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Wäfler Markus · Nationalrat · 2005-06-16

Wäfler Markus · Nationalrat · Zürich · EVP/EDU Fraktion · 2005-06-16

Wortprotokoll

Das Verbot der Präimplantationsdiagnostik im Fortpflanzungsmedizingesetz war eines der Hauptargumente von Regierung und Parlament zur Ablehnung der Volksinitiative "für menschenwürdige Fortpflanzung" bei der Abstimmung vom 12. März 2000; es wurde bereits erwähnt. Die damalige Initiative wurde abgelehnt; anscheinend kann das Alibi des Verbotes der Präimplantationsdiagnostik nun fallen gelassen werden.

Es ist dies die logische Folge in der tödlichen Flutwelle nach dem Dammbruch des Schutzes des menschlichen Lebens: Freigabe der Abtreibung bis zur zwölften Schwangerschaftswoche, Standardisierung der pränatalen Diagnostik, um sogenannt lebensunwertes Leben vor der Geburt zu liquidieren, Fortpflanzungsmedizingesetz mit Zulassung der In-vitro-Befruchtung und verbotenen überzähligen Embryonen, aber vorläufig noch verbotener Pränataldiagnostik. Dann sind die Zulassung der pränatalen genetischen Untersuchung, das Stammzellenforschungsgesetz mit Zulassung der eigentlich verbotenen Verwendung überzähliger Embryonen für Forschungszwecke und das Transplantationsgesetz mit Zulassung der ebenfalls eigentlich verbotenen Verwendung von überzähligen In-vitro-Embryonen und abgetriebenen Föten zu erwähnen. Die logische Folge und Fortsetzung dieser Serie ist die Forderung nach der Aufhebung des Verbotes der PID. Diese Forderung nach einer Bewilligung der PID war voraussehbar und zeigt die Fragwürdigkeit der Zulassung der In-vitro-Befruchtung im Fortpflanzungsmedizingesetz.

Die EVP/EDU-Fraktion lehnt die Zulassung der PID einstimmig klar ab, dies aus folgenden Gründen: Entgegen anderslautenden Behauptungen führt die PID zu einer Selektion nach geeigneten oder nichtgeeigneten beziehungsweise eben erwünschten oder nichterwünschten Embryos beziehungsweise Kindern. Es sollen die Geburt von Kindern mit Erbkrankheiten oder Behinderungen verhindert und spätere Abtreibungen vermieden werden.

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Dies sind für die Bewilligung der PID im Moment anscheinend die Hauptargumente, neben dem üblichen Hinweis darauf, dass dies im Ausland möglich sei - wir haben es gehört. Aber einmal eingeführt, werden sich weitere Selektionskriterien einschleichen, wie zum Beispiel das Geschlecht oder geeignete Eigenschaften für die Heilung anderer Menschen. Eine nachträgliche Überprüfung und Kontrolle im Bereich des Fortpflanzungsmedizingesetzes und auch bei der PID sind praktisch nicht möglich.

Herr Gutzwiller hat das berechtigte Argument der Selbstbestimmung von Mann und Frau respektive in diesem Fall von Vater und Mutter genannt. Richtig! Aber wie steht es mit der Selbstverantwortung für diese Entscheide? Wer spricht von der Selbstbestimmung des Embryos als eigener Rechtspersönlichkeit? Die Zulassung der PID überfährt nach unserer Auffassung diverse auf Rot gestellte Ampeln auf Gesetzes- und Verfassungsebene. Die Bundesverfassung verbietet in Artikel 119 Absatz 2 Litera c die Selektion von bestimmten Eigenschaften beim Kind. Das Fortpflanzungsmedizingesetz gestattet in Artikel 5 Absatz 2 und in Artikel 33 nur die Auswahl von Keimzellen, nicht der Embryos, und dies ausschliesslich zur Abwendung von schweren, unheilbaren Krankheiten, nicht zur Verbesserung der Erfolgsquote bei der Reimplantation von Embryos, bei der In-vitro-Befruchtung.

