Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-06-07
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-07
Wortprotokoll
Wie Sie sich erinnern, wurde die Vorlage des Bundesrates in der Frühjahrssession zweigeteilt und das Paket der Sofortmassnahmen für das Jahr 2000 von beiden Räten verabschiedet.
Heute geht es darum, die damals zurückgestellte Vorlage des Bundesrates nach der Behandlung im Nationalrat wieder aufzunehmen und über ein Massnahmenpaket für die Jahre 2001 bis 2003 zu beraten.
Die UREK hat sich erneut intensiv mit dem Thema beschäftigt. Sie liess sich unter anderem auch vom Geschäftsführer des schweizerischen Elementarschadenfonds ausführlich über die Stiftung und deren Leistungen an unversicherbare Schäden bei Elementarereignissen informieren.
Des Weiteren hat sie sich eingehend mit den Beschlüssen des Nationalrates auseinander gesetzt. Dabei stützte sie sich auf den Zusatzbericht, den das UVEK in ihrem Auftrag verfasste. Der Bericht trägt den neuesten Erkenntnissen aus einer Umfrage bei allen Kantonen zu den Lothar-Schäden Rechnung. Zum anderen beleuchtet der Bericht aus Sicht des UVEK die Konsequenzen der Entscheide des Nationalrates. Der nationale Führungsstab hat zur Bewältigung der Sturmereignisse bereits Anfang Jahr die drei folgenden Grundsätze aufgestellt:
1. Im Vordergrund der Bewältigung steht der Schutz des intakten Waldes unter Berücksichtigung all seiner Funktionen. Diese Priorität entspricht denn auch dem Zweckartikel des Waldgesetzes. Es geht darum, Folgeschäden, die die Primärschäden übertreffen könnten, mit allen Mitteln zu vermeiden, und zum Beispiel bei drohenden Borkenkäferepidemien keine Risiken einzugehen.
2. Menschen und erhebliche Sachwerte sind zu schützen. Zu diesem Schutz gehört auch die Verhinderung bzw. Verminderung von Unfällen beim Aufrüsten und Bearbeiten des Sturmholzes.
3. Das Sturmholz ist nach den Grundsätzen einer umfassenden Nachhaltigkeit zu behandeln. Die Anwendung solcher Entscheidungshilfen soll ausdrücklich in der Verantwortung der Kantone liegen. Der Bund steuert lediglich über seine finanzielle Beteiligung.
Bei ihren Überlegungen folgte die Kommission weitgehend der Waldpolitik des Buwal, die ihren Niederschlag auch in der Vorlage findet. Die Kommission war zudem bemüht, eine Konsenslösung zu finden, hinter die sich sowohl die ökologisch als auch die ökonomisch interessierten Betroffenen stellen können. In einigen wenigen Punkten hat die Kommission in der Vorlage Lücken festgestellt. Deshalb folgt sie auch dem Entscheid des Nationalrates, dass der Bund Beiträge an finanziell stark belastete Kantone zu leisten habe.
Hingegen hat die Kommission das Anliegen des Nationalrates fallen gelassen, den Waldeigentümern 120 Millionen Franken als Entschädigung für den erlittenen Schaden zukommen zu lassen. Für Härtefälle, welche bei privaten Waldbesitzern auftreten können, sieht sie eine andere Lösung vor. Ich komme in der Detailberatung darauf zurück. Neben den Schäden im Wald sind auch noch viele andere Schäden entstanden. Da dieser Bereich noch genau abgeklärt werden muss, wird für die Finanzierung dieser Schäden allenfalls das Nachtragskreditverfahren beansprucht.
Eintreten auf die Vorlage war unbestritten, weshalb auch ich Sie bitte, auf die Verordnung und den Bundesbeschluss einzutreten.