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Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-06-13

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-13

Wortprotokoll

Gestatten Sie, dass ich mich zu einem der Schwerpunkte der Geschäftsführung des Bundesrates äussere, und zwar zu Punkt 5 des ersten Abschnittes, "Massnahmen zur administrativen Entlastung der KMU". Darin wird dargelegt, dass der Bericht des Bundesrates vom 3. November 1999 die Motion 96.3618 weitgehend erfülle; dies mit der Begründung, dass die verschiedenen Gesetzesvorhaben angeführt seien, in deren Rahmen dem Gesetzgeber Deregulierungsmassnahmen zur Gutheissung unterbreitet werden sollten. So weit, so gut, nur ist mit der Ankündigung, was wo dereguliert werden soll, das Vorhaben noch nicht erfüllt, sondern erst angekündigt.

[PAGE 322] Angesichts dieser Tatsache erlaube ich mir folgende Bemerkungen:

Vorerst danke ich dem Bundesrat ausdrücklich für seine ernsthaften und vielseitigen Bemühungen, den Anliegen der KMU gerecht zu werden. Insbesondere ist es verdienstvoll, dass künftig im Rahmen der Erarbeitung von Botschaften eine Art KMU-Verträglichkeitsprüfung gemacht wird. Dass dem so ist, konnten wir anhand einiger Vorlagen bereits überprüfen. Noch nicht wahrnehmen konnten wir indessen, dass die Regulierungsdichte reduziert worden wäre. Dies wurde uns im Bericht - wie bereits gesagt - vorerst lediglich angekündigt.

Ich bin mir bewusst, dass Deregulierung oft mit Reregulierung verbunden ist. Wer den Bericht vom 3. November 1999 gelesen hat, hat einen Eindruck davon erhalten, wie komplex die ganze Angelegenheit ist.

Trotzdem erlaube ich mir die Bemerkung, dass der Bericht kein Lehrstück darüber ist, wie solche Probleme angegangen werden müssen. Er überzeugt auch im Sinne des Votums von Kollege Briner nicht nachhaltig vom ernsten Willen, wirklich Erleichterungen für KMU umzusetzen. Mehr noch, Punkt 3 der Motion verlangt, dass den Räten innert Jahresfrist ein Bericht vorzulegen sei, der aufzeige, welche Verordnungen vereinfacht worden seien, und darlege, wie der Bundesrat vorzugehen gedenke, damit neue Verordnungen die KMU möglichst wenig belasten würden.

Die jüngsten Verordnungen, geschätzter Herr Bundespräsident, weisen leider in eine ganz andere Richtung, so z. B. die Verordnung zum Arbeitsgesetz, die Mehrwertsteuer-Verordnung oder - wie bereits erwähnt - die Ekas-Richtlinien. Sie sind allesamt alles andere als Zeugen von Erleichterungen im Sinne der Anliegen der KMU.

Ich möchte deshalb den Bundesrat an dieser Stelle auffordern, das Anliegen der KMU, administrative Aufwendungen zu reduzieren, auch tatsächlich so umzusetzen, dass sich dieser "Schwerpunkt der Geschäftsführung" nachträglich auch tatsächlich als Schwerpunkt ausweist.