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preparatory:AB 55663

Schneider Johann N. · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-16

Wortprotokoll

Die FDP-Fraktion unterstützt die Mehrheit, also den Bundesrat. Wir lehnen die Minderheit Gysin Remo ab, und mehrheitlich lehnen wir auch den Antrag sowie den Eventualantrag unseres Kollegen Triponez ab.

Die Minderheit Gysin Remo verlangt die Präzisierung der sogenannten überwiegenden öffentlichen Interessen. Diese Präzisierung ist nicht nötig. Jede Beschränkung des Marktzugangs ist auch eine Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit, und jede Beschränkung der Wirtschaftsfreiheit hat sich wie jede Beschränkung eines Grundrechtes auf ein öffentliches Interesse zu stützen. In beiden Fällen handelt es sich um dieselben überwiegenden Interessen. Dazu hat sich eine breite Praxis gebildet. Weder Lehre noch Rechtsprechung werden sich deshalb gezwungen sehen, eine neue Definition zu schaffen.

Namens der FDP-Fraktion bitte ich Sie, die Ausnahmeregelung in Artikel 3 in der bundesrätlichen Fassung zu belassen, ihn nicht mit Unnötigem zu überladen und deshalb der Mehrheit zuzustimmen.

Die FDP-Fraktion lehnt mehrheitlich auch den Antrag und den Eventualantrag Triponez ab. Ich habe schon beim Eintreten auf das Herkunftsprinzip verwiesen. Es geht hier noch einmal in erster Linie um den Schutz von Konsumenten und Konsumentinnen. Dafür gibt es Spezialgesetzgebungen: Lebensmittelgesetz, Gesundheitsgesetz. Der Bund hat Einfluss auf den Vollzug. Allfällige Gefahrenbereiche sind bereits durch eidgenössische Vorschriften unserer Ansicht nach genügend abgedeckt. Eine zusätzliche oder ergänzende Ausbildung kann verlangt werden, wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse dafür vorhanden ist und die Verhältnismässigkeit gleichzeitig gewahrt bleibt. Dies steht in Artikel 3 Absatz 1 des zu beratenden Gesetzentwurfes. Bleiben wir doch dabei!

Die Berufsverbände haben Alternativen, sie können Qualitätsnormen aufstellen. Das ist auch bekannt. Auf dieser Basis kann auch weiteroperiert werden. Wir wollen nicht, dass dadurch die Begehrlichkeit Einzug hält, wir wollen keine Einladung an andere Branchen geben, wir wollen keine falschen Signale setzen. Das Gesetz muss einfach bleiben, es muss den zusätzlichen Wettbewerb ermöglichen, wenn es denn wirklich der Hauptzielsetzung, nämlich der Steigerung der Leistungsfähigkeit dieses Landes, nicht entgegenwirken soll.

Wir lehnen mehrheitlich den Antrag und den Eventualantrag unseres Kollegen Triponez ab.