Hubmann Vreni · Nationalrat · 2005-06-13
Hubmann Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-13
Wortprotokoll
Ich danke dem Bundesrat für seine Antwort. Sie ist lang und ausführlich. Trotzdem ist sie unbefriedigend, denn sie löst die Probleme nicht, die ich aufgeworfen habe. Das Haager Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführungen trat 1984 in Kraft; es ist also schon ziemlich alt. Es dient vor allem in Fällen, wo ein Angehöriger eines anderen Staates sein Kind oder seine Kinder ins Ausland mitnimmt, wenn er seine Frau verlässt. In solchen Fällen kann es helfen, die Kinder wieder zurückzuerhalten.
Das gleiche Übereinkommen hat aber sehr stossende Folgen in Fällen, wie sie in den letzten Jahren in der Öffentlichkeit hohe Wellen geschlagen haben. In diesen Fällen wurden die betroffenen Kinder durch das Verfahren, das in diesem Übereinkommen vorgesehen ist, traumatisiert. Die betroffenen Kinder wurden von den Behörden wie Eisenbahnwagen von einem Land ins andere geschoben. Sie werden an den, wie es im Abkommen heisst, "Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes" geschickt, sogar dann, wenn das Kind vorher mehrheitlich an einem anderen Ort gewohnt hat.
Unseres Erachtens sollten das Kind und das Wohl des Kindes absolut im Zentrum stehen, auch wenn die Eltern sich streiten. Es sollte in seiner gewohnten Umgebung leben können, bis der Entscheid darüber, wo es definitiv wohnen soll, gefällt ist. Die Verfahren sollten kurz sein, Entscheide rasch gefällt werden und sich nicht über Jahre hinziehen. Vor allem sollten die Entscheide das Kindeswohl berücksichtigen und unter Beizug von kinderpsychologischen Fachleuten gefällt werden. Es ist unverantwortlich, wenn aufgrund des Haager Übereinkommens Kinder von ihrer Mutter getrennt und an den sogenannten Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes zurückgeschickt werden, dort aber bei einer Pflegefamilie wohnen müssen, die sie überhaupt nicht kennen. Rechtlich entspricht das dem Haager Übereinkommen, aber für die Kinder ist ein solches Vorgehen eine Katastrophe. Auch die Gerichte prüfen die Fälle immer nur summarisch. Sie gehen gar nicht auf die konkrete Situation ein, und schon gar nicht auf Artikel 13 des Abkommens, den einzigen Artikel, der das Kindeswohl überhaupt erwähnt. Ich bitte Sie deshalb, der Motion Vermot-Mangold 03.3214 zuzustimmen, welche die notwendigen Massnahmen verlangt. Denn die Möglichkeiten, die kinderpsychologischen Fachleute und die Strukturen, sind bereits vorhanden. Wir müssen sie nur einsetzen.
Lassen Sie mich noch auf einen anderen Aspekt eingehen. Die Fälle, die in den letzten Jahren publik wurden, waren alles Fälle von Schweizer Müttern, die im Ausland mit einem Ausländer verheiratet waren. Wo aber geht eine Frau hin, wenn ihre Ehe kriselt und die Beziehung unmöglich geworden ist? Die Antwort ist klar: Sie geht zurück ins Elternhaus. Wenn diese Mütter kleine Kinder haben, ist es ihre Pflicht, diese weiterhin zu betreuen, also nehmen sie sie mit. Erst zu Hause in der Schweiz erfahren sie, dass ihre Handlung, die aus Verzweiflung geschehen ist, rechtlich als Kindesentführung gilt.
Diese Mütter haben weder vorsätzlich noch fahrlässig gehandelt. Sie waren ganz einfach verzweifelt. Deshalb ist die Behauptung, das Haager Übereinkommen hätte eine präventive Wirkung, in diesen Fällen eine Illusion. Für diese Mütter ist es auch nicht nachvollziehbar, dass die Schweiz, ihr Heimatland, sie mit den Kindern wieder in das Herkunftsland zurückschickt. Es fällt ihnen umso schwerer, als sie im Land, in dem der Vater ihrer Kinder wohnt, keine Hilfe, weder eine Wohnmöglichkeit noch einen Unterhaltsbeitrag, erhalten. In einem Fall, den ich genau kenne, musste die Frau, die zurückgekehrt war, mit ihrem Kind bei einer ihr bekannten Person wohnen und das Kind dreieinhalb Tage pro Woche dem Vater überlassen. Der Vater aber, der den Antrag auf Rückführung gerichtlich durchgesetzt hatte, war zu nichts verpflichtet. Wenn er das Kind in seine Obhut nahm, liess er es durch Drittpersonen betreuen. Solche Verhältnisse sind absurd und zeigen, dass das Haager Übereinkommen dringend überarbeitet werden muss. Mit der Motion Vermot-Mangold machen wir einen ersten Schritt in diese Richtung.
Ich bitte Sie, diese Motion zu unterstützen.