Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-06-07
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-07
Wortprotokoll
Im Finanzierungsbeschluss wird nicht nur über die Finanzierung der Massnahmen gemäss der neuen Verordnung befunden, sondern auch über die Finanzierung gemäss Waldgesetz (WaG). Der Höchstbetrag von 90 Millionen Franken, wie Sie ihn hier vorfinden, setzt sich aufgrund genaueren Angaben der Kantone wie folgt zusammen: die Evaluation und Grundlagenerarbeitung gemäss Artikel 31 und 33 WaG belaufen sich auf 7 Millionen Franken, das Aufrüsten des Sturmholzes und die Behebung von Folgeschäden gemäss Artikel 37 WaG auf 65 Millionen Franken und die Sturmholzzentralen und das Erweiterungsprogramm 2000 gemäss Artikel 38 Absatz 2 WaG auf 18 Millionen Franken.
Klarzustellen ist noch, dass es sich bei den diversen Projekten, die unter dem Titel "Programm 2000" laufen und über das WaG finanziert werden, lediglich um eine Anschubfinanzierung handelt, mit der Impulse ausgelöst werden sollen. Die Finanzierung über das Jahr 2003 hinaus kann nicht über das WaG geleistet werden.
Der Vollständigkeit halber möchte ich noch darauf hinweisen, dass wir unter diesem Titel im Sofortprogramm bereits 110 Millionen Franken gesprochen haben.
Ich bitte Sie, Artikel 2 Absatz 1 so zu genehmigen.