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preparatory:AB 5584

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-14

Wortprotokoll

Die Finanzrechnung schliesst mit einem Defizit von 2,64 Milliarden Franken ab, budgetiert war ein solches von 3,9 Milliarden Franken. Die Verbesserung gegenüber dem Voranschlag um 1,3 Milliarden Franken ist zur einen Hälfte auf Mehreinnahmen und zur anderen Hälfte auf Minderausgaben zurückzuführen.

Das relativ gute Ergebnis ist die Folge einerseits einer günstigen Wirtschaftsentwicklung mit einem guten Wachstum und einer guten Beschäftigungslage, und andererseits der Entlastungen im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes. Im Vergleich zur Rechnung 1998 - sie wies bekanntlich einen Positivsaldo von 484 Millionen Franken auf - schliesst die Rechnung 1999 also wiederum mit einem Defizit ab. Daraus kann aber nicht von einem Rückfall in die Defizitwirtschaft gesprochen werden, da die Rechnung 1998 infolge des Börsenganges der Swisscom von einem einmaligen Sonderfaktor profitieren konnte.

Andererseits wurde die Rechnung 1999 durch einen weiteren Sonderfaktor beeinflusst. Bis anhin wurden die Eingänge aus der Verrechnungssteuer im Dezember und die Rückerstattungen im Januar des folgenden Jahres verbucht. Dies führte vor allem in den letzten Jahren zu einer Verzerrung der Rechnungsabschlüsse. Erstmals werden nun mit der Rechnung 1999 die Einnahmen und Rückerstattungen im Zusammenhang mit der Verrechnungssteuer jeweilen im Januar als buchhalterisch zusammenhängender Vorgang verbucht.

Bereinigt um diese Sonderfaktoren möchte ich nun zunächst die Rechnung mit Blick auf die Ausgaben und Einnahmen etwas analysieren. Anschliessend soll das Ergebnis kurz gewürdigt werden, und schliesslich werde ich noch einige Bemerkungen zu einzelnen Punkten anfügen.

Zunächst eine Analyse der Ausgaben und Einnahmen: Was die Ausgaben anbetrifft, so beträgt die Abweichung gegenüber dem Voranschlag minus 641 Millionen Franken. Die Kreditreste machen 1,6 Milliarden Franken aus. Sie sind höher als die mit den beiden Nachträgen bewilligten Zahlungsbegehren von 963 Millionen Franken und Kreditüberschreitungen von 288 Millionen Franken. Gegenüber der Rechnung 1998 verzeichnen die Ausgaben einen Rückgang [PAGE 339] von 934 Millionen Franken oder 2 Prozent. Die Hauptgründe für diesen Rückgang sind einerseits der Wegfall der ausserordentlichen Zahlungen an die SBB und andererseits der Wegfall von Darlehen an die Arbeitslosenversicherung.

Der Rückgang der Ausgaben gegenüber der Rechnung 1998 ist demzufolge zu relativieren. Bereinigt um die einmalige so genannte Zahlungsspitze von 1,9 Milliarden Franken an die SBB im Jahre 1998, ergibt sich gegenüber 1998 ein Ausgabenzuwachs von 916 Millionen Franken oder 2 Prozent.

Diese sind neben den Passivzinsen und den Anteilen Dritter an den Bundeseinnahmen vor allem auf die Bereiche Landwirtschaft, Bildung und Grundlagenforschung sowie Beziehungen zum Ausland - Stichwort: Ereignisse in Kosovo - zurückzuführen. Besonders zu erwähnen sind die Zinslasten. Sie sind trotz günstiger Finanzkonditionen um 196 Millionen Franken gestiegen und betragen 3,586 Milliarden Franken pro Jahr. Das ist mehr - darauf muss immer wieder hingewiesen werden -, als wir für den Bereich Bildung und Grundlagenforschung ausgeben.

Dagegen sind Minderausgaben in den Bereichen Landesverteidigung von 365 Millionen Franken, in der sozialen Wohlfahrt von 911 Millionen Franken und im Verkehr von 1,98 Milliarden Franken zu verzeichnen. Bei den beiden letztgenannten Bereichen, soziale Wohlfahrt und Verkehr, gilt es allerdings gleich wieder zu relativieren. Bei der sozialen Wohlfahrt ist der Rückgang vor allem auf die wesentlich verbesserte Beschäftigungslage zurückzuführen, wogegen bei der Krankenversicherung und bei der IV eine Erhöhung zu verzeichnen ist. Beim Verkehr ist die bereits erwähnte Zahlungsspitze an die SBB weggefallen, welche im Jahre 1998 mit 1,9 Milliarden Franken zu Buche schlug.

