Heim Bea · Nationalrat · 2005-06-16
Heim Bea · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, Artikel 19 Absatz 2 zu streichen.
Wir sind uns alle bewusst, dass die Weiterbildung bei den Medizinalberufen einen ganz besonders hohen Stellenwert hat. Diese Verpflichtung wird in diesem Gesetz zu Recht verankert. Das heisst aber nicht, dass damit ein Anrecht auf einen Ausbildungsplatz verbunden ist. In allen Berufen ist Weiterbildung ein Muss, aber in keinem Bundesgesetz und in keiner für die öffentliche Bildung relevanten Rechtsgrundlage existiert ein gesetzlicher Anspruch auf einen Ausbildungsplatz. Auch die bundesgerichtliche Rechtsprechung verneint einen solchen Anspruch.
Mit anderen Worten: Wenn Sie diesen Absatz 2 in Artikel 19 streichen, ändern Sie materiell nichts. Weiterbildung wird auch weiterhin einfach im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten und des Bedürfnisses realisiert werden. Wenn Sie diesen Absatz beibehalten, ändern Sie auch nichts. Mit anderen Worten: Dieser Absatz ist irritierend, und er hat eine negative Ausstrahlung. Das Gesetz verpflichtet zur Weiterbildung, besagt aber gleichzeitig, es bestehe dann kein Anspruch auf einen Weiterbildungsplatz. Das ist eine völlig unnötige Aussage, weil es so ist und so bleiben wird.
Es gibt keinen ersichtlichen Grund, so etwas ins Gesetz zu schreiben. Deshalb bitte ich Sie im Namen der Minderheit, diesen Absatz zu streichen.