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preparatory:AB 55275

Blocher Christoph · Bundesrat · Zürich · 2005-06-13

Wortprotokoll

Ja, ich glaube, zwischen einem Auto und einem Gewehr ist dann schon noch ein Unterschied; und dann zur sogenannten Tatwaffe: Wenn natürlich jemand ein Auto mit dem Zweck benützen würde, jemanden umzubringen, dann würde die Einziehungspraxis wahrscheinlich auch anders aussehen. Aber mit der Waffe verfolgt er gar keinen anderen Zweck, als jemanden umzubringen. Die meisten, die mit dem Auto fahren, verfolgen nicht den Zweck, jemanden umzubringen.

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