Reimann Maximilian · Ständerat · 2000-06-14
Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-06-14
Wortprotokoll
Wie Sie der Fahne entnehmen konnten, hat sich die Staatspolitische Kommission bei der einzigen verbliebenen Differenz dem Nationalrat angeschlossen und das Pensionskassengesetz damit reif für die Schlussabstimmung gemacht. Bei oberflächlicher Betrachtung jedenfalls könnte man das Traktandum abhaken und zur Tagesordnung übergehen.
Im Grunde genommen aber hat sich die Sache umgekehrt abgespielt. In der elementaren Frage des Systemwechsels, also des Umstiegs vom heutigen Leistungsprimat auf das künftige, modernere Beitragsprimat, hat der Nationalrat sich der grundsätzlichen Haltung unseres Rates angeschlossen. Offen war bloss die Frage, auf welchem formaljuristischen Weg dies besser angestrebt werden solle: via Übergangsbestimmung im Gesetz selber, wie wir dies mit dem neuen Artikel 29a beschlossen hatten, oder via verbindliche Motion (00.3179), auf die der Nationalrat letztlich umgeschwenkt ist. In beiden Räten aber ist das Ziel nun klar: Die Pensionskasse des Bundes soll, was die Altersleistungen betrifft, nur noch während beschränkter Zeit auf dem herkömmlichen Leistungsprimat beruhen, um dann definitiv zum Beitragsprimat umzuschwenken. Auf dem Motionsweg - in dieser formalen Frage beantragt Ihnen nun die SPK, sich dem Nationalrat anzuschliessen - wird der Bundesrat verpflichtet, dem Parlament bis spätestens Ende 2006 eine Revision des Pensionskassengesetzes mit dem erwähnten Wechsel zum Beitragsprimat vorzulegen. Der einzige Unterschied zum Wechsel gemäss dem nun wieder zu streichenden Artikel 29a liegt dabei bei der Zeitachse. Wir begrenzten die Dauer des noch geltenden Systems, also des Leistungsprimates, auf Ende des Jahres 2006, der Wechsel wäre dann auf den 1. Januar 2007 vorzunehmen. Mit der Motion hingegen könnte dies ein bis zwei Jahre später geschehen. Eine allfällige leichte Verlängerung unserer Marschtabelle erachtet unsere Kommission jedoch als durchaus tragbar.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich den Bundesrat aber trotzdem noch bitten, sich - und zwar so verbindlich als möglich - seinerseits ebenfalls zum zeitlichen Ablauf zu äussern. Auch wenn Sie, Herr Bundesrat Villiger, in der Kommission immer wieder betont haben, bis zum Vollzug des Systemwechsels nicht mehr im Amt zu sein, gehen wir davon aus, dass es weitgehend vom Willen des jetzigen Departementschefs abhängt, wie speditiv dieser Systemwechsel verwaltungsintern angepackt wird; auch viele von uns, Herr Bundesrat, werden dannzumal nicht mehr in Amt und Würden stehen. Sorgen Sie also bitte dafür, dass möglichst viele von uns - und Sie selber hoffentlich auch - das freudige Ereignis des Systemwechsels noch in Amt und Würden miterleben können!
Schliesslich möchte ich die Gelegenheit nutzen, mich namens der SPK entschieden gegen jene Voten im Nationalrat zu wenden, die das Mittel der zeitlichen Beschränkung von Gesetzesteilen im Gesetz selber als "ungeheuerliche Eselei" abgetan haben. Wer so spricht, wandelt auf ewiggestrigen Rechtswegen und hat nicht begriffen, dass das moderne Gesetzgebungstechnik ist, die man vor allem im Finanzwesen, bei den Steuern und Subventionen, viel häufiger zur Anwendung bringen sollte. Damit wäre der Fehdehandschuh aufgehoben und tunlichst an den Absender zurückspediert, in der Hoffnung, man möge dort künftig wieder vermehrt vor der eigenen Türe wischen.
Ich bitte Sie, sich hier der Kommission und damit dem Nationalrat anzuschliessen, und ersuche, wie erwähnt, Herrn Bundesrat Villiger, sich aus Sicht des Bundesrates hinsichtlich des Systemwechsels noch möglichst verbindlich zur Frage der Zeitachse zu äussern.