Hofmann Urs · Nationalrat · 2005-06-15
Hofmann Urs · Nationalrat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-15
Wortprotokoll
Am 5. Juni dieses Jahres hat eine klare Mehrheit der Schweizerinnen und Schweizer das Partnerschaftsgesetz angenommen und damit Ja gesagt zur gesellschaftlichen Realität, dass auch gleichgeschlechtliche Paare Beziehungen eingehen, welche sich hinsichtlich ihrer ethisch-moralischen Verbindlichkeit nicht von der Partnerschaft verheirateter Paare unterscheiden.
Weshalb diese Vorbemerkung? Das Volks-Ja zum Partnerschaftsgesetz ist beispielhaft für die Anerkennung des Wandels der gesellschaftlichen Wertungen durch den Gesetzgeber. Auch wenn neue Ideen für viele zunächst überraschend sind und mit plakativen Argumenten zurückgewiesen werden - vom bekannten "Wo kämen wir denn hin?" bis hin zu unzähligen Vorbehalten praktischer Natur -, kommt doch oft der Punkt, an dem ein Trend augenfällig und unumkehrbar wird und ihm die öffentliche Meinung rascher als gedacht folgt. Wer sich einem solchen Trend entgegenstellt, unterlässt es, rechtzeitig die richtigen Weichen zu stellen, verlässt sich auf Lösungen, die nur halbbatzige Zwischenlösungen sein können, und wird schliesslich gezwungen, in einem zweiten, in einem weiteren Schritt rasch und unkontrolliert nachzuholen, was er verpasst hat. Wer zu spät kommt, den straft das Leben; wir wissen es alle.
Auch wenn es noch nicht alle er- und anerkennen wollen: Auch bei der Besteuerung von Ehepaaren und Familien ist der Trend klar. Wenn wir heute die richtigen Weichen stellen, bleibt genügend Zeit, von Anfang an und ohne Umwege und kostspielige Anpassungskaskaden die richtige Lösung zu treffen.
Die Individualbesteuerung ist die liberale Lösung der Zukunft, welche den Einzelnen oder die Einzelne als Steuersubjekt anerkennt und den gesellschaftlichen Entwicklungen in der Ehe und der Vielfalt der Beziehungsformen Rechnung trägt. Die Individualbesteuerung ist Ausdruck der Gleichstellung von Mann und Frau. Sie ist eine Absage an die Ehe als Einverdiener- oder blosser Zuverdienerhaushalt, während die Formen des Voll- oder Teilsplittings die Haushaltproduktion und auch sehr hohe Einverdienereinkommen übermässig bevorzugen. Die Individualbesteuerung fördert die [PAGE 855] berufliche Tätigkeit beider Ehepartner, sie weist damit klar auch volkswirtschaftliche Vorteile auf. Die Individualbesteuerung erlaubt schliesslich auch einfachere Lösungen für die immer häufiger werdenden Wechsel zwischen Ehe, Trennung und Scheidung.
Die gegen die Einführung der Individualbesteuerung vorgetragenen Einwände sind, soweit sie nicht ideologisch motiviert sind, vorwiegend praktischer Natur. Befürchtet wird eine übermässige Verkomplizierung des Veranlagungsverfahrens. Die im Rahmen des Berichtes zum Postulat Lauri getätigten Abklärungen zeigen jedoch, dass es sehr wohl Möglichkeiten für Vereinfachungen gibt.
Auch wir verlangen nicht die reine Individualbesteuerung. Wichtig ist aber, dass der Entscheid für den Übergang zur Individualbesteuerung möglichst rasch getroffen wird, damit hinreichend Zeit für einen sorgfältig vorbereiteten Systemwechsel bleibt. Zwischenlösungen, die einen mehrfachen Anpassungsbedarf nach sich ziehen, wären gerade aus praktischen Gründen der dümmste Weg, der schliesslich viel kosten und viele Umtriebe, sowohl für die Steuerpflichtigen als auch für die Verwaltung, nach sich ziehen würde.
Vor allem aber darf nicht vergessen werden, dass die Finanzierung eines neuen Steuerrechtes für Ehepaare und Familien auf Bundesebene heute noch ungelöst ist. Weil erfahrungsgemäss jede mehrheitsfähige Systemänderung im Steuerrecht für Ehepaare und Familien zu Steuerausfällen führt, wäre es nicht zu verantworten, mit einem Schnellschuss hin zu einer Splittinglösung zunächst nur einen halben Schritt zu tun und einseitig Steuerausfälle in Kauf zu nehmen, von denen - wir haben es beim gescheiterten Steuerpaket gesehen - vor allem oder ausschliesslich die Reichen, die Gutverdienenden, profitieren. Eine derartige Reform der Bundessteuern muss, wenn sie auch in einer Volksabstimmung eine Mehrheit finden soll, auch zu mehr Steuergerechtigkeit führen. Dies ist nur möglich, wenn auch das "Abzugsunwesen", wie wir es heute noch kennen, durchforstet wird. Insofern kann der von der freisinnig-demokratischen Fraktion geforderte Übergang zur Individualbesteuerung aus finanzpolitischen Gründen und unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit nur Teil einer Gesamtrevision sein, die wir jetzt an die Hand zu nehmen haben.
Da die Motion der FDP-Fraktion in die richtige Richtung geht, unterstütze ich sie zusammen mit der Motion der SP-Fraktion.