Deiss Joseph · Bundesrat · 2005-06-15
Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2005-06-15
Wortprotokoll
Ich möchte vorerst die Ausführungen von Herrn Kunz berichtigen: Es ist nicht so, dass ein Kontrolleur einfach die Räume betreten kann; falls ihm der Zutritt verweigert wird, braucht er einen Durchsuchungsbefehl. Auch was die Kontrollen und die Gefahr der Verschleppung von Krankheiten anbetrifft, Herr Bigger, muss man davon ausgehen, dass die Kontrolleure die notwendigen Vorsichts- und Vorbeugungsmassnahmen treffen. Man geht allerdings auch davon aus, dass der betroffene Betrieb im Rahmen der gängigen Standards mitwirkt, dass z. B. betriebseigene Stiefel und Überkleider zur Verfügung stehen.
Zu den beiden Elementen, die zur Diskussion stehen:
1. Was die Einhaltung tierseuchenpolizeilicher Vorschriften anbetrifft, versteht es sich von selbst, wie bereits gesagt wurde, dass diese einzuhalten sind. Allerdings muss hier hervorgehoben werden, dass es neben den seuchenpolizeilichen auch andere Vorschriften einzuhalten gilt. Schliesslich muss man sagen, dass das Tierseuchengesetz der richtige Ort für die Verankerung dieses Grundsatzes ist, denn im vorliegenden Gesetz geht es ja nur um den Tierschutz. Es wäre falsch, das Prinzip, welches die Kontrollen im Allgemeinen betrifft, hier allein im Tierschutzgesetz zu verankern. Wir werden jedenfalls, wenn wir mit den Texten zur Agrarpolitik 2011 kommen, dafür sorgen, dass im Tierseuchengesetz diese Vorschriften verbessert werden.
2. Zu den Kontrollen: Es versteht sich auch hier von selbst, Herr Walter, dass unsere Leute die Anleitung haben, sich vorher anzumelden, denn wir wollen ja, dass sie effizient arbeiten. Es besteht aber kein Grund, einen solchen Grundsatz hier im Gesetz zu verankern. Wir haben auch kein Interesse, vor verschlossenen Türen zu stehen. Auch in Gesetzen ähnlicher Natur, z. B. im Lebensmittelgesetz, wo es das gleiche Problem geben könnte - das Lebensmittelgesetz ist noch viel strenger gefasst als das Tierschutzgesetz -, ist keine solche Regel im Gesetz verankert.
Ich bitte Sie also, der Mehrheit der Kommission zu folgen.