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Deiss Joseph · Bundesrat · 2005-06-14

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2005-06-14

Wortprotokoll

Frau Graf, aus genau diesem Grund haben wir ein sehr strenges Gentechnikgesetz erlassen. Artikel 6 Absatz 3 zeigt, dass eine Weiterentwicklung in der Landwirtschaft bei uns sehr eng definierten Bedingungen genügen muss. Deshalb bin ich davon überzeugt, dass wir in der Schweiz die notwendigen Instrumente haben, um dieser Gefahr der Nichtrückholbarkeit zu begegnen. Aber Sie wissen besser als ich: Über die Nichtrückholbarkeit dieser neuen modernen Technologie wird nicht die Schweiz entscheiden. Die Dinge gehen weltweit voran, und wir können vielleicht weltweit einen Einfluss ausüben, nicht indem wir uns Scheuklappen anlegen, was ein Moratorium immer bedeutet, sondern indem wir auf diesem Gebiet Kenntnisse haben. Deshalb dürfen wir die Wissenschaft bei uns nicht bremsen, sondern müssen sie vorantreiben.