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preparatory:AB 55186

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-13

Wortprotokoll

Wir haben Ihnen die Gründe, warum wir die Ablehnung dieser Motion beantragen, aufgeführt. Es ist festzustellen, dass seit dem 1. Oktober 2001 Inhaber eines gültigen, durch die taiwanesischen Behörden ausgestellten Passes und eines gültigen Schengen-Visums für einen Aufenthalt in der Schweiz von höchstens drei Monaten insbesondere als Touristen, Besucher, Geschäftsleute, Teilnehmer an Konferenzen und Kongressen von der Visumpflicht befreit sind. Der Motionär ersucht aber den Bundesrat, noch einen Schritt weiterzugehen. Er will, dass Taiwanesen auch dann von der Visumpflicht befreit werden, wenn sie kein Schengen-Visum haben, das heisst, Taiwan würde unter die generell visumfreien Länder fallen. Das ist nicht ohne Komplikationen.

Wir prüfen natürlich immer wieder neu, ob wir bei Ländern - auch wenn wir mit diesen keine diplomatischen Beziehungen haben - die Visumfreiheit einführen sollten. Wir sind bis jetzt zum Schluss gekommen, dass dies für Taiwan unzweckmässig ist. Es gilt auch zu beachten, dass kein europäisches Land für Taiwan eine Visumbefreiung erlassen hat, insbesondere auch wegen der politisch zum Teil nicht einfachen Verhältnisse, die im asiatischen Raum bestehen. Das ist hier zu berücksichtigen.

Der Bundesrat beantragt Ihnen die Ablehnung der Motion. Dies wird auch gestützt durch die Tatsache, dass taiwanesische Geschäftsleute die beantragten Visa rasch und ohne Schwierigkeiten erhalten. Das Visumverfahren dauert nur kurz, im Gegensatz zum Beispiel zum amerikanischen Visumverfahren, bei welchem ausserordentlich komplizierte Vorschriften zur Anwendung kommen. Das Visum ist auch von Geschäftsleuten nie als grosses Problem empfunden worden - eine Visumbefreiung würde die wirtschaftlichen Beziehungen kaum verändern. Für taiwanesische Touristen wird die Situation dadurch erleichtert, dass wir das Schengen-Visum anerkennen. Wenn jemand also einen gültigen Pass besitzt, hat er dazu entweder ein schweizerisches Visum oder eben ein gültiges Schengen-Visum, das ihn zur Einreise berechtigt, und zwar als Tourist oder Geschäftsperson für drei Monate, sodass hier also keine Schwierigkeiten bestehen.

Da Taiwanesen für die Einreise in die Schengener Staaten ohnehin ein Visum benötigen und die Touristen aus Asien in der Regel nicht nur ein europäisches Land besuchen, sondern mehrere, ist die Anerkennung des Schengen-Visums für die Durchreise durch die Schweiz natürlich ein Vorteil und wird auch ohne Weiteres anerkannt.

Wir glauben auch, dass die Massnahme, wie sie der Motionär vorschlägt - d. h. also generelle Visumfreiheit -, kaum Auswirkungen auf den schweizerischen Tourismus und die geschäftlichen Beziehungen hätte, aber Komplikationen schaffen würde, die nachteilig wären. Wir konnten deshalb bis jetzt die Aufhebung der Visumpflicht für Taiwan nicht beantragen. Selbstverständlich werden wir die Situation immer wieder neu prüfen.