Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-05-31
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-05-31
Wortprotokoll
Der Präsident der vorberatenden Kommission hat Ihnen die Rechnung und die Zahlen dazu präsentiert. Ich möchte das eigentlich nicht wiederholen, aber gestatten Sie mir ein paar Hinweise zum Abschluss des Jahres 2004.
Zunächst einmal mache ich die Feststellung, dass das Ergebnis unbefriedigend ist. Wir sind noch immer in einer Situation wachsender Schulden, wir sind noch immer konfrontiert mit roten Zahlen, wir sind noch immer konfrontiert mit wachsenden Ansprüchen, und wir haben es erneut nicht erreicht, eine ausgeglichene Rechnung zu präsentieren. Es gibt keinen Grund für eine Entwarnung. Der Bundeshaushalt ist noch nicht im Gleichgewicht. Die Zahlen sind klar, und es hilft uns wenig, zu sagen, es sei etwas weniger schlecht herausgekommen, denn unter dem Strich ist das Ziel des ausgeglichenen Haushaltes eben noch nicht erreicht. Aber es ist in Sichtweite.
Ich glaube, man darf feststellen, dass die allgemeine Richtung, in welche sich die Finanzpolitik bewegt, derzeit stimmt. Sie stimmt aus zwei Gründen: Zunächst einmal haben wir anhand der präsentierten Zahlen feststellen können, dass sich in der Tat gewisse Entwicklungen im Laufe der Zeit verbessern. Wir haben im Kernbereich der Verwaltung nur mehr ein Ausgabenwachstum in der Grössenordnung der Teuerung - das ist das, was eigentlich auch schon gefordert worden ist. Wir haben bei den Einnahmen zum Teil positive Überraschungen, Posten, die sich effektiv besser entwickelt haben als budgetiert; wir haben aber auch andere Posten, die sich nicht entsprechend entwickelt haben. Wir analysieren das natürlich laufend. Es macht uns nach wie vor Sorgen, dass wir gewisse Steuern, insbesondere im indirekten Bereich und bei den Transaktionssteuern, einfach nie genau werden budgetieren können, auch wenn wir dauernd daran sind, die Systeme zu verfeinern.
Bei den Einnahmen sind wir sodann natürlich auch von der Konjunktur abhängig, von der Entwicklung in der Wirtschaft und damit verbunden von der Entwicklung der Einkommen und der Steuersubstrate. Die Steuersubstrate wirken sich auf die Bundesrechnung mit einer gewissen Verzögerung aus. Denn wenn in einem Jahr mehr Dividenden ausgezahlt werden und damit auch die Einkommen der natürlichen Personen steigen, wirkt sich das erst ein bis zwei Jahre später auf die Bundesrechnung aus.
Besser im Griff haben wir die Ausgaben; es wurde vom Kommissionspräsidenten gesagt. Das ist eine Frage der politischen Disziplin; es geht um die Frage, wie man mit dem Bundeshaushalt umgeht. Hier hat die Schuldenbremse eine sehr disziplinierende Wirkung, das muss man ganz klar sagen. Ich glaube, von allen Instrumenten der Verwaltungsführung, die man in den letzten Jahren eingeführt hat, ist die Schuldenbremse das wirksamste. Es ist ein Instrument, das mit sehr grosser Zustimmung des Volkes in der Bundesverfassung verankert wurde, es ist ein Instrument, das uns die Leitplanken gibt, sodass wir im Grunde ohne sehr grossen Spielraum Finanzpolitik betreiben können.
Der zweite Grund, weshalb ich glaube sagen zu können, dass die allgemeine Richtung stimmt, ist der, dass beide Räte auf das Entlastungsprogramm 2004 eingetreten sind. Sie wollen damit zum Ausdruck bringen, dass auch die Finanzplanung, welche ja dieser Entlastungsübung zugrunde liegt, von Ihnen mitgetragen wird, und Sie erwarten von uns, dass wir sie umsetzen. Diese Finanzplanung sieht ja vor, dass der Finanzhaushalt bis Ende der Legislatur auszugleichen ist. Auf diesem Weg befinden wir uns jetzt auch mit Hilfe dieses Entlastungsprogramms 2004.
