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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2005-06-16

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-16

Wortprotokoll

Die SVP-Fraktion befürwortet eine Revision des Binnenmarktgesetzes, die eine Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Marktes und den Abbau kantonaler und kommunaler Marktzutrittsschranken zum Ziele hat. Dass man uns diese Revision aber als fünftwichtigstes Teilprojekt des 17 Massnahmen umfassenden Wachstumspaketes des Bundesrates aus dem Jahre 2004 schmackhaft machen will, scheint mir reichlich übertrieben und nicht sachgerecht zu sein. Selbst Experten erwarten von den vorgeschlagenen Revisionspunkten nur einen Wachstumsschub von einem Achtzigstel Promille des Bruttosozialproduktes. Von einer "Wachstumsrakete" kann man da wohl kaum sprechen.

Im Wesentlichen geht es um eine Stärkung der Berufsausübungsfreiheit. Insbesondere muss eine Schlechterstellung von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern gegenüber EU-Bürgerinnen und -Bürgern verhindert werden. Diese Gefahr besteht ja wegen den Abkommen über die Personenfreizügigkeit.

Kantonale und kommunale Zutrittsschranken beeinträchtigen die Funktionsfähigkeit des Marktes. Für fast 600 000 Erwerbstätige, das sind immerhin rund 15 Prozent aller Erwerbstätigen, und weitere 129 000 Selbstständige, das sind mehr als ein Drittel aller Selbstständigen, bestehen solche Marktbehinderungen. Wenn man aber etwas ins Detail geht, stellt man rasch fest, dass darunter viele Berufe von Staatsangestellten oder Staatsabhängigen fallen, angefangen bei den Krankenschwestern bis zu den Sozialarbeitern usw. Rund 40 Prozent der betroffenen Berufe gehören in diese Kategorie. Für uns ist es selbstverständlich, dass hier keine kantonale Ausgrenzung durch Nichtanerkennung von Diplomen oder durch Berufsregister usw. erfolgen darf. Aber Wachstumsimpulse für die Schweiz zu erwarten, wenn zum Beispiel der Kanton Zürich in Zukunft auch Krankenschwestern aus dem Kanton Neuenburg zulässt, scheint mir reichlich übertrieben.

Was das Prinzip des freien Marktzuganges nach Massgabe der Herkunftsvorschriften, das heisst nach den Vorschriften des Ortes der Erstniederlassung, anbetrifft, unterstützt die SVP-Fraktion die Mehrheit, die dieses Prinzip befürwortet.

Der Aufwertung der Weko, die inskünftig nicht nur Empfehlungen abgeben kann, sondern neu ein Beschwerderecht erhält, stehen wir skeptisch gegenüber. Aber wir können uns damit abfinden.

Zusammenfassend halte ich fest: Die SVP-Fraktion ist für Eintreten auf die Vorlage. Sie unterstützt überall die Kommissionsmehrheit, das heisst, sie lehnt die Minderheitsanträge ab.

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