Villiger Kaspar · Bundesrat · 2000-06-14
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2000-06-14
Wortprotokoll
Ihrem Kommissionspräsidenten und den Sprechern, die sich zu den einzelnen [PAGE 347] Departementen geäussert haben, möchte ich für die umfassende Darstellung danken. Mit der Würdigung der Rechnung möchte ich es eigentlich sehr kurz machen. Beim Finanzleitbild werde ich dann gerne die Gelegenheit für eine gewisse Standortbestimmung benutzen. Am nächsten Freitag werde ich mir beim Legislaturfinanzplan für die konkretere, mittelfristige Finanzpolitik ein paar grundsätzliche Bemerkungen erlauben. Heute kann ich das alles weglassen.
Zur Rechnung selber Folgendes: Das Defizit von 2,6 Milliarden Franken bedarf der Interpretation. Es ergab sich auch aus der geschilderten Verbuchungspraxis bei der Verrechnungssteuer. Im Aufschwung, als die Konjunktur zunahm, wies die bisherige Praxis die Ergebnisse zu gut aus, im Abschwung würde sie die Ergebnisse unecht verschlechtern. Den Rhythmuswechsel mussten wir einmal vornehmen; er eliminiert die Verzerrungen. Nun stellt sich die Frage, was das eigentliche Defizit ist, welche Zahl ungefähr zutreffen würde. Im Bericht haben wir eine Berechnung über die letzten zehn Jahre gemacht. Hätten wir immer nach der neuen Praxis verbucht, kämen wir auf ein Defizit von etwa 1 Milliarde Franken. Das ist ein sehr gutes Ergebnis. Nach Verfassung und Haushaltziel hätten wir 5 Milliarden Franken Defizit zulassen können - wir sind auf Zielkurs. Trotz enorm guter Konjunktur, das muss man heute sagen, gibt es aber immer noch ein echtes Defizit.
Die Verbesserung der Gesamtsituation ist etwa zur Hälfte die Folge unserer politischen Strategie. Hier haben Sie mitgeholfen; die allgemeine Ausgabendisziplin, das Stabilisierungsprogramm und das Haushaltziel machen die psychologische Grundlage der Sanierung aus. Die andere Hälfte macht natürlich die gute Wirtschaftslage aus.
Zu den Ausgaben: Die Kreditreste sind höher als die Nachtragskredite; das belegt, dass man die Kredite Ende Jahr nicht einfach verpulvert - darum sollte man das nicht kritisieren. Ich bin froh darüber.
Die Ausgaben sind theoretisch um 2 Prozent zurückgegangen; diese Zahl will ich auch noch erwähnen. Leider ist sie aber unecht - wäre sie echt, dann wäre dies eine beachtliche politische Leistung. Sie entstand aufgrund der erwähnten Zahlungsspitze der SBB von 1,9 Milliarden Franken im Jahr 1998. Würden wir diese abziehen, so gäbe es eine Zunahme der Ausgaben in der Grössenordnung von 2 Prozent. Das liegt über der Teuerung und ist in diesem Sinne nicht gerade erhebend, liegt aber unter der Zunahme des Bruttoinlandproduktes. Es ist eine passable, moderate Zunahme. Das hätte durchaus etwas besser kommen können, ist aber sicher nicht so schlecht.
Bei den Einnahmen gibt es vor allem bei der direkten Bundessteuer markant höhere Erträge. Wenn wir das im Zweijahresvergleich anschauen, ist die Zunahme eher verhalten; ein eigentliches Wunder ist hier nicht absehbar.
Die Einnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer liegen leicht unter der Schätzung. Die Mehrwertsteuer ist leichter zu schätzen, weil sie sich ziemlich genau mit dem Wirtschaftswachstum verändert; sie liegt im Rahmen der Schätzungen.
