preparatory:AB 55759
Cavalli Franco · Nationalrat · Tessin · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-06-16
Wortprotokoll
Im Grunde genommen soll mit diesem neuen Absatz nur klargestellt werden, was schon heute weitgehend die Situation ist und was auch dem Geist dieses Bundesgesetzes weitgehend entspricht. Die Minderheit hat deswegen auch gesagt, im Grunde genommen sei das pleonastisch. Aber aus den Gründen, die hier genannt wurden, wird ersichtlich, dass es absolut nicht pleonastisch ist, sondern dass es sehr notwendig ist, das klarzustellen.
Ich glaube, vor allem diejenigen unter uns, die nicht Mediziner sind, sollten sich dessen bewusst sein, dass die Medizinalberufe heute die einzigen Berufe sind, für die die Abschlussprüfungen auf eidgenössischer Ebene geregelt sind; sie sind nicht kantonal geregelt. Es ist der Bund, der die Abschlussprüfungen bei den Medizinalberufen regelt, und das bleibt auch in Zukunft so. Wir müssen daran denken, dass wir bezüglich der Freizügigkeit mit der EU mit dem Bachelor und dem Master schon gewisse Probleme haben. Im Rahmen der Medizin wird es nicht ganz einfach sein, mit der EU gleichzuziehen. Wenn wir jetzt noch jedem Kanton die Möglichkeit geben auszuscheren, schaffen wir sicher ein Durcheinander.
Ich glaube, dass der Vergleich bezüglich Innovation mit den KMU oder mit der Industrie nicht zulässig ist. Ich meine, man könne nicht sagen, die Universitäten sollten eben neue Titel anbieten. Sie können sicher Studiengänge anbieten, wie dies schon heute der Fall ist. Aber ich glaube nicht, dass der Entscheid, ob ein Beruf jetzt als Medizinalberuf einzustufen ist oder nicht, durch den Markt getroffen werden kann; ebenso wenig können wir bei den Medikamenten den Entscheid über die Zulassung dem Markt überlassen. Länder wie Italien haben das eine Zeitlang dem Markt überlassen - die zehn meistverkauften Medikamente waren völlig wirkungslos.
Ich glaube, wir haben schon heute mit dem KVG das Problem, und die Leute leiden darunter, dass sie nicht von einem Kanton zum anderen gehen können, um sich behandeln zu lassen. Das heisst, sie können unter Umständen nicht einmal einen Kilometer weiter gehen - denken Sie an unsere geografischen Verhältnisse -, um sich von einem anderen Arzt behandeln zu lassen, wenn sie nicht die Bewilligung bekommen.
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Jetzt wollen Sie den Kantonen noch die Möglichkeit geben, in jedem Kanton die Medizinalberufe anders zu definieren. Wenn man das seriös überdenkt, kommt man zur Erkenntnis, dass das nichts mit den Innovationsmöglichkeiten der KMU zu tun hat, sondern mit der Seriosität der Medizinalberufe. Wenn jemand seinen Wohnort zwei Kilometer vom Kanton Bern in den Kanton Freiburg verlegt, muss er sicher sein, dass der Arzt dort die genau gleiche Ausbildung und den genau gleichen Titel hat wie der Arzt im Kanton Bern.
Absatz 3 stellt das definitiv klar; deswegen will die Mehrheit der Kommission, dass wir diesen Zusatz ins Gesetz aufnehmen.