David Eugen · Ständerat · 2005-05-31
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-05-31
Wortprotokoll
Hier geht es um den Steuersatz der Quellensteuer. Der Bundesrat und die Minderheit schlagen einen Steuersatz von 11,5 Prozent vor, die Mehrheit einen von 10 Prozent.
Der vom Bundesrat vorgeschlagene Steuersatz von 11,5 Prozent gilt für Einkommen ab 660 000 Franken. Es gibt sicher Quellensteuerpflichtige im Ausland, die so viel erhalten. Aber es gibt eine viel grössere Zahl an Pflichtigen, die Optionen erhält, die im Wert weit unter diesen 660 000 Franken liegen. Die meisten werden sich in der Grössenordnung von 50 000 oder sogar 30 000 Franken bewegen. Dann stellt sich die Frage, welchen Steuersatz man jetzt anwenden soll. Der Bundesrat ist der Meinung, es sei ungeachtet der Höhe des Einkommens immer der Maximalsteuersatz anzuwenden.
Wir haben in der Kommission Verständnis dafür, dass man bei der Quellensteuer nicht mehrere Steuersätze machen kann, man muss sich auf einen Steuersatz konzentrieren. Die Kommissionsmehrheit schlägt Ihnen deshalb einen Satz von 10 Prozent vor. Dieser Steuersatz wird bei der direkten Bundessteuer für Einkommen ab 330 000 Franken angewendet. Mit anderen Worten sind es immer noch viele, viele Leute mit viel geringeren Beteiligungen, Salären und Mitarbeiteraktien, welche trotzdem diesen hohen Steuersatz bezahlen würden - einen Steuersatz, wie wenn sie ein Einkommen von 330 000 Franken hätten. Es ist einzugestehen, dass es vielleicht einige Leute gibt, die Einkommen erzielen, welche über 330 000 Franken liegen. Es ist einzugestehen, dass diese Leute dann 1,5 Prozent weniger zahlen. Es ist letztlich eine Ermessensfrage: Will man wirklich alle mit dem höchsten Steuersatz belasten? Die Mehrheit ist der Meinung, dass dies nicht so sein soll, wir wollen einen Durchschnitt nehmen, welcher sich in der Grössenordnung eines Einkommens von 330 000 Franken bewegt, im Wissen darum, dass weitaus die meisten, 90 Prozent der Pflichtigen, darunter liegen werden; einige wenige werden darüber liegen.
Wir empfehlen Ihnen daher, dem Antrag der Mehrheit für einen Steuersatz von 10 Prozent zu folgen.