Die einzelnen Kennziffern wie Staatsquote, Steuerquote, Schuldenquote usw. haben sich recht günstig entwickelt. Müssten wir die Maastrichter Kriterien erfüllen - wir müssen sie ja nicht erfüllen, aber das ist so ein Massstab -, so müssten wir den Fonds für die Eisenbahn-Grossprojekte, wie Herr Epiney erklärt hat, dazuzählen, weil die gesamten öffentlichen Haushalte zusammengenommen werden müssen. Wir hätten die Bedingungen erfüllt, mit einer Defizitquote von etwa 0,5 Prozent inklusive Gemeinden und Kantone. Die Verschuldungsquote läge bei rund 52 Prozent. Das ist nicht so gewaltig, verglichen mit der Grenze von 60 Prozent in Europa, wo wirklich nicht nur die Besten dabei sind. Das ist ein gutes Ergebnis, aber es ist im europäischen Vergleich, wo sehr viele Länder ihre Hausaufgaben gemacht haben, nicht gerade glänzend.
Herr Bürgi hat auf die Bilanz hingewiesen. Wir haben kein Eigenkapital, sondern sozusagen nach seiner Schätzung ein "Negativkapital" im Umfang einer eineinhalbfachen Jahresrechnung. Ich habe vorhin spasseshalber zu Ihrem Präsidenten gesagt, ich hätte unter diesen Umständen versucht, beim nächsten Handelsregisteramt die Bilanz zu deponieren, man habe sie dann aber nicht entgegengenommen. (Heiterkeit) Das zeigt aber, dass wir trotz des guten Ergebnisses auf diese Tatsache nicht gerade stolz sein können.
Wie gut steht es um den Bundeshaushalt wirklich? Dazu werde ich mich im Zusammenhang mit dem "Haushaltziel 2001" und vor allem am nächsten Freitag noch äussern. Ich glaube, wir sind auf Kurs. Wir haben den Haushalt dank Verzichten und Disziplin einigermassen im Griff. Aber wenn ich ehrlich bin, muss ich sagen, dass ich den Eindruck habe, dass man die Trendwende überschätzt, dass viele glauben, wir hätten schon enorme Überschüsse zu verteilen, obwohl wir in der Rechnung 1999 noch ein echtes Defizit haben. Die Begehrlichkeiten wachsen hüben und drüben explosiv: hier mehr Ausgaben, dort Steuersenkungen. Das ist eine gewisse Dammbruchstimmung, die mir schon ein bisschen Sorge macht. Aber dazu mehr beim grundsätzlichen Ausblick in die Zukunft am nächsten Freitag.
Noch zu zwei, drei Voten: Herrn Merz möchte ich wie immer für seine Betrachtungen zu den Flag-Ämtern danken. Ich teile weitgehend seine Meinung und danke der Kommission - auch jener des Nationalrates - für die geleistete Arbeit. Ich weiss, es ist relativ aufwändig im Verhältnis zum Betrag, der gerade 1 Prozent des Bundeshaushaltes ausmacht. Aber wir alle sind Lernende, und diese Aufgabe musste einmal geleistet werden. Ich teile aber die Auffassung von Herrn Merz, dass man das später in irgendeinen Courant normal einfügen muss und auch kann. Wir nehmen auch die Kritik der Eidgenössischen Finanzkontrolle zur Kenntnis und nehmen sie ernst. Wir wollen versuchen, auch die kritischen Punkte schrittweise auszumerzen. Gesamthaft kann man aber doch sagen, dass Flag im Bundeshaushalt auch in Zukunft eine begrenzte Rolle spielen wird. Da wird noch ein bisschen etwas dazu kommen, aber es ist nicht ein Modell, welches die gesamte Bundesverwaltung flächendeckend abdecken wird. Wir glauben aber, dass wir die Philosophie, die dahinter steckt, nämlich die Output-Orientierung - in dem Sinne, dass wir messen, was man leistet, und definieren, was die Leistung sein soll, und dann diese kritisieren, statt bei den Budgetrubriken zu kontrollieren, ob z. B. die Vorgaben für die Heizkosten eingehalten sind oder nicht -, flächendeckend auf die Bundesverwaltung übertragen können. Wir sind daran, die theoretischen und praktischen Grundlagen zu erarbeiten. Das gibt dann ein kohärentes System bis zum Leistungslohn der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, bis zum Messen der Tätigkeit der Departemente und am Schluss der Bundesverwaltung. Hier können wir einiges lernen und können das dann auch umsetzen.
