Müller Walter · Nationalrat · 2005-06-14
Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-14
Wortprotokoll
Wir wollen gentechfreien Food - das hat heute Morgen Kollegin Genner in den Saal gerufen. Das wäre schön für uns Bauern, das wäre wirklich wunderbar. Leider ist der "politische Konsument" und derjenige Konsument, der am Verkaufspunkt oder, so schön Neudeutsch gesagt, am "point of sell" den Verkaufsentscheid fällt, eben nicht der Gleiche; das ist nicht das Gleiche. Obwohl ich der Initiative und damit den Initianten sehr viel Sympathie entgegenbringe, lehne ich die Initiative entschieden ab. Die gleichen Kreise, die sich heute sehr landwirtschaftlichfreundlich geben, fordern auch an vorderster Stelle immer mehr Liberalisierung an der Grenze. Damit wird auch die Möglichkeit für immer mehr Importe von gentechnisch veränderten Nahrungsmitteln eröffnet.
Für die Landwirtschaft ist es absolut selbstverständlich, dass die Produktion auf die Bedürfnisse der Konsumenten ausgerichtet ist. Das gilt aber in erster Linie für diejenigen Konsumenten, die tatsächlich unsere Produkte kaufen, und nicht für den politisch verordneten oder reglementierten Konsumenten. Wir können und dürfen nicht an der Grenze liberalisieren und im eigenen Land dauernd mehr reglementieren. Die Wahlfreiheit darf nicht nur für die Konsumenten gelten, die Wahlfreiheit muss auch für die Produzenten gelten, damit sie auf die Bedürfnisse und die freie Wahl der Konsumenten reagieren können. Da ich der Landwirtschaft die Möglichkeit erhalten will, auf die Bedürfnisse des Marktes zu reagieren, unterstütze ich den Rückweisungsantrag Randegger.
Im Interesse des Marktes müssen gentechnisch veränderte und nicht veränderte Produkte zugelassen sein. Ich kann mir durchaus auch vorstellen, dass sich ganze Regionen zu gentechnikfreien Zonen erklären und sich damit im Markt einen Vorteil verschaffen wollen, einen Vorteil, der nicht vom Gesetzgeber verordnet wird und der bewirkt, dass das Produkt auch entsprechend positiv vermarktet werden kann. Sie kennen die Diskussionen: Was gesetzlich verlangt wird, darf am Markt nicht speziell als Vorteil angepriesen werden.
Weitere Gründe sprechen für die Ablehnung der Initiative. Sie ist nach meiner Meinung und Einschätzung nicht ehrlich: Die Initianten wollen eigentlich kein Moratorium von fünf Jahren, ihnen geht es vielmehr um ein dauerndes Verbot. Ein fünf Jahre dauerndes Moratorium in die Verfassung zu schreiben, ist verfassungsrechtlich bedenklich und grenzt schon an einen Missbrauch der Verfassung.
Aber auch ganz reale Gründe sprechen für mich als Gemüseproduzenten gegen die Initiative. Wir beziehen das meiste Saatgut aus dem Ausland und sind damit auch bezüglich der Entwicklung im Saatgutbereich vom Ausland abhängig. Als Beispiel erwähne ich, dass für uns die Züchtung von mehltauresistenten Sorten im Anbau von Spinat entscheidend ist. Sollte der Fall eintreten, dass neue, genetisch veränderte Sorten auf den Markt kämen und wir sie nicht einsetzen dürften, so wäre der Anbau in der Schweiz gefährdet oder mit dem Nachteil des vermehrten Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln behaftet. Ob das für die einheimische Produktion am Markt noch als Vorteil angepriesen werden könnte, überlasse ich Ihrem Urteil.
Das Signal, das wir für den Wirtschaftsstandort Schweiz mit einem Moratorium in der Verfassung aussenden würden, ginge weit über die Bedeutung eines fünf Jahre dauernden Moratoriums hinaus. Aufstrebende Wirtschaftsstandorte setzen konsequent auf die neue Technologie, und die Forschung geht dorthin, wo sie die notwendigen Freiräume findet und nicht mit zukünftigen Unsicherheiten und Einschränkungen rechnen muss.
Sie müssen wissen und entscheiden, ob Sie den eigentlichen Rohstoff der Schweiz - Bildung und Forschung - weiter vermehren oder in immer weiteren Bereichen ins Ausland verlagern wollen. Damit wandern natürlich auch Arbeitsplätze ab. Wahlfreiheit für den Konsumenten - das ist für mich sehr wichtig - bedingt auch Wahlfreiheit für die Produzenten.