Dunant Jean Henri · Nationalrat · 2005-06-16
Dunant Jean Henri · Nationalrat · Basel-Stadt · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-06-16
Wortprotokoll
Das gegenwärtig noch gültige Gesetz stammt aus dem Jahre 1877 und wurde im Verlauf der Zeit in über dreissig Verordnungen laufend den jeweiligen Gegebenheiten angepasst. Es ist deshalb wahrhaftig kein Luxus, wenn endlich ein neues Gesetz über universitäre Medizinalberufe, im Sinne eines Rahmengesetzes für die Aus- und Weiterbildung sowie für die Voraussetzungen für die selbstständige Berufsausübung, erlassen wird.
Die Schweiz ist weltweit für ihren hohen Standard im Gesundheitswesen bekannt, und Sie wissen inzwischen, dass moderne Medizin teuer ist. Die Fortschritte in der Medizin, eine zunehmend gesundheitsbewusste Bevölkerung, das hohe Durchschnittsalter sowie eine gewisse Medikalisierung der Gesellschaft haben dazu geführt, dass die Kosten stark angestiegen sind. Dies führt dazu, dass in den letzten zehn Jahren eine rasch zunehmende Diskrepanz zwischen Finanzierungsmöglichkeit und Finanzierungsbedarf entstanden ist.
Obgleich auch zukünftig die Qualitätssicherung das Ziel von Ausbildung und Ausübung der Medizinalberufe sein muss, kommt man doch nicht darum herum, auf jeder Stufe ökonomische Gesichtspunkte in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen. Auch heute noch geht ein Teil der Ausbildung am Hauptproblem der Medizin im Alltag, der Hausarztmedizin, vorbei. Ein Grossteil der täglichen Medizin - ich schätze über 80 Prozent der Fälle - ist eben einfach und deshalb auch nach einfachen, meist klinischen Untersuchungen mit relativ einfachen Mitteln zu behandeln. Und doch wird den zukünftigen Ärzten an Universitätskliniken mehrheitlich ein komplexes, oftmals nur mit teuren Apparaturen zu untersuchendes Krankengut vorgeführt. Die Grundversorgermedizin kommt dabei eindeutig zu kurz. Was dem jungen Arzt beigebracht werden muss, ist die Unterscheidungsfähigkeit: Was kann ich selber behandeln, und wann muss ich den Patienten weiterweisen? Erfahrene Universitätslehrer haben seit jeher dieses Problem erwähnt, mit der Aussage: Was häufig ist, ist häufig.
Jeder Arzt muss also seine eigenen Grenzen erkennen lernen, ebenfalls die Grenzen der modernen Medizin. Er muss aber auch in der Aus-, Weiter- und Fortbildung so weit gebracht werden, dass er regelmässig an die ökonomischen Konsequenzen seines Tuns denkt und diese bei seinen Entscheiden berücksichtigt. Es ist deshalb unerlässlich, dass auf allen erwähnten Stufen der Ausbildung das Bewusstsein dafür entwickelt wird, was die volkswirtschaftlichen Auswirkungen vor allem von nicht unbedingt nötigen Abklärungsuntersuchungen und Behandlungen sind.
Natürlich ist das neue Gesetz nicht spezifisch auf die Hausarztmedizin auszurichten; so einfach ist moderne Medizin nun doch wieder nicht. Doch schadet es nicht, wenn auch zukünftige Spezialisten dazu erzogen werden, den Patienten nicht nur als Fall, sondern als leidenden Mitmenschen mit Empathie individuell anzugehen. Dazu gehören auch eine soziale Kompetenz im Zusammenhang mit der Betreuung von Patienten - in Zusammenarbeit mit den Angehörigen -, die Respektierung des Selbstbestimmungsrechtes der Patienten und die Kenntnis des sozialen Sicherungssystems der Schweiz. Das vorgesehene Medizinalberufegesetz ist vor allem durch seinen modernen Aufbau und sein Lernziel einer individuellen Patientenbetreuung, selbstverständlich auf fundierten wissenschaftlichen Grundlagen, ein echter Fortschritt und deshalb zu begrüssen.
Die SVP-Fraktion befürwortet Eintreten.