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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-06-09

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-06-09

Wortprotokoll

Absatz 3bis ist in der Tat kein Ausbund juristischer Schönheit. Wenn es heisst, über allfällige Änderungen müsse die Bundesversammlung entscheiden, bleibt da doch vieles offen. Aber nachdem sich die Bundesversammlung anheischt, eine Kompetenz einzuführen, werde ich mich als Mitglied der Regierung dazu natürlich zurückhaltend äussern.

Hingegen kann ich Ihnen sagen, was passierte, wenn Sie Absatz 3bis nicht zustimmen würden. Es sind zwei Verfahren unterwegs.

Zum ersten Verfahren: Es besteht darin, dass der Bundesrat in Anlehnung an gewisse Anpassungen zum Armeeleitbild XXI eine sogenannte Rollenspezialisierung vornehmen wird. Das bedeutet eine gewisse Anpassung der Aufträge. Die Vorstellung darüber hat das VBS mittlerweile konkretisiert, in einen Bericht umgewandelt, der teilweise schon veröffentlicht ist und der dann in die Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte kommt, wo er von diesen als erste Instanzen zu behandeln sein wird. Das steht ohnehin an.

Zum zweiten Verfahren: Sie erinnern sich vielleicht noch an die Debatte zur Revision des Militärgesetzes. Damals hat der Bundesrat zugesichert, in Form eines Controlling-Artikels, dass das Parlament in regelmässigen Abständen über den Fortschritt des Projektes "Armee XXI" zu informieren sei. Dieser Controlling-Bericht wird Ihnen regelmässig zugeleitet. Anhand dieser Berichterstattung kann das Parlament ohnehin nachvollziehen, wie sich die "Armee XXI" entwickelt und wie in diesem Zusammenhang auch die finanziellen Ressourcen zu beurteilen sind.

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