Noch kurz etwas zur Eidgenössischen Versicherungskasse (EVK): Ich habe gerne zur Kenntnis genommen, dass sich Herr Bürgi anerkennend zu deren Leistung geäussert hat. Ich nehme das deshalb gerne zur Kenntnis, weil meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über lange Jahre anderes gehört haben, obschon sie sich auch Mühe gegeben haben. Es steht eine grosse Leistung dahinter, aber wir haben noch nicht alle Probleme überwunden. Vor allem personell sind wir eng dran, weil die ganzen Neueinkäufe, die Sie erwähnt haben, sehr viel Mehrarbeit verursacht haben. Das war unausweichlich; die "Aktion 71/2", wie sie im Fachjargon heisst, musste zeitgerecht geleistet werden. Wir haben auch das Problem, dass wir jetzt die Rechnung bereinigen müssen, aber wissen, dass wir dann, wenn es so weit ist, nicht mehr das ganze Personal brauchen. Wir müssen jetzt schauen, dass wir die guten Leute behalten können, bis die Probleme gelöst sind. Ich bin ausserordentlich dankbar, dass viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das wissen und mitmachen; ohne sie könnten wir die Probleme nicht lösen. Aber ich bin doch froh, dass Land in Sicht ist, um es so zu sagen.
Noch zur Motion 00.3199, die Ihre Kommission zur Ablehnung empfiehlt. Der Nationalrat hat sie überwiesen, und der Bundesrat beantragt, sie als Postulat zu überweisen. Was ist der Grund?
Sie kennen den Mechanismus der Arbeitslosenversicherung (ALV). Eigentlich müsste die ALV bezüglich der Beiträge so [PAGE 348] ausgestaltet sein, dass sie die durchschnittliche Arbeitslosigkeit über verschiedene Konjunkturzyklen hinweg zu finanzieren vermöchte. Sie würde in schlechten Zeiten ein Defizit generieren und am Kapitalmarkt Geld aufnehmen, das sie in den Konsumkreislauf "pumpen" würde. In guten Zeiten würde sie die Schulden aus den Defiziten wieder zurückzahlen und vielleicht sogar Überschüsse generieren. Das wäre ein so genannter automatischer Stabilisator: Die Versicherung wirkt damit automatisch konjunkturstabilisierend, ohne dass man bewusst Entscheide treffen muss.
Nun hat es sich gezeigt, dass die ALV aufgrund ihrer ursprünglichen Konzeption die Kosten einer mittleren Arbeitslosigkeit nicht decken konnte. Das kommt daher, dass wir jahrelang verwöhnt waren und die Arbeitslosigkeit fast im Nullbereich lag. Das ist heute leider nicht mehr der Fall. Deshalb war die ALV eigentlich eine Schönwetterversicherung, und die Defizite stiegen bei zunehmender Arbeitslosigkeit explosiv an.
Deshalb hat man dann im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes eine Sanierungsübung durchgezogen. Wir haben gewisse Sparmassnahmen auf der Leistungsseite getroffen - nicht allzu mutige. Im Nachgang zur verlorenen Abstimmung über die ALV hatte man den Eindruck, das Volk wolle bei den Leistungen signifikant wenig kürzen. Man legte das Gewicht dann auf die Einnahmenseite und beschloss das dritte Lohnprozent, um die Kasse wieder zu sanieren. Gott sei Dank ist die Arbeitslosigkeit nun sehr rasch zurückgegangen. Das ist ein Zeichen dafür, dass unsere viel geschmähte Wirtschaftspolitik nicht so schlecht ist, wie das hin und wieder gesagt wird. Die Schweiz repräsentiert in Europa im Moment das "Job-Wunder". Gott sei Dank! Hoffen wir, dass das auch so bleibt. Das hat natürlich dazu geführt, dass die ALV sehr viel rascher saniert wird, als wir das vorgesehen haben. Aber es besteht immer noch ein Defizit von einigen Milliarden Franken. Das muss bei einer nachhaltig guten Wirtschaftslage erst noch abgebaut werden.