Zu den Einnahmen: Die Abweichung bei den Einnahmen gegenüber dem Vorjahr beträgt - Sie hören richtig - minus 4,058 Milliarden Franken. Diese Abweichung ist natürlich zu relativieren, einerseits wegen des bereits erwähnten Sonderfaktors "Börsengang der Swisscom" im Jahr 1998, andererseits wegen des ebenfalls bereits erwähnten Sonderfaktors "Verbuchung der Verrechnungssteuer". Gegenüber dem Voranschlag beträgt die Abweichung plus 654 Millionen Franken oder 1,5 Prozent. Um die bereits erwähnten Sonderfaktoren bereinigt, ist festzustellen, dass bei den Fiskaleinnahmen vor allem die direkte Bundessteuer, die Mineralöl- und Automobilsteuer, die Tabaksteuer sowie die Stempelabgaben höhere Erträge abwarfen. Die Mehrwertsteuer bewegte sich dagegen, sieht man von der Satzerhöhung um 1 Prozent ab, im Rahmen der Budgeterwartungen.

Zu einer kurzen Würdigung: Die Rechnung 1999 ist anhand eines speziellen und eines allgemeinen Beurteilungskriteriums zu würdigen; einerseits anhand des "Haushaltziels 2001" und andererseits mit Blick auf die allgemeine Befindlichkeit der Bundesfinanzen. Das "Haushaltziel 2001" sieht bzw. sah für das Jahr 1999 ein höchstzulässiges Defizit von 5 Milliarden Franken vor. Mit Genugtuung kann festgestellt werden, dass dieses Zwischenziel gut erreicht bzw. der Defizitbetrag deutlich unterschritten wurde. Es kann auch mit guten Gründen davon ausgegangen werden, dass das "Haushaltziel 2001", das bekanntlich einen Fehlbetrag von etwa 900 Millionen Franken vorsieht, erreicht werden kann.

Allerdings kommt die Erreichung des Sanierungsziels im Jahre 2001 nicht der Erreichung der Schlussetappe eines Etappenrennens gleich. Die Bestrebungen um die Konsolidierung gesunder Staatsfinanzen werden weitergehen müssen. Auch wenn Morgenröte in Sicht ist, muss daher die Ausgabendisziplin anhalten.

Mass zu halten ist aber auch bei den Begehrlichkeiten um Steuerreduktionen, was selbstverständlich nicht ausschliesst, dass wir uns stets darum bemühen müssen, ein im internationalen Vergleich günstiger Wirtschaftsstandort zu sein. In erster Linie sollten wir mit den Schulden zurückfahren, um dadurch mehr Handlungsspielraum zu gewinnen. Daher sollten vor allem zusätzliche, einmalige Einnahmen - Stichworte: Versteigerung von Mobilfunkkonzessionen und Verkauf weiterer Swisscom-Aktien - zum Schuldenabbau verwendet werden. Es ist in diesem Zusammenhang immer wieder auf die Tatsache hinzuweisen, dass die Verschuldungsquote des Bundes im Jahre 1990 noch 12,1 Prozent betrug, wogegen sie 1999 bereits 26,3 Prozent ausmacht. In einem knappen Jahrzehnt hat sie sich also mehr als verdoppelt.

Einige Ausführungen zu einzelnen Punkten:

Zur Erfolgsrechnung: Die Erfolgsrechnung ist - pro memoria - mit der so genannten laufenden Rechnung der Kantone vergleichbar. Sie weist per 1999 einen Aufwandüberschuss von 4,4 Milliarden Franken auf. Dieser liegt somit um 1,8 Milliarden Franken über dem Defizit der Finanzrechnung. Die Differenz ist im Wesentlichen auf Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen zurückzuführen.

Zur Bilanz: Der Fehlbetrag der Bilanz erhöhte sich per 31. Dezember 1999 auf 72 Milliarden Franken, was mehr als eine Vervierfachung gegenüber 1990 ist. Der Grund für diesen rasanten Anstieg liegt in der Refinanzierung der SBB, welche mit 14,6 Milliarden Franken zu Buche schlug. Dieser Betrag wurde direkt in der Bilanz verbucht, ist mit anderen Worten in der Erfolgsrechnung nicht ausgewiesen. Dieser Vorgang wurde von der Eidgenössischen Finanzkontrolle wohl zu Recht als zwar gesetzeskonform, aber als nicht schön, weil nicht völlig transparent bezeichnet.

