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Briner Peter · Ständerat · 2000-06-13

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-13

Wortprotokoll

Mit dem Einverständnis des Ratspräsidenten werde ich die beiden Kapitel, die mir zugeteilt sind, in einem Votum behandeln.

Im Rahmen ihrer gesetzlichen Pflicht hat die GPK den vertraulichen Bericht des Bundesrates über die Kriegsmaterialausfuhr im vergangenen Jahr einer ausführlichen Beratung unterzogen. Es ist dies der erste solche Bericht, der voll auf dem neuen Kriegsmaterialgesetz basiert. Neu ist auch, dass seit 1999 das Seco zu hundert Prozent für den Vollzug verantwortlich ist.

Die Kriegsmaterialausfuhr erreichte im Berichtsjahr einen Umsatz von 230 Millionen Franken, einen der tiefsten Werte überhaupt. Sie repräsentiert 0,19 Prozent der schweizerischen Warenausfuhr und ist damit beileibe kein wirtschaftliches Schwergewicht, sondern eher ein Teil der "old economy".

Die politische Komponente dieser Exporte ist hingegen unübersehbar. Unsere Feststellungen gingen dahin, dass wir sowohl in der Gesetzgebung wie in der Praxis eines der restriktivsten Länder sind. Auch wenn die Schweiz die Nato-Staaten beliefern darf, haben wir uns doch versichern können, dass entsprechend der bundesrätlichen Absichtserklärung kein Kriegsmaterial über den Courant normal hinaus bewilligt werden musste. Konkret: Es ist kein Kriegsmaterial exportiert worden, das im Kosovo-Konflikt zur Anwendung gelangt wäre.

Für die internen Bewilligungsverfahren, sowohl für Kriegsmaterial wie für Dual-Use-Güter, die dem Güterkontrollgesetz unterstehen, gibt es klar festgelegte interdepartementale Entscheidstrukturen, die einwandfrei funktionieren. Aufgrund der neuen gesetzlichen Grundlage ist aber eine Harmonisierung des Kriegsmaterialgesetzes, des Waffengesetzes und des Sprengstoffgesetzes nötig, um Doppelspurigkeiten auszumerzen, den Vollzug zu erleichtern und den Rechtsunterworfenen eine bessere Übersichtlichkeit zu ermöglichen. Der Bundesrat soll die entsprechende Botschaft demnächst für die Beratung abliefern.

Als Fazit dieses sensiblen Traktandums muss gelten, dass wir mehr zu verlieren als zu gewinnen haben, wenn wir im internationalen Geschäft mit Kriegsmaterial nicht absolut seriöse Arbeit leisten. Dieser Maxime haben sich auch die zuständigen Stellen verschrieben.

Dasselbe gilt für die Aufsichtstätigkeit der Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei. Sie betrifft einen für unser Land sensiblen Bereich. Wir konnten da sehr bald feststellen, dass wir hier ganz offensichtlich noch am Anfang stehen. Der selbstständige Vollzug durch die Selbstregulierungsorganisationen (SRO) - von denen Ähnliches zu erwarten ist wie von den Banken die Einhaltung der Sorgfaltspflicht - scheint bei einzelnen SRO nicht oder noch nicht genügend gewährleistet.

Auch die internationale Zusammenarbeit scheint nicht in allen Teilen über alle Zweifel erhaben zu sein.

Auch andere Länder haben diesbezüglich noch Hausaufgaben zu machen. Die Schweiz steht jedoch in einem uns bekannten Rampenlicht. Wir wollen gewiss keinen Polizeistaat, der hinter jeder Hotelkasse, jedem Grenzkiosk Fahndungen durchführen muss. Deshalb ist es im bestverstandenen Interesse des Finanzplatzes Schweiz, dass die SRO und die Finanzintermediäre mit der Kontrollstelle zu einer selbstverständlichen und reibungslosen Zusammenarbeit finden. Ob in Zukunft die Gesetzgebung gefordert sein wird, hängt von dieser Entwicklung ab, zu der eine Arbeitsgruppe auch Studien vorlegen wird.

Die Eidgenössische Bankenkommission ist ihrerseits bestrebt, eine aktive Rolle in der Förderung des guten Ansehens des schweizerischen Finanzplatzes wahrzunehmen. Sie tut dies umsichtig und kompetent im Rahmen ihres Auftrages und ihrer Möglichkeiten. In gewissen Fällen ist sie von der internationalen Amtshilfe abhängig, bei der zum Teil rechtliche und politische "obstacles" zu beobachten sind. Die vom Parlament in der letzten Wintersession verabschiedete Änderung des Korruptionsstrafrechtes, die der OECD-Norm entspricht, wird mithelfen, illegal erlangte Vermögenswerte - sprich: Potentatengelder - fernzuhalten. Erwähnenswert ist vielleicht, dass wir eines der wenigen Länder sind, die diesem Problem à fond und mit System begegnen.

Wie weit die Finanzmärkteentwicklung - Stichworte Allfinanz und E-Business - neue Aufsichtsformen nötig macht oder den Status der heutigen Eidgenössischen Bankenkommission beeinflusst, werden wir im Auge behalten müssen. Expertisen darüber sind in Arbeit.