Das sind ermunternde Zeichen in Richtung einer Stabilisierung - in erster Linie einmal einer Stabilisierung des Finanzhaushaltes. Die Stabilisierung wird vermutlich aber nicht genügen. Vermutlich werden wir zusätzliche Handlungsspielräume für Entscheidungen, die sich abzeichnen, schaffen müssen, denn sowohl die vorliegenden Planungen als auch die Legislaturfinanzplanung beinhalten keine Finanzierung von Projekten im Bereich der Steuern. Die Unternehmenssteuerreform ist in diesem Sinne also nicht finanziert; die Familienbesteuerung, wie sie sich abzeichnet, ist noch nicht finanziert; alle Vorstösse im Zusammenhang mit Familienpolitik, beispielsweise aber auch Vorstösse im Hinblick auf die Ausweitung der AHV-Leistungen - sind nicht finanziert. Es sind Projekte, die teilweise in der Pipeline, teilweise aber noch nicht einmal in der Pipeline sind. Auf diese Zusammenhänge muss man aufmerksam machen. Wenn Sie sich nämlich demnächst mit dem Legiferieren in diesen Bereichen befassen werden, wird das alles geschehen, ohne dass wir die entsprechenden Finanzpläne vorlegen können.
Wir haben hingegen die kalte Progression berücksichtigt. Der Ausgleich hat sich etwas früher als erwartet eingestellt, aber wir haben sie in die Finanzplanung integriert.
Nun auf einen Blick noch einmal ganz kurz die Zahlen, wie sie sich uns heute präsentieren, und die Schlussfolgerungen, die wir daraus ziehen: Die gute Nachricht lautet, dass das Defizit etwa um die Hälfte kleiner ist, und die schlechte Nachricht lautet, dass der ausserordentliche Zahlungsbedarf sich wieder auf mehr als 1 Milliarde Franken beläuft.
Herr Lauri hat in diesem Zusammenhang auf zwei Probleme aufmerksam gemacht, die ich kurz kommentieren möchte.
Das erste ist die Frage des Ausgleichskontos: Er hat mit Recht darauf hingewiesen, dass dieses Konto Teil der Schuldenbremse ist. Es war gewissermassen als Gefäss vorgesehen, in welchem Überschüsse oder Defizite "parkiert" werden können, die über die Zeit dann auszugleichen sind. Denn der Schuldenbremse liegt ja die Idee zugrunde, über einen Konjunkturzyklus - über mehrere Jahre - hinweg den Ausgleich zu suchen. Nun ist es natürlich so, dass im Jahr 2003 bei der Einführung dieser Schuldenbremse das Parlament gleichzeitig beschloss, einen Abbaupfad festzulegen, und diesen damals damit rechtfertigte, dass die konsequente, kompromisslose Einführung der Schuldenbremse zu Kürzungen in der Höhe von mehr als 5 Milliarden Franken in einem einzigen Jahr geführt hätte; man hielt diese Aufgabe damals für unlösbar. In der Zwischenzeit sind wir daran, sie zu lösen, und zwar mit den verschiedenen Entlastungsprogrammen und mit anderen Projekten, auf die wir später eingehen werden.
Das Ausgleichskonto ist natürlich jetzt in der Tat von den Verhältnissen eingeholt worden. Aber da es ausserhalb der Bundesrechnung geführt wird, schaue ich es derzeit nicht als ein Problem an. Wir werden es aber gelegentlich integrieren müssen, und wir werden dann irgendwann auch sagen müssen, dass dieses Konto beispielsweise auf der Seite der Staatsrechnung, auf der wir die Ableitung der Schuldenbremse darstellen, physisch sichtbar werden muss, damit wir es dann jeweils mitverfolgen können. [PAGE 412]
Ich gebe zu, das ist eine Pendenz, die wir zu lösen haben. Für mich hat sie derzeit keinen prioritären Charakter, weil das Konto, wie gesagt, ausserhalb der Staatsrechnung geführt wird.
Das zweite Problem ist die Frage der Pensionskassen. Das ist ein Problem, das mich intensiv beschäftigt. Wir haben schon im letzten Jahr im Departement eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich dieses Problems annimmt. Wir haben bis heute - seit 1990 - schon über 33 Milliarden Franken in die Ausfinanzierungen der Bundespensionskasse und der Pensionskassen der bundesnahen Betriebe einbringen müssen. Immer wieder kommen hier neue Anforderungen, die zum Teil mit neuen Bedingungen zu tun haben, zum Teil aber auch mit der Börsenentwicklung zusammenhängen und zum Teil mit der Eröffnungsbilanz der Publica. Es ist manchmal fast wie ein Steinschlag: Immer kommt wieder ein Stein; immer wenn man den Eindruck hat, jetzt sei einmal alles unten, kommt wieder einer daher. Diese Entwicklung muss nun einmal definitiv gestoppt werden. Deshalb möchte ich jetzt diese Pensionskassen ausfinanzieren.
