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Gysin Remo · Nationalrat · 2005-06-16

Gysin Remo · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-16

Wortprotokoll

Was Herr Triponez möchte, ist nicht in Absatz 1 zu regeln, sondern in Absatz 2 mit der Variante der Minderheit. Ich lege zuerst unsere grundsätzliche Haltung dar, die sich mit jener der Mehrheit deckt.

Auch die Minderheit ist für mehr Markt, und auch wir erkennen, dass im Binnenmarktgesetz ein eher zu knappes Resultat, effektiv zu wenig Markt, herauskommt. Aber auch wenn man für mehr Markt ist, müssen wir realistischerweise die Grenzen des Marktes erkennen. Marktversagen haben wir im Bereich des Gesundheitswesens, das ist bereits erwähnt worden, und im Bereich des Umweltschutzes im Besonderen. Hier müssen wir schauen, dass nicht effektiv ein Herunterschrauben der Standards stattfindet und dass minimale Rahmenbedingungen gewahrt werden. [PAGE 888]

Wir als Minderheit möchten im Gesetz in Klarheit unterstreichen und hervorheben, was in der jetzt geltenden Fassung und auch in der Revision in Absatz 1 effektiv vorgesehen ist. Denn in Absatz 1 finden Sie, dass der Markt zur Wahrung öffentlicher Interessen eingeschränkt werden kann und soll. Und jetzt stellt sich die Frage für uns: Was heisst das nun? Das öffentliche Interesse soll nicht nur interpretierbar sein für Spezialisten und Juristen, die genau wissen, woran sich die Richter halten müssen, sondern wir verlangen, dass das Gesetz Klarheit schaffen und auch verständlich sein soll für Laien und Leute aus dem Gewerbe und der Wirtschaft, welche das Gesetz anzuwenden haben. Darum geht es.

Das heisst, wir möchten in Absatz 2 umschreiben, worin das öffentliche Interesse nun bestehen soll. Es soll nicht mehr in der umfassenden Form wie im jetzigen Gesetz formuliert werden, sondern es soll eingeschränkt werden. Wir möchten es einschränken auf die drei wichtigsten Punkte, die nicht neu sind: Gesundheit, Umweltschutz und Lauterkeit gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten. Diese drei Punkte sind inhaltlich auch nicht bestritten, sie sind nichts Neues. Sie gelangen zur Anwendung, nur ist es nicht klar, wie und wann. Wir möchten die Anwendung nicht den Gerichten und dem juristischen Geplänkel überlassen, sondern wir stellen die Anforderung an das Gesetz, dass es Klarheit schaffen soll. Das ist das Anliegen der Minderheit.

Ich bitte Sie, diese zu unterstützen.