Wir tun jetzt so, als ob das gesichert wäre, aber es gibt, wie Sie alle wissen, im Bereich des Wirtschaftswachstums auch ein, zwei Risiken. Die Wahrscheinlichkeit eines längerfristigen soliden Wachstums ist relativ hoch, aber gesichert ist das natürlich noch nicht. Ich bin optimistisch, aber wir hatten das grösste Wachstum Anfang der Neunzigerjahre auch unmittelbar vor der siebenjährigen Stagnation. Das muss man auch sehen.
Es ist sicherlich richtig, wenn wir hier nicht allzu forsch vorgehen. Sie wissen, dass der Bundesrat - per Motionen - den Auftrag erhalten hat, Ihnen im Zusammenhang mit dem Stabilisierungsprogramm ein Konzept für eine Reform der ALV vorzulegen, die dann mit weniger Lohnprozenten - nach Möglichkeit mit zwei Lohnprozenten - finanziert werden soll. Das ist in Vorbereitung. Die neue Versicherung wird, wenn Sie die Reform speditiv behandeln, auf 2003 in Kraft treten können, und zwar mit weniger Lohnprozenten.
Der Nationalrat will mit seiner Motion 00.3199 das dritte Lohnprozent der ALV-Beiträge früher abschaffen, und zwar in der Meinung, die Kasse sei dann saniert. Wenn das nicht der Fall sei, würden die zwei Prozent angesichts der tiefen Arbeitslosigkeit ohnehin reichen, um die Restschulden abzubauen.
Nach den Berechnungen des Departementes wird zum Zeitpunkt des in der Motion gewählten Termins - bei der heutigen guten Wirtschaftslage - noch ein Defizit in der Grössenordnung von 700 bis 900 Millionen Franken bestehen. Der Bundesrat ist eigentlich der Meinung, man solle das Defizit ganz abbauen und mit der neuen Kasse ohne Defizit starten. Er ist aber - umgekehrt - nicht der Meinung, man müsse das dritte Lohnprozent unendlich lange weiterziehen, nur um Vorräte zu bilden. Das ist nicht die Meinung, denn das dritte Lohnprozent war eine Notmassnahme. In Bezug auf die Belastung der Arbeitslöhne ist an sich anzustreben, dass wir dieses dritte Lohnprozent möglichst bald nicht mehr brauchen, denn wir möchten ja auch in Zukunft eine möglichst tiefe Belastung mit Lohnnebenkosten haben; dies vor allem, weil wir wissen, dass auch durch die AHV mit Sicherheit Zusatzkosten - allerdings im Bereich der Mehrwertsteuer - entstehen werden.
Deshalb ist der Bundesrat bereit, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen - um ein Signal dafür zu setzen, dass wir dieses Lohnprozent gelegentlich abschaffen wollen -, aber nicht als Motion. Nach heutiger Berechnung werden dann noch Restdefizite bleiben, und niemand weiss ja, ob das Wirtschaftswachstum bis 2003 wirklich so schön anhalten wird. Wenn Sie den Vorstoss ablehnen, hat der Bundesrat selbstverständlich noch mehr Freiheiten. Wenn Sie den Vorstoss als Postulat überweisen, könnte der Bundesrat das so akzeptieren.
Sollte sich zeigen, dass die Schulden sehr rasch zurückbezahlt sind, dann könnte der Bundesrat durchaus auch erwägen, das dritte Lohnprozent etwas früher als 2003 aufzuheben. Gegebenenfalls würde er Ihnen dann die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen unterbreiten. Aber wir sollten das nicht jetzt schon abschliessend so bestimmen.