unsere Seite hat grosse Kompromissbereitschaft gezeigt, aber wir halten an der zentralen Forderung einer Tierhaltung fest, die den Tieren regelmässige Bewegung im Freien ermöglicht. Die Einschränkung "insbesondere bei Neu- und Erweiterungsbauten" in Absatz 2 ist einer der erwähnten Kompromisse. Es ist ein Entgegenkommen an die Bauern, dass sie ihre Ställe nicht neu bauen müssen, und in Kombination mit dem Investitionsschutz in Artikel 7a ist auch gewährleistet, dass bereits neu erstellte Bauten genutzt werden können.

Hinter der Minderheit Kunz kann ich eigentlich nur die Schweinemäster vermuten, deren Tiere zeitlebens nur das Grün der Betonwände sehen sollen. Wir sind aber hier nicht bei der Spezialgesetzgebung für die Schweinezucht, sondern wir sind bei den allgemeinen Anforderungen an Tierhaltung. Diese gelten für alle Tiere, also eben nicht nur für die landwirtschaftlichen Nutztiere, sondern auch für die Haustiere, wie Hunde und Pferde, und für Versuchstiere. Eine Hundehaltung wie bei RCC, wo die Versuchstiere im Keller eingesperrt werden - ohne Tageslicht, ohne frische Luft, ohne Rückzugsmöglichkeit, ohne Beschäftigung und Bewegung -, ist damit ausgeschlossen. Der Konkurrent Novartis beweist ja, dass es auch anders geht, und hat seinen Versuchshunden bereits vor zwanzig Jahren einen reich strukturierten Freilaufgarten auf dem Dach eingerichtet. Selbstverständlich geht es nicht darum - um auch diesen Blödsinn hier noch klarzustellen -, dass nun der Goldfisch spazieren geführt werden müsste. Ein Gesetz soll ja immer auch etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun haben. Aber es geht darum, dass auch Nachbars Hund nicht mehr zeitlebens Tag und Nacht auf dem Balkon gehalten werden darf und dass es nicht länger gesetzeskonform sein darf, dass ein Freizeitpferd am Samstag eine halbe Stunde geritten wird und den Rest der Woche, angebunden und mit einer Wand vor dem Kopf, im Stall verbringt. Und es geht darum, dass Versuchstiere eben nicht bloss Verbrauchsmaterial im Interesse der Forschung, der Kosmetik- und der Tabakindustrie sind, sondern Anspruch auf ein halbwegs artgerechtes Dasein haben, auch im Dienst der Wissenschaft.

Wir bitten Sie deshalb dringend, bei Absatz 1 den Minderheitsantrag der Schweinezüchter abzulehnen und mit der Mehrheit - respektive bei Absatz 2 mit der Minderheit - der Meinung des Präsidenten des Schweizerischen Bauernverbandes zu folgen.

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