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Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2005-06-15

Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-15

Wortprotokoll

Wir sind heute mit verschiedenen Motionen konfrontiert. Gemeinsam ist allen, dass sie die Diskriminierung der Ehepaare in der direkten Bundessteuer ausmerzen wollen. Danach sind die Zielsetzungen unterschiedlich. Wir haben die Diskussion nun x-mal geführt und zwischenzeitlich den vom Postulat Lauri 02.3549, "Individualbesteuerung", verlangten Bericht erhalten.

Die negativen Antworten des Bundesrates auf alle Motionen im Bereich der Ehepaar- und Familienbesteuerung vermögen überhaupt nicht zu überzeugen. Wir wollen endlich Taten und nicht nur Worte und lange Berichte, die sich inhaltlich kaum von den früheren unterscheiden. Wir wollen auch nicht wieder, wie das bereits der Fall zu sein scheint, in eine Systemdebatte über Individualbesteuerung mit oder ohne Wahlrecht versus Splitting oder Tarifkorrektur verfallen. Eine solche Systemdebatte, wie sie nun von den Vorrednern zum Teil geführt wurde, bringt ausschliesslich - das wissen alle - eine Verzögerung auf Kosten der Ehepaare. Diese wissen jedoch mindestens seit 1984, das heisst seit dem einschlägigen Bundesgerichtsurteil, dass sie gegenüber anderen Haushaltformen massiv diskriminiert werden.

Zur Erinnerung und lediglich zur Veranschaulichung nur so viel: Ein unverheiratetes Paar mit einem steuerbaren Einkommen von 70 000 Franken pro Jahr zahlt total 2080 Franken direkte Bundessteuer. Wäre dieses gleiche Paar verheiratet, würde es 6370 Franken bezahlen. Die "Heiratsstrafe" beträgt für dieses Paar volle 3690 Franken pro Jahr. Das ist schlicht inakzeptabel.

Wenn wir auch, wie ich einleitend gesagt habe, jetzt eine Lösung wollen und momentan keine Systemdebatte führen sollten, möchte ich doch darauf hinweisen, dass wir uns nicht anderen Steuermodellen verschliessen, heissen die nun Individualbesteuerung mit oder ohne Wahlrecht oder umgekehrt Splitting mit Wahlrecht Individualbesteuerung. Ausschlaggebend wird in dieser wiederum zu führenden Debatte sein, dass die Kaufkraft des Haushaltes für die Besteuerung ausschlaggebend ist, und zwar gerecht und ohne Wertung der gewählten Lebensform des Zweipersonenhaushaltes.

Doch diese Diskussion kann nur unter Einbezug der Kantone geschehen, das sollten sowohl die FDP-Fraktion als auch die SP-Fraktion wissen. Die Kantonsvertreter, namentlich auch jene der FDP, verwerfen gegenwärtig einen Systemwechsel zur Individualbesteuerung. Wir alle wissen, dass wir mehr Zeit benötigen. Wollen wir jedoch schnell handeln, wie dies offensichtlich auch die Meinung von Herrn Pelli ist, so müssen wir mindestens vorübergehend die erforderlichen Korrekturen über den Tarif oder allenfalls über ein Splitting vornehmen - mit Betonung auf "vorübergehend"; mir geht es überhaupt nicht darum, dass wir ein System zementieren.

Zentral ist für die CVP daher gegenwärtig, dass der Bundesrat eine Lösung zur schnellen Aufhebung dieser steuerlichen Ungerechtigkeit vorschlägt. Ob er eine Splitting-Lösung oder eine Tarifänderung vorschlägt, ist für uns irrelevant. Wir erwarten schlicht und einfach, dass er nun das Problem löst und uns nicht weiterhin - um nicht handeln zu müssen - mit Berichten abspeist.

Die CVP-Fraktion verlangt in ihrer Motion erstens die Gleichstellung der Paare und zweitens, dass der Bundesrat - in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen, das möchte ich betonen - die Frage der Kinderabzüge klärt. Wir sind uns bewusst, dass dieser zweite Schritt wesentlich mehr Zeit beansprucht, denn in diesem Bereich sind die vorgeschlagenen Konzepte der verschiedenen Parteien sehr unterschiedlich und momentan offensichtlich auch kaum mehrheitsfähig, da diese Änderungen eine direkte Auswirkung auf die kantonalen Steuergesetzgebungen haben. Wir schlagen Ihnen daher vor, dass sich der Bundesrat dieser Fragen weiterhin annimmt und in Zusammenarbeit mit den Kantonen Vorschläge unterbreitet.

