Lexipedia

Widmer Hans · Nationalrat · 2005-06-14

Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-14

Wortprotokoll

Die WBK beantragt Ihnen mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen, Volk und Ständen die Volksinitiative "für Lebensmittel aus gentechnikfreier Landwirtschaft" zur Annahme zu empfehlen. Die Initiative verlangt ein fünfjähriges Moratorium für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Tieren und vermehrungsfähigen Pflanzen, Pflanzenteilen und Saatgut für die landwirtschaftliche, gartenbauliche oder forstwirtschaftliche Verwendung. Kürzer gesagt: Niemand soll den Schweizer Bauern gentechnisch veränderte Organismen (GVO) verkaufen dürfen. Das bedeutet auch, dass kein Schweizer Bauer und keine Schweizer Bäuerin GVO-Pflanzen anbauen oder GVO-Tiere halten darf. Bei der Initiative geht es allerdings nur um wirbellose Tiere. GVO-Tiere im genannten Sinn dürfen nach dem Gentechnikgesetz nicht gehalten werden. Erlaubt sind dagegen Futter, Dünger, Pflanzenschutz- und Tierarzneimittel aus GVO. Ziel der Initiative ist der Schutz der gentechnikfreien Produktion. Gentechnikfreie Kulturen sollen nicht durch GVO-Kulturen kontaminiert werden. GVO haben wie alle lebenden Organismen die Tendenz, sich auszubreiten. Das Moratorium gilt für fünf Jahre.

Warum ist die WBK zum Entscheid gekommen, diese Initiative zur Annahme zu empfehlen?

1. GVO-Produkte stossen bei der Konsumentenschaft auf klare Ablehnung. Sie gelten nicht als naturnah. Die gentechnikfreie Produktion ist also ein wirklich gutes Verkaufsargument für unsere Landwirtschaft.

2. Das Gentechnikgesetz, welches das Parlament beschlossen hat, sieht in Artikel 7 ausdrücklich vor, dass die gentechnikfreie Produktion nicht durch Anwendungen von GVO gefährdet werden darf. Diese Vorschrift wird durch eine Reihe anderer Bestimmungen bezüglich der unerwünschten Verbreitung von GVO, der Trennung des Warenflusses und der Haftpflicht flankiert und gestützt. Das ist das, was wir heute im Allgemeinen als Koexistenz bezeichnen.

Zwischen Gegnern und Befürwortern der Initiative herrscht Einigkeit darüber, dass die Koexistenz gewährleistet werden muss. Die Minderheit Randegger beantragt, einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten, welcher die Koexistenz zulässt. Die Mehrheit lehnte diesen Antrag ab. Zum später eingereichten, differenzierteren Antrag Randegger werde ich später Stellung nehmen.

Auf der Gesetzesebene braucht es für die Koexistenz keine zusätzlichen Bestimmungen. Das Parlament hat in dieser Hinsicht nämlich ein gutes Gesetz gemacht. Was es aber braucht, ist Zeit. Es braucht Zeit, um die Koexistenz auf der Verordnungsebene im Detail sauber umzusetzen. Je nach Pflanzenart und Fortpflanzungsart braucht es dazu sehr unterschiedliche Regelungen, z. B. über die Sicherheitsabstände. Es braucht Zeit, damit sich Bauern, welche die Gentechnikfreiheit als Marketingargument verwenden wollen, auch zusammenschliessen können, um auf privatrechtlicher Basis gentechnikfreie Zonen zu schaffen. Wir brauchen Zeit und nicht mehr Gesetzesartikel.

Es geht bei dieser Initiative darum, unserer Landwirtschaft, der wir immer die Produktion naturnaher Qualitätsprodukte und die Nischenproduktion empfehlen, eine faire Chance zu geben. Das sind die Hauptgründe, welche die Mehrheit der WBK dazu geführt haben, diese Volksinitiative zur Annahme zu empfehlen.

Es gab dann auch Gegenargumente, z. B. das Argument, man müsse warten, bis die diesbezüglichen Streitfälle in der WTO geschlichtet seien oder bis ein endgültiges Urteil da sei. Es wurde ferner moniert, die Initiative sei nicht ehrlich. Dazu würde ich dann aber gerne im Schlussvotum Stellung nehmen, wenn ich vonseiten derjenigen, die dieses Argument entwickelt haben, alles gehört habe. Das waren die wichtigsten Argumente dagegen. Insbesondere wurde [PAGE 788] behauptet, es liege eigentlich schon ein faktisches Moratorium vor.