Es gab auch Gründe, das im Laufe der Zeit zu tun. Insbesondere hätte man auf gute Börsenentwicklungen spekulieren können. Solche haben sich in den letzten Monaten auch gezeigt. Aber dafür gibt es keine Gewähr. Wenn es an der Börse wieder schlechter werden sollte, wird für jenen Teil der Pensionskassenanlagen, der an der Börse ist, allenfalls wieder ein Anpassungsbedarf entstehen. Es darf nicht sein, dass jedes Mal der Bundeshaushalt damit belastet wird - insbesondere durch Betriebe, wo nun Verwaltungsräte und eigene Organe für eigene Pensionskassen die Verantwortung tragen müssen.
In diesem Zusammenhang ist das Projekt zur Totalrevision des Pensionskassengesetzes zu betrachten. Wir möchten jetzt innert zwei Jahren den Übergang vom heutigen Leistungs- zum Beitragsprimat bei der Publica vollziehen. Wir stehen mitten in dieser Totalrevision. Diese Totalrevision ist unter anderem möglich geworden, weil wir mit den Verbänden des Bundespersonals ein Paket diskutiert und beschlossen haben. Dieses Paket sieht vor, dass wir gewisse Übergangsleistungen erbringen - Herr Lauri hat darauf hingewiesen - dass wir im Gegenzug aber im Gehalts- und Lohnbereich auch Opfer verlangen, und zwar in dem Sinne, dass das Personal in diesem und im nächsten Jahr auf eine Lohnerhöhung verzichten muss, dagegen eine nicht versicherte Teuerungszulage ausbezahlt bekommt. Gleichzeitig muss es aber dann später, auch wenn das Beitragsprimat eingeführt ist, gewisse Anpassungen im Bereich der Prämien in Kauf nehmen, was gegenüber heute eine Verschlechterung der Situation bedeuten kann.
Dieses Projekt ist derzeit im Endstadium. Wir werden es demnächst in den Bundesrat leiten und Ihnen dann zum Beschluss unterbreiten. Es wird vermutlich nicht mehr auf den 1. Januar des Jahres 2007 möglich sein; wir werden vermutlich auf Mitte des Jahres 2007 diese Totalrevision über die Bühne bringen, und das wird dann das Ende dieser Anpassungsphase bedeuten.
Schwieriger ist die Situation der Pensionskasse SBB. Wir glauben nicht, dass sich die SBB mit diesem Problem allein behelfen können. Die Kasse ist in einem schlechten Zustand, das ist bekannt. Er hat sich zwar etwas verbessert, aber sie kann mit 80 Prozent Deckung nie die Leistungen, die eine Deckung von 100 Prozent erfordern würden, erbringen. Daher werden wir dort zu grundlegenden Massnahmen greifen müssen.
Etwas besser sieht es im Bereich der Post aus. Wir hatten gewisse Diskussionen mit dem Verwaltungsrat der Post über die Art der Bewertung der Pensionskasse, aber das Problem scheint uns dort auf jeden Fall lösbar. Etwas präjudizierend war in diesem Sinne die Entscheidung, die Pensionskasse der Ruag zu finanzieren, weil wir einerseits dort die IAS-Standards akzeptierten und weil andererseits gewisse Rentnerkategorien an den Bund zurückübertragen wurden. Beides hatte natürlich gewisse präjudizierende Auswirkungen.
So viel zum Bereich der Pensionskassen, den Herr Lauri erwähnt hat.
Abschliessend möchte ich Sie bitten, den Anträgen Ihrer Kommission zuzustimmen und die Rechnung des Jahres 2004 in diesem Sinne zu genehmigen. Es ist in der Tat so, dass wir nicht viele Spielräume haben, wie Herr Lauri das gesagt hat; es ist praktisch ein Akt für die Geschichte. Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit der Finanzkommission herzlich danken dafür, dass sie eben - trotz dem Rückblick - sich die Mühe genommen hat, sehr viele der Positionen zu hinterfragen, zum Ablauf von einzelnen Geschäften Fragen zu stellen und der Verwaltung und uns entsprechend Hausaufgaben zu geben. In diesem Dialog liegt, glaube ich, der Hauptnutzen davon, dass man noch einmal detailliert auf die Rechnung des Vorjahres zurückblickt.