Das Fortpflanzungsmedizingesetz verbietet in Artikel 5 Absatz 3 eindeutig das Ablösen einer oder mehrerer Zellen von einem Embryo in vitro und deren Untersuchung. Das gilt auch für die PID. Das in der Herbstsession 2004 von diesem Parlament beschlossene Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen schreibt in Artikel 15 Absatz 3 vor, dass einer Frau bei vorgeburtlichen genetischen Untersuchungen und Feststellung einer schwerwiegenden, unheilbaren Störung beim Fötus auch Alternativen zu einer Abtreibung aufgezeigt werden müssen, wie zum Beispiel Vereinigungen von Eltern behinderter Kinder, Selbsthilfegruppen usw. Das gleiche Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen schreibt in Artikel 17 für die pränatale genetische Untersuchung eine vorgängige Informationspflicht unter anderem über die Möglichkeit eines unerwarteten Untersuchungsergebnisses und über die vorgeschriebenen kantonalen Informations- und Beratungsstellen inklusive Vereinigungen von Eltern behinderter Kinder und Selbsthilfegruppen vor. Wie gedenken die PID-Befürworter und der Bundesrat dieser gesetzlichen Verpflichtung bei der PID nachzukommen?

Im Bundesgerichtsentscheid 119 Ia 460 der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung vom 22. Dezember 1993 in Sachen staatsrechtliche Beschwerde gegen

das Gesetz des Kantons Basel-Stadt betreffend die Reproduktionsmedizin beim Menschen vom 18. Oktober 1990 stellt das Bundesgericht in Erwägung 12, Seite 503, fest, dass dem Embryo in vitro Menschenwürde zukommt und diese bei der beobachtenden, nicht zerstörenden Forschung gewahrt wird. Demzufolge respektiert eine embryoverletzende Diagnose wie die PID die vom Bundesgericht zuerkannte Menschenwürde kaum.

Unseres Erachtens ist die Zulassung der PID eine "Ohrfeige" ins Gesicht aller von Geburt an behinderten Mitmenschen in unserer Gesellschaft. Sie werden dadurch indirekt in einem gewissen Sinne als verpasste Abtreibungen deklariert. Die Zulassung der PID verstärkt nach unserer Einschätzung auch die Entwicklung zum vorgeburtlichen genetischen Standardtest auch für normal gezeugte Kinder, da das Risiko der Geburt behinderter Kinder für viele Eltern im Blick auf mögliche Kürzungen von Versicherungsleistungen zu hoch wird.

Ein Bericht in "Human Reproduction", Nr. 1, 2005, zeigt anhand überprüfter PID-Fälle zwischen Mai und Dezember 2001 in Europa, dass die PID lediglich in rund 40 Prozent der Fälle wegen Abklärung genetisch bedingter Krankheiten durchgeführt wurde; die Mehrzahl der Fälle erfolgte zur Selektion von Embryos mit besseren Chancen auf eine erfolgreiche Schwangerschaft. Diese Indikation wird nach Zulassung der PID auch in unserem Land in Kürze die Hauptanwendung der PID sein.

Die PID wird zudem mittelfristig ihre Auswirkungen auf die Gesundheitskosten zeigen. Als baldiger Standardtest bei In-vitro-Befruchtungen zur Vermeidung von späteren Abtreibungen wird die PID den Weg in den obligatorischen Grundleistungskatalog der Krankenkassen finden und schön brav über Prämien und Subventionen finanziert werden.

Nach unserem Verständnis sind gesunde Kinder, aber auch behinderte ein Geschenk Gottes. Kinder, unsere Jugend sind eines der höchsten Rechtsgüter, welche es zu schützen gilt, auch vor der Geburt. Zwar können wir beim Kauf eines Autos dessen Farbe, Ausstattung und Zubehör mit gutem Recht als Käufer auswählen und festlegen, aber es gibt nach unserem Dafürhalten kein Grundrecht und keinen Garantieanspruch auf gesunde Kinder auf Bestellung.

Wir sind der Überzeugung, dass unsere rechtsstaatlichen Grundprinzipien auch für die ungeborene Generation Gültigkeit haben, und widersetzen uns der Ausdehnung von rechtlicher Willkür gegen unsere ungeborene Generation nach Belieben durch die Erwachsenengeneration und die Gesellschaft. Auch die verfassungsmässig geschützte Menschenwürde verbietet unseres Erachtens, den Wert und die Erhaltenswürdigkeit eines Menschenlebens nur nach Nützlichkeits-, Gesundheits- und Leistungskriterien zu definieren. Nebenbei: Auch unser Demografieproblem werden wir nie lösen können, solange wir in unserem Land die ungeborene Generation quasi als Freiwild und Ersatzteillager behandeln.

Der EVP/EDU-Fraktion bittet Sie, die Zulassung der PID im Interesse der ungeborenen Generation und die Annahme der Motion abzulehnen.