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Schneider Johann N. · Nationalrat · 2005-06-16

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-16

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt die Mehrheit und den Bundesrat und lehnt die Minderheit Recordon ab.

Aus liberaler Sicht verdient die Fassung des Bundesrates grundsätzlich Unterstützung. Die von der Minderheit geforderte Bescheinigungspflicht baut wiederum unnötige Barrieren auf, auch wenn solche Schreiben rasch und kostenlos abgegeben werden könnten. Das Ganze bedeutet zusätzlichen Aufwand: den Gang zur Behörde, das Warten auf die Ausstellung der Bescheinigung usw. Seien wir doch jetzt konsequent! Wir wollen die berufliche Mobilität und damit den Wirtschaftsverkehr in der Schweiz fördern. Das tun wir definitiv nicht, wenn wir die Leute zuerst zur Behörde schicken. Das Konzept des Binnenmarktgesetzes kennt Ausnahmen für die beschränkte Zulassung zum Markt. Diese finden sich dann in Artikel 3, und dort sollen sie auch bleiben, denn sie reichen aus, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten.

Ich bitte Sie also im Namen der FDP-Fraktion, die Mehrheit zu unterstützen und die Minderheit Recordon abzulehnen.

Zum Einzelantrag Burkhalter: Die FDP-Fraktion unterstützt diesen Antrag grossmehrheitlich. Auch wir konnten ihn weder in der Kommission noch in der Fraktion diskutieren. Der vorliegende Antrag wirft die grundsätzliche Frage auf, ob das Binnenmarktgesetz überhaupt auf die kantonalen Praktiken im Zusammenhang mit dem Vollzug von Bundesrecht Anwendung finden kann. Will man mit dem Binnenmarktgesetz Wirkung erzielen, muss die Antwort auf den Antrag Burkhalter Ja lauten. In der Antragsbegründung wird insbesondere die Lebensmittelgesetzgebung bzw. deren unterschiedlicher Vollzug in den Kantonen angesprochen, der ursächlich für gewisse Markteinschränkungen sein soll. In dieser Lebensmittelgesetzgebung finden sich auch Vorschriften zum Vollzug. So steht in Artikel 36 unter dem Titel "Aufsicht und Koordination" in den Absätzen 1 und 2, dass der Bund den Vollzug dieses Gesetzes durch die Kantone beaufsichtigt, dass er ferner die Vollzugsmassnahmen der Kantone und ihre Informationstätigkeit koordiniert, soweit ein gesamtschweizerisches Interesse besteht.

Auf das Instrumentarium bezogen, das der Bund dafür besitzt, findet man überdies unter Absatz 3 Buchstabe b, dass der Bund den Kantonen Massnahmen für einen einheitlichen Vollzug vorschreiben kann. Der Bund hat somit ein Weisungsrecht, das ihn ermächtigt und befähigt, Einheitlichkeit und Gleichwertigkeit sicherzustellen. Die gesetzlichen Grundlagen für den einheitlichen Vollzug sind also bereits im geltenden Recht vorhanden. Zusätzlich hat die Weko gemäss vorliegender Revisionsvorlage ein Beschwerderecht, wenn geprüft werden soll, ob eine unzulässige Marktbeschränkung vorliegt oder nicht. Wenn also kantonale Vollzugsunterschiede zu unzulässigen Marktbeschränkungen führen sollten, kann eingeschritten werden, auch gerichtlich. Damit schliesst sich der Kreis, und die eingangs gestellte Frage nach der Anwendbarkeit des Binnenmarktgesetzes auf den Vollzug von Bundesrecht kann grundsätzlich mit Ja beantwortet werden.

Dem Antrag Burkhalter eigen ist, dass er den Blick auf ein bis heute tendenziell verkanntes Problem lenkt, für das eine Lösung an die Hand zu nehmen ist. Auch wenn die vertiefte Prüfung des Anliegens ergeben hat, dass die heutigen Vorschriften zur Zweckerreichung genügen könnten, so wollen wir zumindest eine nochmalige, sehr gründliche Diskussion im Zweitrat, denn dem Binnenmarkt muss wirklich zum Durchbruch verholfen werden. Also unterstützt die FDP-Fraktion den Antrag Burkhalter grossmehrheitlich.