Marti Werner · Nationalrat · 2005-06-09
Marti Werner · Nationalrat · Glarus · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-09
Wortprotokoll
Ich finde es interessant, dass die freisinnige Fraktion und die SVP-Fraktion lediglich erklärt haben, dass sie die Mehrheit unterstützen, ohne zu argumentieren. Wenn man hier nämlich argumentiert und die Gesetzesvorlage anschaut, muss man beim besten Willen sagen: Das ist ein Unding. Der Ständerat ist für mich nach wie vor das juristische Gewissen der Bundesversammlung. Was er hier aber gemacht hat, ist Neuland betreten; es ist eine absolute Novität. Wir machen einen Gesetzesartikel, wir legiferieren hier, wir machen nicht einfach nur Finanzbeschlüsse. Im Rahmen dieser Gesetzgebung wird eine Resolutivbedingung aufgenommen, welche aber nicht vom Parlament als gesetzgebender Behörde abhängig ist, sondern vom Bundesrat. Wenn sich der Bundesrat weigert oder nichts macht, dann ist das, was wir beschlossen haben, einfach aufgehoben. Wenn man argumentieren würde, sofern sich die Situation ändere, sofern uns der Bundesrat eine Vorlage unterbreite, sei man bereit, auf diese Sparvorgabe zurückzukommen, würde es noch Sinn machen. Aber die Mehrheit stimmt hier dem Ständerat zu, der sagt: Wenn der Bundesrat nichts macht, dann ist das aufgehoben. Im Prinzip ist das eine Negation dessen, was man hier beschliesst. Wenn man konsequent ist, dann kann man einen solchen Antrag nicht unterstützen.
Ich war im Rahmen der Kommissionsberatung der Auffassung, es sei ein Missverständnis, dass beispielsweise von den Vertretern der SVP sogar einer solchen Fassung zugestimmt wird. Dass dem so ist, schliesse ich auch daraus, dass heute gar nicht argumentiert, sondern einfach gesagt wird, man stimme zu. De facto heisst das: Man hebt die Sparvorgabe auf, die für das Jahr 2008 gemacht worden ist, respektive man überlässt es hier dem Willen des Bundesrates, ob er sie einhalten will oder nicht. Das kann doch nicht Sinn und Zweck einer Bestimmung des Parlamentes sein, sondern das Parlament soll vorschreiben, was geschehen soll. Wenn der Bundesrat eine Änderung dieser Vorgabe haben will, dann soll er ans Parlament gelangen - und nicht umgekehrt, wie es hier vorgeschlagen wird.
Deshalb ersuche ich Sie, unserer Minderheit zuzustimmen.