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Kunz Josef · Nationalrat · 2005-06-15

Kunz Josef · Nationalrat · Luzern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-15

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir noch eine Vorbemerkung: Bei der Abstimmung zum letzten Artikel ging es bei den Anträgen der Minderheiten nicht um das gleiche Anliegen. Deshalb hätten die Minderheiten nicht gegeneinander ausgegrenzt werden können. Aber wahrscheinlich hätte sich am Endresultat nichts geändert.

Zum Antrag der Minderheit II zu Artikel 40: Nach Artikel 40 sind die Kantone z. B. ermächtigt, bei den Tierhaltern Gebühren zu erheben, wenn die Kontrollen zu Beanstandungen geführt haben. Kontrollen sind so oder so schwierig zu beurteilen, und bei allem guten Willen der Kontrolleure - sie werden bei der Beurteilung zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Stellen Sie sich bei der Kontrolle ein Punktesystem mit einer Skala von eins bis fünf vor. Der eine [PAGE 849] Kontrolleur kommt bei einem Mangel auf einen, der andere vielleicht auf zwei, der dritte auf drei Minuspunkte. Beim Antrag der Kommissionsmehrheit würde der Tierhalter mit einem Minuspunkt die Kosten bereits bezahlen, auch wenn es sich nur um eine Bagatelle handelt. Dazu kommt, dass es bei Hunderttausenden von Heimtierhaltern gar nicht möglich sein wird, diese Kontrollen durchzuführen. In der Landwirtschaft hingegen ist der Vollzug schon heute geregelt und wird genauestens durchgeführt.

Es ist der Minderheit II ein Anliegen, dass dem Tierhalter nur bei einer wesentlichen Beanstandung die Kosten auferlegt werden können und nicht schon bloss bei einem kleinen, unwesentlichen Mangel. Dies schafft etwas Transparenz, nicht nur für die Tierhalter, sondern auch für die Kontrollorgane. Diese Transparenz ist im Antrag der Kommissionsmehrheit ganz klar nicht enthalten.

Aus diesen Gründen beantrage ich Ihnen, der Minderheit II zuzustimmen.