Priorität hat für uns daher ganz klar die Gleichstellung der Paare. Sie kann innert ganz kurzer und nützlicher Frist realisiert werden. Der Bundesrat hat denn auch letztes Jahr anlässlich der Debatte zum Steuerpaket signalisiert, dass er bereit sei, auf 800 Millionen Franken Steuereinnahmen jährlich zu verzichten, damit diese Gleichstellung erreicht werden kann. Auch die Kantone signalisieren in diesem Punkt ihr Einverständnis. Die CVP-Fraktion will daher, dass der erste Punkt der Motion nun wirklich so überwiesen wird, und bittet Sie, die Motion anzunehmen.

Wir wollen, auch in einer Langzeitperspektive, kein anderes Steuermodell verhindern. Das möchte ich nochmals betonen. Wir geben keinem den Vorzug. Wir möchten Probleme lösen und Systemdebatten zu einem späteren Zeitpunkt führen.

Wir haben der Bevölkerung damals versprochen, dass wir diese Ungleichheit ausmerzen, und ich bitte Sie deshalb, die Motion der CVP-Fraktion anzunehmen.

Ich komme nun zur zweiten Motion, zur Motion betreffend die Ausbildungsabzüge. Ich habe bereits erwähnt, dass die Kantone in alle Diskussionen mit einbezogen werden müssen. Wir haben anlässlich der Diskussion über die Steuergesetzgebung respektive die Steuerharmonisierung 1998 Artikel 9 des Steuerharmonisierungsgesetzes so ausgelegt, dass die Ausbildungsabzüge nicht mehr gewährt werden. Das ist auch mit ein Grund, weshalb bereits verschiedene Standesinitiativen lanciert worden sind. Verschiedene Kantone wollen, dass wir diesen Abzug wieder einführen.

Der Bundesrat präzisiert in seiner Stellungnahme zu meiner Motion, dass die Kantone gemäss Artikel 9 StHG zwar einen Weiterbildungsabzug gewähren können, dass aber nach wie vor kein Ausbildungsabzug zugelassen sei. Das ist eigentlich eine Evidenz, wenn man den Artikel liest. Die Argumentation, die nachgereicht wird, um zu erklären, weshalb ein [PAGE 854] Ausbildungsabzug nicht mehr zulässig sein sollte, zeugt von einer Verkennung der ökonomischen Realität der Familien mit Jugendlichen in Ausbildung.

In Ziffer 3 der Stellungnahme des Bundesrates präzisiert der Bundesrat, dass gemäss dem Gesamtreineinkommensprinzip die Lebenshaltungskosten, die der Deckung des privaten Lebensbedarfes dienen, nicht abgezogen werden dürfen. Er setzt die Ausbildungskosten den allgemeinen Lebenshaltungskosten respektive dem privaten Lebensbedarf gleich - als ob die Ausbildung unserer Kinder eine rein private Angelegenheit wäre. Angesichts der Tatsache, dass der Bundesrat bereit wäre, die Frage doch zu klären, sollte die Motion heute angenommen werden, ist nicht einsichtig, weshalb er dem Nationalrat dennoch die Ablehnung der Motion beantragt.

Nochmals - und ohne die Steuerdiskussion wieder aufrollen zu wollen - bitte ich Sie zu beachten, dass die Ausbildungskosten Familien mit tiefen und mittelständischen Einkommen heute massiv belasten. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil heute jede Leistung zusätzlich bezahlt werden muss. Erwähnt seien hier z. B. die Einschreibegebühr oder die Prüfungsgebühren.

Die Wiedereinführung des Ausbildungsabzuges war mit der Steuerrevision der direkten Bundessteuer vorgesehen. Wir hatten damals die Angleichung der Abzüge in der Steuerharmonisierungsgesetzgebung verankert. Nachdem auch die Kantone die Steuerrevision bekämpft haben, schlage ich nun vor, dass jene Kantone, die diesen Abzug wieder einführen, die Möglichkeit erhalten - also mittels einer ganz klaren Kann-Vorschrift via Revision des StHG -, den Familien einen Ausbildungsabzug zu gewähren. Ich möchte betonen: Die Kantone bleiben in der Ausgestaltung des Abzuges souverän, und Sie können, wenn Sie heute einer Änderung von Artikel 9 zustimmen, eine Lösung ermöglichen, die schnell umgesetzt werden kann. Die vorgeschlagene Lösung belastet nur jene Kantone, die diesen Abzug einführen, und dazu braucht es in jedem Kanton einen Entscheid des jeweiligen kantonalen Parlamentes. Diese Lösung hat keine finanziellen Konsequenzen für den Bund, da ich bewusst nicht zukünftige Entscheide hinsichtlich der Debatte um die direkte Bundessteuer tangieren möchte.

Ich bitte Sie namens der Familien, diese Motion anzunehmen.

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