Zur Motion des Nationalrates (00.3199) betreffend das dritte Lohnprozent: Im Unterschied zu Finanzkommission und Plenum des Nationalrates lehnt unsere Finanzkommission die Motion zur vorzeitigen Aufhebung des dritten Lohnprozentes ab, d. h., sie stellt keinen entsprechenden Antrag auf Überweisung. Dieses dritte Lohnprozent wurde gleichsam als ausserordentliche Massnahme für eine ausserordentliche Lage - nämlich den damaligen Stand bei der Beschäftigung - eingeführt und im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes bis zum Ende des Jahres 2003 befristet. Der Nationalrat möchte nun mit dieser Motion die Aufhebung um ein Jahr vorverschieben, im Wesentlichen mit der Begründung, es habe sich eben um eine ausserordentliche Massnahme gehandelt, und nunmehr hätten wir - was ja erfreulich ist - Vollbeschäftigung. Wir haben heute eine Arbeitslosenquote von durchschnittlich 1,9 Prozent, wogegen wir 1997 noch bei 5,7 Prozent waren. Daraus schliesst also der Nationalrat, wir sollten das dritte Lohnprozent vorzeitig aufheben.

Unsere Kommission ist der Auffassung, wir sollten zunächst die Schulden zurückbezahlen, und zwar sind für das Jahr 2000 2,1 Milliarden Franken vorgesehen, für das Jahr 2001 sind es 2,3 Milliarden und für 2003 dann 2,4 Milliarden. Das ergibt im Jahr 2003 immer noch einen Saldo von 0,9 Milliarden Franken. Unsere Kommission ist aber auch der Auffassung, dass die Arbeitslosenversicherung auf eine langfristig tragfähige Basis gestellt werden muss. Sie sollte demzufolge über genügend Reserven verfügen, um eine allfällige nächste Rezession zu überstehen. Deshalb beantragen wir Ihnen, diese Motion nicht zu überweisen.

Gestatten Sie mir noch einige einleitende Bemerkungen betreffend den Nachtrag I zum Voranschlag 2000. Dieser enthält die folgenden Arten von Krediten: Kreditnachträge von 400,8 Millionen und Verpflichtungskredite von 144,7 Millionen Franken. Das ergibt gesamthaft einen Betrag von 545,5 Millionen Franken. Die Kreditnachträge unterteilen sich in eigentliche Nachtragskredite von 386,2 Millionen und in sogenannte Kreditübertragungen von 14,6 Millionen Franken. Mehr als die Hälfte der beantragten Zahlungskredite stehen im Zusammenhang mit dem Orkan Lothar; die übrigen Nachtragskredite betragen 195 Millionen Franken. Sie sehen auf Seite 2 der Botschaft, auf welche Positionen diese Kreditnachträge verteilt werden. Bezüglich der Verpflichtungskredite - sie betragen 144,7 Millionen Franken - verweise ich auf Seite 8 der Botschaft.

Unsere Kommission beantragt Ihnen, dem Nachtrag I zum Voranschlag 2000 zuzustimmen, wobei ich noch auf folgende Umstände hinweisen möchte: Sie sehen bei der Position "Behörden und Gerichte" auf der Fahne einen Betrag von 700 000 Franken für plafonierte Personalbezüge und einen Betrag von 100 000 Franken für Infrastruktur betreffend das Eidgenössische Versicherungsgericht. Hier handelt es sich um eine Position, die erst nachträglich aufgenommen [PAGE 340] wurde. Schliesslich haben wir eine Reduktion von 15,5 Millionen Franken bei der Position "Waldpflege und Bewirtschaftungsmassnahmen" beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft. Diese Reduktion konnte in Übereinstimmung mit dem Departement bewerkstelligt werden.

Die einzelnen Berichterstatter und Berichterstatterinnen werden auch zu den Nachträgen im Einzelnen Stellung nehmen. Ich möchte vor allem darauf hinweisen, dass beim Bundesamt für Verkehr ein Nachtragskredit zu gewissen Diskussionen Anlass gegeben hat; ich meine, es gibt auch sachliche Gründe, die das rechtfertigen. Hierzu wird Herr Epiney noch im Einzelnen Stellung nehmen.

Eintreten ist obligatorisch. Ich bitte Sie, den Anträgen unserer Kommission zuzustimmen.