Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-05-30
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-05-30
Wortprotokoll
Ich kann Ihnen zusätzliche Ausführungen in Anbetracht der vorliegenden Anträge nicht ersparen. Das mögen Sie mir bitte verzeihen.
Zunächst zur Motion der Kommission, die ich hier zu vertreten habe. Es geht Ihrer Kommission darum, die luftpolitische Handlungsfähigkeit der Schweiz zurückzugewinnen und zu verbessern. Der Bundesrat ist inhaltlich im Wesentlichen damit einverstanden, hält aber den Zeitpunkt für Gesetzesänderungen noch nicht für gekommen. Der Bundesrat bestreitet weder die Stossrichtung noch den Bedarf für Gesetzesänderungen. Er bejaht den Bedarf im Bericht sogar mehrfach selbst. Die Differenz liegt also nicht im Inhalt, sondern im zeitlichen Ablauf.
Indessen besteht der Handlungsbedarf. Der Luftfahrtbericht schildert ihn eindrücklich. Ich habe eine lange Liste zusammengestellt, verzichte aber darauf, sie Ihnen unter Angabe der Seitenzahlen vorzulesen. Mindestens aber erlaube ich mir den Hinweis auf die Seiten 1837 und 1838 des deutschen Textes des Berichtes. Dort wird beklagt, dass der Bundesrat im Bereich der Ordnung für alle Landesflughäfen nicht genug Kompetenzen und Einfluss besitze. Dies habe dazu geführt, dass ein Flughafenkanton primär die eigenen Interessen vertrete und die übergeordneten, namentlich grenzüberschreitenden Anliegen zu wenig wahrgenommen habe, was auf Bundesebene zu einer Belastung der Beziehungen mit den Nachbarkantonen und Deutschland geführt habe. Im Einzelnen legt der Bundesrat dar, welche Einflussmöglichkeiten dem Bund heute fehlen.
Zusammenfassend schreibt der Bundesrat, der Bund könne sich heute schlicht nicht durchsetzen. Auch gemäss Protokoll prüft er Möglichkeiten grösserer Bundeskompetenzen. Angesichts dieses Handlungsbedarfs stimmt der Bundesrat, was den Inhalt anbelangt, der Stossrichtung der Motion zu, das heisst der Zielrichtung und dem Engagement für eine zusammenhängende, umfassende und prospektive Luftfahrtpolitik, die optimale Rahmenbedingungen gewährleistet. Der Bundesrat wiederholt, er prüfe grössere Bundeskompetenzen und er prüfe den Einsatz der Erträge aus der Kerosinbesteuerung zugunsten von Umweltschutz- und Sicherheitsmassnahmen.
Der Bundesrat will offenbar in zwei Phasen vorgehen: In Phase eins, kurzfristig, werde der Bund seine bestehenden Planungskompetenzen ausschöpfen; in Phase zwei, langfristig, prüfe der Bundesrat neue Formen der Trägerschaft der Landesflughäfen. Die Motion will hier gar nichts ändern. Darum überrascht es, dass der Bundesrat die Motion ablehnt.
Handlungsbedarf und inhaltliche Stossrichtung werden weitgehend bejaht, ebenso der Gesetzgebungsbedarf. Nötig sind gemäss Bericht, Seiten 1839 und 1840, z. B. gesetzliche Regelungen für Nutzungseinschränkungen, etwa Baulinien und Lärmzonen, und zur Einflussnahme auf die Betriebsreglemente der Flughäfen. Sie sind mit der bestehenden Kompetenz nicht realisierbar. Gemäss Bericht darf der Bund heute keine verbindlichen Vorgaben machen, er darf überhaupt nicht aktiv gestalten, weder Anflugverfahren noch sonstige gestalterische Massnahmen direkt durchsetzen; er dürfe nur Gesuche bewilligen oder ablehnen. Herr Bundesrat Leuenberger hat diese Auffassung heute wiederholt. Dies sei auch die Meinung von Kantonen und Flughafenbetreibern, sodass weiter gehende Vorkehren offenbar Prozesse auslösen. Vor der Kommission wurde diese Beurteilung wiederholt.
Dennoch will der Bundesrat zurzeit keine Gesetzgebung anpassen. Es genüge, die bestehenden Bundeskompetenzen auszuschöpfen. Das hat der Bundesrat doch hoffentlich schon bisher getan. Wie soll die bestehende Gesetzgebung jetzt plötzlich auf Jahre hinaus genügen? Wie soll jetzt plötzlich Planungssicherheit geschaffen werden können? Die Motion will inhaltlich nichts als das, was der Bundesrat will. Ich erspare Ihnen, das im Einzelnen darzulegen - höchstens noch der Hinweis auf das Instrumentarium des Sachplans. Der Sachplan sei das richtige Instrument. Andererseits sagt der Bundesrat selber, der Bund dürfe keine verbindlichen Vorgaben machen. Was soll dann dieser Sachplan? Offenbar besteht hier mindestens ein offenes Problem.
Zum Finanzierungsmittel Kerosinbesteuerung habe ich bereits eine Bemerkung gemacht. Im Kern geht es Ihrer Kommission darum, zeitgerecht die Handlungsfähigkeit der Schweiz im luftpolitischen Bereich zurückzugewinnen. Sie will den guten Bericht umsetzen, nicht mehr und nicht weniger.
Zum Postulat: Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates und verweist einfach auf seine Begründung im Luftfahrtbericht. Wenn man diese Begründung liest, dann bleiben aber soundso viele Fragen offen. Zunächst handelt es sich nicht um ein Zürcher Problem. Der Kommission lag eine Eingabe der Vertreter der Flughäfen Altenrhein, Basel, Bern, Genf, Lugano und Zürich vor. In der Kommission blieb unbestritten, dass keine zusätzliche Belastung der Bundeskasse entstehen darf. Gerade dazu ergaben sich Fragen, die auch heute unbeantwortet sind. Massgebend muss das Verursacherprinzip bleiben. Es dürfen keine allgemeinen öffentlichen Mittel verwendet werden. Die Möglichkeit, dass der Bundesrat Finanzierungslücken unter Umständen mit Vorschüssen überbrückt, hat der Bundesrat vor der Kommission selber erwähnt. Warum dies von vornherein ganz ausgeschlossen sein soll, wenn der Bund durch Zinsen, Sicherheiten usw. gedeckt wird, ist nicht begründet. Ob und allenfalls wie die betroffenen Flughafenhalter vor hohen Rückstellungen wegen möglicher Lärmentschädigungen bewahrt werden sollen, ist ebenso wenig behandelt worden. Unbestritten war, dass der Bund als nicht entschädigungspflichtig erklärt werden soll.
Zusätzliche Fragen sind offen: Ist es sinnvoll, dass eine einheitliche Verfahrensordnung einzuführen sei, die für alle Flugplatzentschädigungen zuständig wäre? Wie kann die Gleichbehandlung aller Betroffenen an Flugplätzen, an der Bahn und an der Strasse sichergestellt werden? Dabei ist klar, dass keine neuen Entschädigungstatbestände geschaffen werden sollen. Es gelten die allgemeinen Regeln der Enteignung nach der Eigentumsgarantie. Ihre Kommission bittet mit dem Postulat also lediglich um eine Ergänzung für nicht beantwortete Fragen. Ihre Beantwortung ist wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der Flughäfen.
Darum bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen.