Sadis Laura · Nationalrat · 2005-06-16
Sadis Laura · Nationalrat · Tessin · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Die freisinnig-demokratische Fraktion unterstützt das Anliegen der parlamentarischen Initiative Gutzwiller Felix und den Entscheid der Mehrheit der Kommission, sie durch eine Motion zu ersetzen. Wir denken, dass sich unser Rat mit der Thematik der Präimplantationsdiagnostik und der Fixierung der entsprechenden notwendigen, strengen und klaren Rahmenbedingungen befassen soll. Wie Sie wissen, verbietet gegenwärtig das Fortpflanzungsmedizingesetz die Präimplantationsdiagnostik. Das Gesetz ist 2001 in Kraft getreten. In der Zwischenzeit, im Oktober 2002, wurde die Fristenlösung für den straffreien Schwangerschaftsabbruch vom Volk klar bestätigt.
Aber was ist unter der Präimplantationsdiagnostik zu verstehen? Die Präimplantationsdiagnostik ermöglicht, bei durch In-vitro-Fertilisation erzeugten Embryonen in einem 8- oder 16-Zellen-Entwicklungsstadium eine Zelle herauszulösen und diese hinsichtlich ihrer genetischen Eigenschaften zu untersuchen. Embryonen, die einen genetischen Defekt oder eine Chromosomenstörung haben, müssen dann nicht in die Gebärmutter implantiert werden. Die Präimplantationsdiagnostik, welche in der Schweiz, wie gesagt, verboten ist, ist in elf europäischen Ländern erlaubt. Sie wird in der Regel bei Paaren angewendet, deren Familien schwere genetische Krankheiten aufweisen oder die schon schwer behinderte Kinder haben.
Die Präimplantationsdiagnostik wirft, wie jede genetische Technologie, wegen ihres Missbrauchspotenzials wichtige ethische Fragen auf. Wir sind uns alle bewusst, dass nicht alle technologischen Weiterentwicklungen automatisch einen Fortschritt für die Menschheit darstellen. Verbote, die aber nur von Ängsten diktiert sind und nur die Gefahren der neuen medizinischen Technologien betrachten, unterschätzen die Fähigkeiten der Menschen, für die Anwendung der Technologien klare und breit akzeptierte Rahmenbedingungen zu setzen. Das ist die Aufgabe der Politik, das ist unsere gesellschaftliche Aufgabe.
Mit der In-vitro-Fertilisation werden menschliche Embryonen durch aktives ärztliches Handeln mit dem Ziel erzeugt, eine [PAGE 915] Schwangerschaft einzuleiten. Bei einem negativen Ergebnis der Präimplantationsdiagnostik wird aber der Embryo nicht in die Gebärmutter transferiert, sondern vernichtet. Das stellt den ethischen Hauptkonflikt dar. Das könnte zu Eugenetik führen, wenn es nicht reguliert wird.
In den letzten Jahren hat sich eine weitere Technik entwickelt, die sogenannte Polkörperbiopsie. Mit der Präimplantationsdiagnostik an Eizellen kann man aber nur das mütterliche Genom analysieren. Diese genetische Analyse ist in der Schweiz noch nicht geregelt worden und deswegen nicht verboten. Wie im Positionspapier der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften nachzulesen ist, ist grundsätzlich bei allen Technologien, die eine genetische Selektion beinhalten, grosse Zurückhaltung zu üben. Die Präimplantationsdiagnostik bietet aber gleichzeitig einem Paar mit bekannten schweren Erbleiden die Möglichkeit, ein gesundes Kind zu haben bzw. die schweren psychischen und physischen Folgen eines Schwangerschaftsabbruches im Falle eines während der Schwangerschaft diagnostizierten schweren Erbleidens zu vermeiden.
Die Erfahrung zeigt, dass sich Paare bei durch genetische Untersuchung während der Schwangerschaft diagnostizierten schweren Erbleiden des Kindes in den meisten Fällen zu einem Schwangerschaftsabbruch entschliessen. Im Bericht zur Humanmedizin befasst sich die Nationale Ethikkommission mit dem Thema, die im laufenden Jahr ihre Empfehlungen bekannt geben wird; sie hat der nationalrätlichen Kommission empfohlen, dieses Mal auf das Thema einzutreten. Der Präsident der Kommission hat in den letzten Tagen mitgeteilt: "Für die Mehrheit der Kommission gibt es überwiegende Gründe, das Verbot zu lockern." Wir müssen uns deswegen folgende wichtige Fragen stellen: Hat es wirklich einen Sinn, genetische Untersuchungen, die während der Schwangerschaft möglich sind, vor der Implantation zu verbieten? Warum dürfen später Untersuchungen durchgeführt werden, die am Anfang nicht erlaubt sind? Ist es gegenüber den Frauen, gegenüber den Eltern richtig, in Anbetracht dieser Leiden, dieser Inkohärenzen und dieser Widersprüchlichkeit unsere Gesetzgebung aufrechtzuerhalten? Für gewisse genetische Untersuchungen während der Schwangerschaft muss man bis zur zwölften Woche warten.
Meine, unsere Antwort ist Nein, und das unabhängig von den legitimen individuellen Überzeugungen zum Schwangerschaftsabbruch. Die Eugenik, d. h. die genetische Selektion, ist gemäss Verfassung in der Schweiz klar verboten. Das Verbot der Eugenik ist auch in Artikel 5 des Fortpflanzungsmedizingesetzes verankert.
Erfahrungen im Ausland zeigen, dass es möglich ist, die Präimplantationsdiagnostik im Rahmen strenger Bedingungen zu regeln. Die Thematik wirft komplexe und schwierige Fragen auf. Ich glaube aber, dass wir der Schwierigkeit der gestellten Fragen nicht ausweichen können. Deswegen unterstützen wir die Motion der Kommission, welche eine umfassende Behandlung des Themas ermöglichen wird.
Zum Schluss noch Folgendes: Es stehen heute medizinische Techniken zur Verfügung, die genetische Krankheiten präzise erfassen können. Sie sollen durch das Gesetz geregelt werden. Der Entscheid über die Konsequenzen der Diagnostik muss allerdings frei - aufgrund der persönlichen ethischen Positionen - gefällt werden. Die Antwort auf die Frage, was eine lebenswürdige Existenz ist, kann und darf kein Gesetz geben. Frauen und Männer müssen beim Entscheid frei bleiben und dürfen keinem Druck unterliegen, z. B. Personen, welche den Grundsätzen und Vorschriften der katholischen Kirche folgen und keine In-vitro-Fertilisation sowie keinen Schwangerschaftsabbruch wählen. Diese Wahlfreiheit will ich schützen, nicht aber in ein Wahlverbot für Personen umwandeln, die andere ethische oder religiöse Überzeugungen haben.