Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · 2005-06-13
Vermot-Mangold Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-13
Wortprotokoll
Es geht in meiner Motion um die Verbesserung des Kinderschutzes und um die Gewährleistung des Kindeswohls bei Entführungen von Kindern durch einen Elternteil. Wir sind ja in den letzten Monaten Zeugen und Zeuginnen von verschiedenen Dramen in dieser Frage geworden. Es geht mir hier wirklich darum, das Kindeswohl und den Kinderschutz zu stärken und nicht darum, Partei für die entführenden Eltern zu nehmen - das an die Adresse all der Mail-Belästiger, die immer zahlreicher werden.
Wenn gefordert wird, dass der Schutz und das Wohl der Kinder bei Entführungen durch einen Elternteil immer und zu jeder Zeit im Vordergrund stehen soll, wird dies nie bestritten. In der Realität sieht dies jedoch ziemlich anders aus, denn die unterschiedlichsten Interessen sind im Spiel: Jene der Elternteile; jene des Staates, der seine Beziehungen zum Herkunftsstaat der Kinder nicht aufs Spiel setzen will; und die Interessen der Behörden, die Recht vollziehen wollen und auch sollen. Dass bei diesen Interessenkämpfen die Kinder faktisch immer zu kurz kommen, dass dabei ihre Rechte - wenn überhaupt - nur minimal wahrgenommen werden, ist eine Tatsache. Wir haben uns in den letzten Jahren mehrmals damit befassen müssen.
Der Bundesrat erklärt in seiner Stellungnahme zu meiner Motion, dass wir mit dem Haager Übereinkommen, der Verfassung und der Konvention der Kinderrechte, die die Schweiz ratifiziert hat, alle entsprechenden Instrumente besitzen. Es fehlt jedoch nicht an den Instrumenten. Diese sind für eine moderne Demokratie eh eine Verpflichtung. Es fehlt an der korrekten Anwendung dieser Instrumente, um Kinder vor Unrecht, Traumatisierung, Gewalt, aber auch vor Behördenwillkür oder vor Elternfehlern zu schützen.
Wenn Sie schreiben, Herr Bundesrat, die Behörden seien verpflichtet, das Kindeswohl in den Vordergrund zu stellen, ist das zwar gut. Aber mir scheint, dass der Interpretationsspielraum - wie zum Beispiel im Fall Wood - beliebig ausgedehnt wird und zu gross ist. Wenn sogar das heimliche Wegbringen aus dem betreuenden Heim, die Unmöglichkeit, Abschied zu nehmen, die Unterbringung der Kinder im Herkunftsland in einem Kinderheim, also weg von Vater und Mutter, zu Tatsachen werden, wird der Begriff "Wohl des Kindes" arg strapaziert. Wir müssen die richtigen Massnahmen vorkehren, damit das Kindeswohl wirklich gewährleistet ist.
Niemand kann an einem weiteren Fall W., N. oder H. interessiert sein. Wenn Sie schreiben, Herr Bundesrat, aufgrund der Offizialmaxime seien die Behörden verpflichtet, die Kindesinteressen von Amtes wegen zu schützen, tönt das zwar schön, aber die Realität ist auch hier wieder anders. Die Durchsetzung des Gesetzes, nämlich die Rückführung, ist oft prioritär. Daher bestehe ich darauf, dass wir minimale Korrekturen akzeptieren. Ich plädiere dafür - das ist auch eine Forderung von mir -, dass die Kinder sofort nach Eingang eines Antrages auf Rückführung eine unentgeltliche Rechtsvertretung erhalten. Dass viele Entführungen auf einvernehmlichem Weg wieder rückgängig gemacht werden können, ist sehr gut. Aber man muss immer von der Annahme ausgehen, dass gerade bei zerstrittenen Eltern eine Rückführung verhindert wird. Erübrigt sich die Rechtsvertretung, kann sie rasch wieder aufgehoben werden.
Das Zweite, was ich fordere, ist eine neutrale kinderpsychologische Abklärung bei Zwangsrückführungen, beziehungsweise in Fällen, wo die Situation im Elternhaus eskaliert hat. Sie schreiben, Herr Bundesrat, dass man heute eine solche Abklärung jederzeit beim Gericht beantragen könne; das Gericht würde dann entscheiden. Das ist völlig ungenügend, denn das Gericht ist ja hier auch Partei - Stichwort: Vollzug des Rechtes. Wenn ich auch Richterinnen und Richtern nicht unterstellen will, sie seien an der Durchsetzung des Kindeswohls nicht interessiert, so stehen sich hier doch verschiedene Interessen entgegen. Eine neutrale Abklärung ist daher absolut zwingend. Die Beurteilung der Gefährdung des Kindeswohls durch die Rückführung der Kinder ist eine ausserordentlich anspruchsvolle Aufgabe, die nur durch Spezialistinnen und Spezialisten wahrgenommen werden kann. Auch hier besteht ein Spannungsfeld zwischen dem Erfordernis, möglichst schnell über das Gefährdungspotenzial Klarheit zu erhalten, und der für eine seriöse Beurteilung [PAGE 783] erforderlichen Zeit. Ich habe weiter gefordert, dass Traumatisierungen verhindert werden sollen und dass im Ausland auch genügende, noch bessere Abklärungen über die Situation gemacht werden, in die die Kinder kommen.
Ich verstehe nicht, Herr Bundesrat, warum Sie meine Motion nicht als Motion annehmen möchten. Ich halte an dieser Motion fest, weil eine Verbesserung des Einsatzes der Instrumentarien, die wir haben, eben wirklich vonnöten ist.
Ich bitte Sie, die Motion anzunehmen.