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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-05-31

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-05-31

Wortprotokoll

Herr David hat mir eigentlich fast die ganze Arbeit abgenommen, wofür ich ihm danke. Aber ich möchte doch noch zwei präzisierende Bemerkungen nachschieben:

1. Ich erinnere an das, was eingangs gesagt wurde: Die Freistellung soll ja nur auf dem Wertzuwachs der Aktie gewährt werden, und zwar auf dem Wertzuwachs in der Zeit zwischen der Zuteilung der Option und ihrer Ausübung. Die Freistellung dieses Wertzuwachses rechtfertigt sich, weil der Mitarbeitende einen Teil seines Lohnes während der Sperrfrist im Unternehmen belässt. Das ist ein Unternehmenssystem.

2. Jetzt kann man das dem freien Markt bzw. der Börse gegenüberstellen. Wenn man dort - das Beispiel, das Herr David angeführt hat, ist sehr luzid - einen Gewinn erzielt, ist das ein Kapitalgewinn, und dieser ist nach unserem System steuerfrei. Also würde jemand, der sich frei im Markt bewegt, im Grunde genommen die grössere Chance haben als jemand, der sein Geld im Unternehmen stehen lässt. Ich denke, das rechtfertigt diese Unterscheidung bzw. den Einschlag von 50 Prozent. Wenn man es mit dem freien Markt vergleicht, ist das nämlich keine grosse Vergünstigung.

Deshalb empfehle ich Ihnen ebenfalls, dem Antrag Sommaruga nicht zuzustimmen.