Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2005-06-16
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zur Minderheit Gysin Remo: Bei Artikel 3 stehen sich in der Tat zwei verschiedene Konzepte gegenüber. Die Mehrheit der Kommission und der Bundesrat sehen eine Verschärfung der Ausnahmebestimmungen vor, die dazu führt, dass der Marktzugang in der Regel allen erlaubt ist und nicht von den Behörden des Bestimmungsortes nochmals neu definiert werden kann.
Die CVP-Fraktion schliesst sich der Mehrheit an, denn Absatz 1 Litera b präzisiert bereits, dass die Wahrung öffentlicher Interessen unerlässlich sei. Der Verzicht auf eine positive Liste, wie sie uns Remo Gysin vorschlägt und wie wir sie bis anhin im Gesetz hatten, rechtfertigt sich damit, dass unter dem "öffentlichen Interesse" alle Kantone das Gleiche verstehen sollten. Eine Spezifizierung erachten wir als nicht erforderlich, da die bundesgerichtliche Rechtsprechung die Beschränkungen der Wirtschaftsfreiheit präzisiert und aufzeigt, welche als solche anerkannt werden und somit auch zulässig sind. Indem in Absatz 3 die Liste der nicht zugelassenen Einschränkungen festgelegt wird, sind implizit alle anderen zulässig. Dieser negative Ansatz steht dem positiven der Minderheit gegenüber. Wir bevorzugen ganz klar Absatz 3 und beantragen Ihnen, der Mehrheit zu folgen.
Zum Antrag Triponez: Wir haben diesen Einzelantrag in der Kommission nicht diskutiert, wir haben das Thema aber indirekt im Zusammenhang mit der Motion diskutiert. Es ist meines Erachtens sehr vieles bereits gesagt worden. Wenn wir diese Qualifikationen schweizweit anwenden sollten, Herr Triponez, dann würde das dazu führen, dass ganze Branchen ausgeklammert werden. Sie haben selber die Medizinalberufe erwähnt. Ich nehme nur ein Beispiel: In der Ostschweiz - und nicht nur in der Ostschweiz - haben wir die Naturheilkunde; sie ist nicht schweizweit reglementiert. Man müsste sie dann plötzlich schweizweit reglementieren. Mindeststandards - das ist der zweite Punkt - führen dazu, dass wir wieder neue einführen müssen, nur weil die Berufsbranchen ihre Aufgaben nicht gemacht haben. Das betrifft vor allem das Gastgewerbe. Es ist nicht Aufgabe des Gesetzgebers, diese Minimalstandards festzulegen. Sie haben in Ihren Ausführungen noch darauf hingewiesen, dass Sie eine Kann-Vorschrift vorschlagen, doch sehe ich in Ihrem Antrag keine Kann-Formulierung.
Ich mache beliebt, dass wir auch hier nicht durch die Hintertür wiederum Mindeststandards und Schranken einbauen und beide Anträge Triponez, den Einzelantrag und den Eventualantrag, ablehnen.
Wir werden uns auf die gleiche Argumentation stützen, wenn wir den Antrag zur Ablehnung der Motion begründen werden. Es ist nicht Sache dieses Parlamentes, die Aufgaben, die die Berufsverbände nicht gemacht haben, nachzuholen.