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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2005-06-09

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-09

Wortprotokoll

Bei Absatz 1 wird die SVP-Fraktion den Minderheitsantrag Kunz unterstützen. Wir sind zwar wie die Mehrheit der Meinung, dass Nutztiere wie auch Haustiere neben einer angemessenen Ernährung und Pflege - soweit nötig - auch Anrecht auf eine Unterkunft und die notwendige Bewegungsfreiheit haben.

Im Unterschied zur Fassung des Bundesrates fehlt jedoch im Antrag der Minderheit die Verpflichtung, den Tieren "die für ihr Wohlergehen notwendige Beschäftigung" zu gewähren. Wir sehen bei der Fassung von Bundesrat/Ständerat/Kommissionsmehrheit zwei Probleme: Erstens besteht mit dieser Fassung die Gefahr, dass auf Verordnungsstufe bezüglich der Beschäftigung von Tieren neue und noch weiter gehende Regelungen erlassen werden. Man würde dann vermutlich auch im Bereich Beschäftigung versuchen, Mindestanforderungen auf Verordnungsstufe zu definieren. Für noch weiter gehende Regelungen besteht aber kein Handlungsbedarf. Wir verfügen ja bereits heute über eine sehr hohe Regelungsdichte.

Der zweite Punkt betrifft die Überprüfbarkeit: Man sollte in einem Gesetz nur regeln, was man auch überprüfen und durchsetzen kann. Die in diesem Absatz 1 geforderte Beschäftigung von Tieren kann aber kaum wirksam kontrolliert werden. Am ehesten wäre eine Überprüfung noch bei der Nutztierhaltung möglich. Hier ist eine zusätzliche Regelung jedoch am wenigsten nötig; hier bestehen bereits genügend Kontrollmechanismen. Völlig unmöglich und nicht durchsetzbar ist diese Forderung jedoch bei der Heimtierhaltung. Wenn schon, wäre in diesem Bereich der Handlungsbedarf wesentlich grösser.

Bei Absatz 2 wird die SVP-Fraktion mehrheitlich den Antrag Scherer unterstützen, der die Fassung des Ständerates übernimmt. Uns geht es dabei vor allem um den Einbau einer Sicherung für die Landwirtschaft. Selbstverständlich unterstützen auch wir eine tiergerechte Haltung. Beim Bau oder Umbau von Ställen oder bei der Erneuerung einer Einrichtung ist es ja selbstverständlich, dass die baulichen Massnahmen dem aktuellen Stand der Erfahrung und der technischen Entwicklung entsprechen müssen. Allerdings gibt es bei der Ausgestaltung der entsprechenden Vorschriften immer verschiedene Lösungsmöglichkeiten. Mit dem Antrag Scherer wollen wir sicherstellen, dass keine für die Landwirtschaft untragbaren Vorschriften erlassen werden. Es ist übrigens auch nicht so, dass die kompliziertesten und teuersten Varianten auch immer die tiergerechtesten Varianten sind.

Zu einer wirtschaftlich tragbaren Lösung gehört aber auch, dass die Vorschriften nicht laufend ändern, dass die Bauern nicht gezwungen werden, ihre Ställe in kurzen Abständen wieder geänderten Vorschriften anzupassen. Wir fordern von unserer Landwirtschaft immer mehr, dass sie auch gegenüber ausländischen Produkten konkurrenzfähig ist. Dazu braucht sie aber einigermassen gleich lange Spiesse bezüglich der Vorschriften. Wirtschaftlich untragbare Vorschriften können für den Tierschutz zudem auch kontraproduktiv sein. Ein Nutztierhalter wird eine zu kostspielige Sanierung so lange wie möglich verhindern, umgekehrt ist er aber eher bereit, eine sinnvolle, wirtschaftlich tragbare Investition zu tätigen.

Bei Absatz 2 lehnen wir den Antrag der Minderheit Marty Kälin ab. Bei Absatz 3 wird die SVP-Fraktion der Mehrheit folgen und damit die Fassung des Ständerates übernehmen. Den Antrag Gysin Remo für einen neuen Absatz 4 wird die SVP-Fraktion mehrheitlich ablehnen.