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Scherer Marcel · Nationalrat · 2005-06-14

Scherer Marcel · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-14

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion empfiehlt Ihnen bei Artikel 19, den Antrag Jutzet abzulehnen. Zum einen geht es in Artikel 19 um die Schlachtung der Tiere. Den Umgang mit Tieren und die Würde der Tiere haben wir in Artikel 3 dieses Gesetzes bereits geregelt. Es scheint in der Natur der Sache zu liegen, dass ein bereits sehr weitreichender Gesetzentwurf noch zusätzlich angereichert werden soll. Was der zweite Satz des Antrages Jutzet fordert, finden Sie bereits in Absatz 4. Dieser Antrag ist also als Ganzes abzulehnen.

Der Antrag Walter Hansjörg zum gleichen Artikel zielt in eine ganz andere Richtung. Herr Walter ergänzt mit seinem Antrag die Version des Ständerates in Absatz 4. Er bringt eine wichtige Komponente in das Gesetz; sein Antrag würde es wesentlich praxisnäher gestalten: Der Bundesrat soll mit der Branche zusammen die Anforderungen an die Aus- und Weiterbildung des Schlachthofpersonals regeln. Der Metzgermeisterverband hat ein neues Berufsausübungsreglement ausgearbeitet. Lassen wir die Verantwortung bei der Branche und beim Bundesrat! Wir haben hier ein Gesetz zum Schutz der Tiere, und wenn wir die Branche einbinden, ist das bestimmt nur von Vorteil.