Nachdem sich die schweizerische Bankenwelt einer recht detaillierten Aufsicht erfreut, stellt sich hier noch die Frage, wieweit und per wann sich der "volkseigene Betrieb" Post mit seiner Postfinance punkto Sorgfaltspflicht und Rechnungslegungsvorschriften als neuer Konkurrent unserer Banken nicht auch denselben Vorschriften zu unterziehen haben wird.

Die Stellung der Schweiz auf den internationalen Finanzmärkten - das zeigt sich in ihrer Position im IWF - droht zu erodieren. Dollar- und Euro-Märkte bzw. -Staaten gewinnen im globalen Weltfinanzsystem. Der ehemalige Exekutivdirektor des IWF, David Käser, forderte daher kürzlich via Presse Massnahmen gegen die Marginalisierung der Schweiz, beispielsweise durch die Schaffung eines interdepartementalen Bretton-Woods-Büros nach dem Muster des Integrationsbüros.

Die Schweiz ist zwar als Vorsitzstaat einer Ländergruppe im Direktorium vertreten und leistet dort auch gute Arbeit. Dennoch erachten wir eine anhaltend starke Position der Schweiz im IWF als strategisch entscheidend.

Eine vertiefte Abklärung hat die GPK beim neu formierten Seco vorgenommen. Das Seco versteht sich als Kompetenzzentrum für Wirtschaftsfragen und als Anlaufstelle für alle Akteure, Unternehmungen und Verbände der schweizerischen Wirtschaft.

Dieses Profil wird im Rahmen seiner kurzen Existenz gut erfüllt.

Ein besonderes Augenmerk galt dem Schwerpunkt Förderung der KMU. Als Instrument steht - wie könnte es anders sein? - eine Task Force zur Verfügung. Diese bietet praktische Informationen an, mit Links zu Datenbanken für Bewilligungsverfahren und Formularwesen. Eine interdepartementale Arbeitsgruppe befasst sich mit der Vereinfachung administrativer Massnahmen bei Neugründungen. Zu Finanzfragen, Steuerstatus von Risikokapital, Senkung des Nominalwertes von Aktien usw. werden Vorschläge unterbreitet.

Mit dem Projekt "Regulierungsfolge-Abschätzungen" sollen ab Mai 2000 alle rechtlichen Erlasse auf Wirtschafts- und KMU-Verträglichkeit überprüft werden.

Dieser Katalog ist bemerkenswert, berücksichtigt aber nach unserem Dafürhalten die wirklichen "K" der KMU, die Klein- und Kleinstbetriebe, zu wenig. Ihre alltäglichen Sorgen, z. B. mit der Administration der Sozialversicherungen und der Mehrwertsteuer, mit der Höhe der Suva-Prämien, mit den Pro-Litteris-Abgaben oder gar den sagenhaften Ekas-Richtlinien, werden nicht gelöst.

Die Erwartungen dieser Kleinbetriebe liegen nicht in sophistizierten, hochfliegenden Projekten, sondern schlicht im Abbau von Bürokratie und unnötigen Belastungen.

Um diese Erwartungen zu erfüllen, braucht es Fantasie, eine geringere Regelungsdichte und gelegentlich wohl auch parlamentarische Zurückhaltung bei der Gesetzesproduktion.

Zwei Feststellungen zum Innenbereich: Verschiedene Dienststellen haben sich bei unseren Prüfungen mit grossen Vorbehalten zur neuen Informatikkonzeption Nove-it ausgesprochen. Dabei ging es um Kompetenzen, Verlust bisheriger Eigenständigkeiten oder auch nur um mangelhafte [PAGE 321] Vernetzung einzelner Arbeitsplätze. Dafür kann man Verständnis haben. Optimierungen müssen möglich sein. Gesamthaft ist dieses Projekt zu unterstützen; es führt zu klaren Verantwortlichkeiten und Strukturen in der Führung, zu mehr Kostenbewusstsein und Transparenz und in der Folge zu einer quantifizierbaren Effizienzsteigerung. Die Umstellung ist bei einer so nötigen wie umfassenden Gesamtlösung überaus anspruchsvoll. Den Verantwortlichen ist im Umgang mit den betroffenen Nutzern das nötige Geschick zu wünschen.

Dass auch im Grenzwachtkorps (GWK) offene Bedürfnisse bestehen, belegen parlamentarische Vorstösse und diverse persönliche Eingaben. Ich spreche hier von Beständen und Problemen bei der Rekrutierung. Wenn wir hören, dass auf dem langen Grenzabschnitt des GWK II - zwischen Leibstadt und Splügen - von abends 8 Uhr bis morgens 6 Uhr ein Personalbestand von sage und schreibe 60 Mann oder Frau Dienst tut, dann illustriert dies die zu geringe Kontrolldichte. Die Rekrutierungsschwierigkeiten hängen offensichtlich auch mit der Entlöhnung zusammen. Bundesrat Villiger sagte, die Probleme seien erkannt und müssten in grösserem Zusammenhang geprüft werden. Wir wünschen hier eine speditive Lösung mit einem verbindlichen Termin. Persönlich denke ich, dass die Lösung eines so offensichtlich strukturellen Rekrutierungsproblems nicht einen Rattenschwanz weiterer Begehrlichkeiten nach sich ziehen dürfte.

Wir danken dem Bundesrat für die geleistete Arbeit in den angesprochenen Bereichen und für die Entgegennahme unserer Anliegen.